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Die politische Kultur in der Stadtverordnetenversammlung Nauen

Es gibt Stadtverordnetenversammlungen, über die muss man schreiben, und es gibt Stadtverordnetenversammlungen, über die möchte man eigentlich nicht schreiben. Wenn beides auf eine Sitzung zutrifft, ist es besonders schwer, die richtigen Worte zu finden und halbwegs objektiv zu berichten. Die letzte Stadtverordnetenversammlung gehört in diese Kategorie und stellt einen neuen Tiefpunkt in der politischen Auseinandersetzung dar. Die SVV stellt in der Form ihrer Auseinandersetzungen im Moment ein Spiegelbild der Nauener Gesellschaft dar und das tut dem Gremium nicht gut.

Sinnbildlich für dieses Erscheinungsbild war diesmal die Einwohnerfragestunde. In der Geschäftsordnung der SVV Nauen heißt es im §5: „Die Einwohnerfragestunde findet vor Beginn des öffentlichen Teils der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung statt. Sie soll 30 Minuten nicht überschreiten. Zu Tagesordnungspunkten, die in der nichtöffentlichen Sitzung behandelt werden, sind Fragen nicht zulässig. Alle Fragen, Vorschläge und Anregungen müssen kurz und sachlich sein. In der Sitzung nicht beantwortete Fragen sind spätestens in der nächsten öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zu beantworten, sofern dies zwischenzeitlich nicht bereit schriftlich erfolgt ist.“

Wir beklagen uns oft genug, und das zu Recht, dass so wenige Bürger an den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung sowie der Ausschüsse Interesse zeigen. Nun, das war diesmal nicht so, es gab reichlich Fragebedarf. Man kann sicherlich darüber diskutieren, ob jede Frage durch einen 10minütigen Vortrag begleitet werden muss, aber kritische Fragen zum Thema Windenergie und der damit verbundenen Gewerbesteuer oder zum Zustand der Landesstraße im OT Wachow abzuwerten, indem man den Fragesteller auf Sitzungen des Ortsbeirates verweist, ist kein Ausdruck politischer Kultur. Eine fast 5minütige, teils lautstarke Auseinandersetzung, wie lang eine Frage formuliert werden darf, ist kein Ausdruck von Souveränität. Und wenn dann unter „Sonstiges“ allen Ernstes durch einzelne Stadtverordnete gefragt wird, ob man sich das „antun müsse“, dann sagen wir unmissverständlich „ja“. Jeder Bürger, jede Bürgerin der Stadt Nauen hat das Recht an der öffentlichen Sitzung der StVV teilzunehmen, hat das Recht, Fragen, Vorschläge und Anregungen vorzutragen, und dann muss man das als Stadtverordneter aushalten. Dafür sind wir gewählt.

Eine kurze Bemerkung zum nichtöffentlichen Teil, ohne hier auf Inhalte einzugehen. Sehr geehrter Herr Jung, zur Demokratie gehören auch das Zuhören, das Aushalten anderer Meinungen, der faire und respektvolle Umgang miteinander. Das lassen Sie in letzter Zeit leider immer mehr vermissen. Es hat nicht immer der Recht, der am lautesten schreit.

Die politische Kultur in der Stadtverordnetenversammlung Nauen II

Immer wieder mussten wir in den letzten Wochen und Monaten über das politische Klima, die Atmosphäre in der Nauener Stadtverordnetenversammlung kritisch berichten.

Die Ereignisse während der Stadtverordnetenversammlung am 04.04.2016 haben uns veranlasst, in der letzten Stadtverordnetenversammlung eine Erklärung unserer Fraktion abzugeben. Die LWN hat eine Aufnahme dieser Erklärung ins Protokoll zunächst verhindert. Eine Veröffentlichung auf unserer Homepage kann sie nicht verhindern.

Man hat uns vorgeworfen, in unserer Erklärung Interna aus dem nichtöffentlichen Teil öffentlich gemacht zu haben. Das sehen wir anders. Zum einen haben wir in unserer Erklärung keine Namen genannt, zum anderen kann man aus unserer Sicht nicht Stadtverordnete persönlich angreifen und dann mit Verweis auf die Nichtöffentlichkeit nicht zu seinen Worten stehen. Das ist unredlich.

Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE in der Stadtverordnetenversammlung Nauen zur Stadtverordnetenversammlung am 04.04.2016

Die Geschäftsordnung unserer Stadtverordnetenversammlung sieht nur das Verfassen eines Beschlussprotokolls vor, so dass das Protokoll der letzten Stadtverordnetenversammlung den Verlauf der letzten Sitzung nicht wirklich beschreiben kann. Deshalb erachten wir es als Fraktion für notwendig, diesem Protokoll einige Anmerkungen hinzuzufügen und bitten darum, diese Anmerkungen dem Protokoll der heutigen Sitzung beizufügen.

Mit Entsetzen mussten wir als Fraktion in den letzten Monaten eine Negativentwicklung der politischen Kultur in der Nauener Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis nehmen. Auch ist aus unserer Sicht bei einigen Stadtverordneten das Selbstverständnis der Arbeit eines Stadtverordneten in eine bedenkliche Schieflage geraten. Die letzte SVV stellt hier einen unrühmlichen Höhepunkt dar.

1.   Einwohnerfragestunde

In der Geschäftsordnung der SVV Nauen heißt es im §5: „Die Einwohnerfragestunde findet vor Beginn des öffentlichen Teils der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung statt. Sie soll 30 Minuten nicht überschreiten. Zu Tagesordnungspunkten, die in der nichtöffentlichen Sitzung behandelt werden, sind Fragen nicht zulässig. Alle Fragen, Vorschläge und Anregungen müssen kurz und sachlich sein. In der Sitzung nicht beantwortete Fragen sind spätestens in der nächsten öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zu beantworten, sofern dies zwischenzeitlich nicht bereit schriftlich erfolgt ist.“

Dieser §5 ist eindeutig, jeder Bürger, jede Bürgerin der Stadt Nauen darf unter diesem Tagesordnungspunkt sprechen, das gilt für Fragen, aber auch für Vorschläge und Anregungen. Nirgendwo steht geschrieben, dass BürgerInnen Sitzungen der Ortsbeiräte besuchen müssen, bevor sie in der SVV Fragen stellen dürfen. Kein Stadtverordneter hat das Recht, diese Wortmeldungen zu beurteilen oder gar in Frage zu stellen. Eine solche Position offenbart ein aus unserer Sicht gestörtes Selbstbild, wenn es um die Arbeit als Stadtverordnete geht. Nur der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung oder einer seiner Stellvertreter leiten die Sitzung und nur sie haben das Recht, Einfluss auf die Versammlung und deren Ablauf zu nehmen und dies mit Augenmaß. Eins sollte bei dieser Diskussion nicht vergessen werden, mit dieser Ignoranz und „Arroganz der Macht“ leisten wir dem Politikverdruss Vorschub. Die Wahlbeteiligung bei der Landratswahl und die aktuellen Ergebnisse der AfD, auch hier im Havelland, sollten uns Warnung genug sein. Und damit zum zweiten Punkt.

 2.   Das politische Klima

Der politische Streit, die politische Auseinandersetzung, das Austauschen von Argumenten sind unverzichtbarer Bestandteil der Arbeit der Stadtverordnetenversammlung. Ein Grundsatz sollte aber immer gelten und galt auch lange Zeit in dieser Stadtverordnetenversammlung, persönliche Angriffe oder Diffamierungen gehören nicht zum politischen Diskurs. Leider ist zunehmend zu beobachten, dass dieser Grundsatz scheinbar in der Auseinandersetzung mit einzelnen Stadtverordneten nicht mehr gilt. Die Art und Weise, wie einige Stadtverordnete hier in diesem Saal Auseinandersetzungen mit Frau Bienwald führen, ist für diese Stadtverordnetenversammlung einfach nur noch beschämend.

In der letzten Sitzung wurde Anke Bienwald sinngemäß eine Art „Demonstrationsaktionismus“ und fehlendes Demokratieverständnis im Umgang mit der AfD vorgeworfen. Dazu drei Bemerkungen:

Anke Bienwald hat im April die Medaille des Landtages Brandenburg zur Anerkennung von Verdiensten für das Gemeinwesen erhalten. Begründung: Setzt sich mit aller Kraft für ein tolerantes Nauen ein. Organisatorin des Toleranzfestes in Nauen und Programmentwicklerin der Toleranzwochen in Nauen, Projektkoordinatorin für das Bundesförderprogramm des Lokalen Aktionsplanes (LAP) Westhavelland „Demokratie leben!“ Das fordert Anerkennung, nicht Beschimpfung.

Wenn Sie Anke Bienwald „Demonstrationsaktionismus“ vorwerfen, dann müssen Sie diesen Vorwurf erweitern, auf den Bürgermeister, Herrn Fleischmann, auf den Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung, Herrn Siegelberg, nicht zu vergessen Stadtverordnete, BürgerInnen der Stadt Nauen, Havelländerinnen und Havelländer, die sich im letzten Jahr an diesem „Demonstrationsaktionismus beteiligt und Flagge gezeigt haben. Man sollte einmal darüber nachdenken.

Anke Bienwald wollte in der letzten SVV nicht mehr und nicht weniger als einen Diskurs über den Umgang mit einer Veranstaltung der AfD in Nauen anregen. Was ist daran verkehrt. Und auch wenn das im Moment unpopulär ist, sage ich Ihnen, eine Partei, die offen darüber diskutiert, ob an Grenzen auf Frauen und Kinder geschossen werden soll, hat im demokratischen Spektrum nichts verloren.

3.   Einhaltung der Geschäftsordnung

 Es war in den letzten Jahren in diesem Saal möglich, die Geschäftsordnung großzügig auszulegen und so eine breite Diskussion zu ermöglichen. Scheinbar ist es jetzt aber bei dem einen oder anderen Stadtverordneten in Mode gekommen, über die Länge und Inhalte von Diskussionen durch lautes Dazwischenreden oder Niederbrüllen des Redners zu entscheiden. Wir als Fraktion werden uns das in Zukunft nicht mehr bieten lassen, und fordern den Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung sowie seine Stellvertreterin und Stellvertreter auf, in Zukunft auf eine Einhaltung der Geschäftsordnung zu achten und entsprechende Störungen zu ahnden.

 Eine Bemerkung zum Schluss. Wir als LINKE sind keine Heiligen und auch wir machen Fehler. Aber eins, glauben wir sagen zu können, wir konnten bisher nach jeder Diskussion den anderen Fraktionen in die Augen schauen.

Altanschließer-Zur Erinnerung

Das Thema ist wieder aktuell, deshalb möchten wir noch einmal daran erinnern, was wir im Jahr 2010 zur Diskussion und zum Beschluss der SVV Nauen geschrieben haben.

Aufgrund einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg vom 12. Dezember 2007 (AZ: 9B 44/06) wurde der WAH verpflichtet, die Eigentümer altangeschlossener Grundstücke (also Anschluss vor dem 3. Oktober 1990) in gleicher Weise wie Eigentümer neu angeschlossener Grundstücke an der Finanzierung der Herstellung der Trink- und Schmutzwasseranlagen des Verbandes zu beteiligen.

Durch eine vom Landtag beschlossene gesetzliche Änderung können Beitragsforderungen frühestens am 31. Dezember 2011 verjähren.

Die brandenburgische Landtagsfraktion der LINKEN hatte Ende 2008 mit einem eigenen Gesetzentwurf versucht, diese nachträglichen Forderungen zu verhindern. Der Entwurf, in dem es hieß: „Für Beiträge, deren Festsetzungsfrist am 31.12.2003 abgelaufen gewesen ist, kann eine Beitragspflicht nach Satz 2 und 3 nicht mehr neu begründet werden.", wurde von der damaligen Koalition aus SPD und CDU abgelehnt. Die Folgen tragen jetzt die Bürger und die entsprechenden Verbände.

Der WAH hat ein aus unserer Sicht tragfähiges Konzept zur differenzierten Umlage vorgelegt, so dass wir dem entsprechenden Antrag der Verwaltung, wenn auch mit Bauchschmerzen, zustimmen konnten.

Die entsprechenden Artikel mit den verschiedenen Berechnungen können im Archiv unserer Fraktion 2010 nachgelesen werden.

 Liebe Kolleg*innen von der Fraktion Frischer Wind/Piraten, auch die Stadtverordneten, die Verwaltung, der WAH haben 2010 in gutem Glauben gehandelt und sich die Entscheidung nicht leicht gemacht. Wir bitten, dieses zur Kenntnis zu nehmen.


Unser Wahlprogramm 2014
Die Kandidaten und das Wahlprogramm stehen
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