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Schulentwicklung, Kita, sozialer Wohnungsbau

„Die Stadtverordneten erkennen die Notwendigkeit an, die vorhandene Schulinfrastruktur auszubauen. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, an welchen Standorten im Stadtgebiet diese neue Infrastruktur sinnvoll und realistisch ist.“

 „Wir wollen einen sozialen Wohnungsbau in kommunaler Verantwortung für Nauen. Größe und Miete der Wohnungen sollen sich an den Kosten der Unterkunft des Landkreises orientieren. Das Angebot soll sich an den Bedürfnissen von Familien orientieren und richtet sich an die Bezieher geringer Einkommen, bzw. Transferleistungsempfänger.“

Höhepunkt und Abschluss der 31. und vorletzten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Nauen am 01.04.2019

Die StVV hat zwei Grundsatzbeschlüsse gefasst, die zum einen die Nauener Bildungslandschaft, zum anderen die Sozialstruktur im Mittelpunkt haben. Der Beschlussantrag von Frischer Wind/Piraten war durchaus umstritten. Nachdem in der letzten StVV zwei ähnlich lautende Anträge von SPD und LWN mehrheitlich abgelehnt worden waren, kamen jetzt als Gegenargumente Aktionismus und Wahlkampf. Es musste mehrfach nachgezählt werde, es läuft halt nicht immer alles glatt, aber der Antrag wurde mit 13 zu 11 Stimmen angenommen. Zum sozialen Wohnungsbau bestand Einigkeit, nur der Bürgermeister enthielt sich.

Zum Sitzungsverlauf. Erfreulich war, dass der Bericht des Hauptverwaltungsbeamten im Vorfeld an die Stadtverordneten versandt worden war. Es gab unter anderem Informationen zum Waldemardamm, zum Stand der Kita-Planung und zum Vorfall am 20. März in der Graf-Arco-Schule.

Um die Graf-Arco-Schule ging es dann auch in der Einwohnerfragestunde und den Anfragen der Stadtverordneten. Es hatte im Vorfeld in den sozialen Medien massive Angriffe auf die Schulleitung, Rücktrittsforderungen, Verleumdungen gegeben. Diese konnten, aus unserer Sicht, durch die Schulleitung entkräftet werden.

Es gab außerdem Anfragen zur Waldsiedlung und zum „ewigen“ Thema Baumaßnahmen Groß Behnitz, dazu auch eine Anfrage der SPD, ein Streit mit der Verwaltung und eine Auseinandersetzung mit Vertretern der LWN. Für uns wird es immer schwieriger, diese Auseinandersetzung in Groß Behnitz zu bewerten.

Was war sonst noch:

Gordon Gaschler wurde zum stellvertretenden Ortswehrführer in Ribbeck bestellt. Herzlichen Glückwunsch.

Die Parkraumbewirtschaftung wird erweitert. In diesem Zusammenhang gab es die Forderung, in der nächsten Wahlperiode ein Verkehrskonzept zu erarbeiten.

Die Kita „8. März“ soll zum Hort der Lindenplatz-Schule umgestaltet werden. Damit ist die Zukunft des Standortes „8. März“ gesichert.

Die Änderung der Hauptsatzung, eine befristete Stellenplanerweiterung für das Projekt „Kinderfreundliche Kommune“, zahlreiche Bebauungspläne, Aufstellungen, Offenlagen wurden ebenfalls beschlossen.

Was bleibt. Über weite Strecken war es eine sehr harmonische, eine sehr disziplinierte Sitzungen. Es wäre wünschenswert, wenn die Wahlperiode mit der Sitzung im Mai genauso harmonisch endet.

Was nach der Kommunalwahl wird, weiß niemand.

Groß Behnitz überschattet wichtige Entscheidungen

Man könnte denken, Nauen hat nur ein Problem, den Ortsteil Groß Behnitz. Der Konflikt um die Bauvorhaben „Schmiedeweg“ und „Apfelweg“, der nun schon jahrelang andauernde Streit zwischen Wolfgang Jung und Michael Stober, der von Herrn Jung in fast jeder Stadtverordnetenversammlung neu befeuert wird, durch Groß Behnitz geht mittlerweile ein tiefer Riss, der inzwischen auch die Fraktionen der StVV erreicht hat. Doch der Reihe nach. Wir wollen uns im Folgenden auf einige, aus unserer Sicht, wichtige Tagesordnungspunkte konzentrieren, was diesmal auf Grund der aufgeregten Atmosphäre gar nicht so einfach ist.

TOP 8-12 Bildung

Die Situation, was Schul- und Kitaplätze betrifft, hat sich in den letzten Jahren auf Grund des gestiegenen Zuzugs vor allem junger Menschen zugespitzt. Deshalb wurde ein ganzes Maßnahmepaket beschlossen, das den zuständigen Fachbereich vor enorme Herausforderungen stellen wird:

  • eine Tagesbetreuungs- und Schulbedarfsplanung;
  • Gespräche mit dem Landkreis zur stärkeren Übernahme von Verantwortung;
  • ein Fragebogen zur demographischen Entwicklung;
  • die Bildung einer AG zur Schulentwicklung.

Keine Mehrheit fanden dagegen zwei ähnlich lautende Anträge zur Sondierung entsprechender Flächen mit dem Ziel eines Ankaufs. Von der CDU kam der Einwand, man möge doch nicht den „zweiten vor dem ersten Schritt tun“, wir schlugen vor, beide Anträge zunächst einmal zurückzustellen. Beiden Hinweisen wurde kein Gehör geschenkt-die Folge, Ablehnung.

 Kommunale Richtlinie zum Nauener Modell der sozial verträglichen Baulandentwicklung

Nauen wächst, Nauen benötigt soziale Infrastruktur (Schulen, Kitas). Deshalb hat die StVV im Dezember 2017 auf Antrag von SPD, CDU und LINKE beschlossen, eine Richtlinie zu erarbeiten, die Investoren an der Herstellung der sozialen Infrastruktur beteiligt, und dazu eine Arbeitsgruppe aus allen Fraktionen zu bilden. Dank zunächst an Herrn App und Herrn Dr. Lehmann von der Verwaltung aber auch an alle Fraktionen für ihre Beteiligung.

Die Arbeitsgruppe hat ein Jahr sehr intensiv und konstruktiv gearbeitet, alle Fraktionen haben sich aufeinander zubewegt, es wurden Kompromisse gemacht. Man durfte/konnte also mit einer einstimmigen Entscheidung rechnen. „Aber man lernt in der Politik immer noch dazu“, so formulierte es Herr Große-Rüschkamp (CDU), einer Fraktion ging Klientelpolitik vor Gemeinwohl, Enthaltung einer Fraktion, LWN+B und der Bürgermeister. Das wirkt schön befremdlich, denn es wird Herr Meger sein, der sich in den nächsten Wochen bei jeder Neueröffnung einer Kita, einer Schule feiern lässt. Dann werden wir ihn daran erinnern, dass er die Finanzierung SPD, CDU, LINKE, Frischer Wind/Piraten verdankt. Und auch die Nauenerinnen und Nauener sollten bei der Kommunalwahl am 26.05.2019 daran denken, wer in unserer Stadt bereit ist, wirklich politische Verantwortung zu übernehmen.

Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im Ortsteil Groß Behnitz in Bezug auf die Bebauungspläne „Wohngebiet Schmiedeweg“ und „Wohngebiet Apfelweg“ Aufstellungsbeschluss

Um es vorweg zu nehmen: Wir haben uns enthalten und uns damit wieder einmal auf allen Seiten unbeliebt gemacht.

Natürlich konnte man, musste man vielleicht sogar bei dieser Drucksache mit NEIN stimmen. Beim „Wohngebiet Schmiedeweg“ gibt es noch so viele offene Fragen, es hat „Geschmäckle“, wenn sich der Bürgermeister so intensiv für ein Bauvorhaben aus dem familiären Umfeld des Fraktionsvorsitzenden von LWN+B einsetzt. Auf der anderen Seite wäre bei einer Ablehnung auch das „Wohngebiet Apfelweg“ gestorben. Ein kluger Schachzug der Verwaltung, diese beiden Vorhaben in einer Drucksache zu verbinden. Hier liegt auch der Fehler unsererseits, diese Entflechtung nicht gefordert zu haben. Unsere ENTHALTUNG ist kein Freifahrtsschein für die Investoren oder die Verwaltung.

Was sonst noch war:

Beim „Bericht des Hauptverwaltungsbeamten“ bat die Fraktion der SPD darum, den Bericht, der immer in schriftlicher Form vorliegt, ein bis zwei Tage vorher per Mail zu erhalten, um diesen auch lesen zu können. Gereitzte Reaktion des Bürgermeisters: „Dann mache ich es wie mein Vorgänger und lese nur vor.“ Souverän ist anders. Ironischerweise fragte der Fraktionsvorsitzende von LWN+B unter „Sonstiges“ nach dem Bearbeitungsstand zu den illegalen Baumfällungen in Groß Behnitz. Die Antwort … stand im Verwaltungsbericht.

In der Einwohnerfragestunde, die wieder gut besucht war, gab es kritische Anfragen zur Arbeit des Bürgermeisters, zu den Bauvorhaben in Groß Behnitz. Die Antworten teilweise sehr spitz, genervt, unsouverän.

Ein weiterer Knackpunkt, die Anfrage der SPD zur Nauener Hofweihnacht. Bereits im Januar formuliert, lag die Anfrage vier Wochen in der Verwaltung. Die Antwort (kurz und knapp) gab es als Tischvorlage. Das ist schlechter politischer Stil. Auch die Antworten selbst können nicht wirklich befriedigen.

Wir haben eine neue Hauptsatzung. Diese wurde einschließlich zweier Änderungsanträge der Fraktion Frischer Wind/Piraten angenommen. Einige Punkte, wie zum Beispiel der Ton- und Videomitschnitt der StVV sollten zum Beginn der nächsten Legislaturperiode diskutiert werden.

Eine Anekdote am Rand. Es ist schon irritierend, wenn der Fraktionsvorsitzende von Frischer Wind/Piraten vor Beginn der Sitzung einen Änderungsantrag von LWN+B verteilt.

Bürgermeister Manuel Meger will in den Kreistag

„Mit Bürgermeister Manuel Meger als Spitzenkandidat bewerben sich sechs LWN-Kandidaten für den Kreistag“, so die MAZ am 26.02.2019 auf ihrer Facebookseite.

Es ist ja lobenswert, wenn sich ein hauptamtlicher Bürgermeister auch auf Kreisebene engagieren will, dumm nur, wenn man die Gesetzgebung zu Kommunalwahlen im Land Brandenburg nicht kennt.

Kommunalwahlgesetz Brandenburg:

2) Leitende Beamte oder leitende Arbeitnehmer, die im Dienst einer in den Nummern 1 bis 6 genannten Körperschaften stehen, können in den folgenden Fällen nicht zugleich einer Vertretung angehören:

  1. Stehen sie im Dienst einer Gemeinde oder eines Amtes, so können sie nicht zugleich der Vertretung des Landkreises angehören, dem die Gemeinde oder das Amt angehört.

Heißt, wenn Manuel Meger gewählt wird und das Mandat annimmt, muss er als Nauener Bürgermeister zurücktreten. Oder wir haben es hier mit einer Scheinkandidatur des Bürgermeisters, wie in Rathenow, zu tun, dann ist es unehrlich.

Jede(r) möge sich ein Urteil bilden.

Manuel Meger, kandidieren Sie auch für die StVV. Kleiner Hinweis:


"Zu den Kommunalwahlen kann man in der Tat an beiden Wahlen teilnehmen. Sie können also als Bewerber für die Bürgermeisterwahl und als Kandidat für die Wahl der Gemeindevertretung antreten. Diese „doppelten“ Kandidaturen sind wahlrechtlich nicht explizit geregelt, kommen jedoch in der Praxis durchaus vor. 

Die Möglichkeit der „doppelten“ Kandidatur kann aus § 60 Absatz 3 Satz 2 BbgKWahlG abgeleitet werden. Darin heißt es: „Wird ein Bewerber sowohl zum Vertreter als auch zum Bürgermeister oder Oberbürgermeister derselben Gemeinde oder zum Landrat desselben Landkreises gewählt und nimmt er seine Wahl zum Bürgermeister, Oberbürgermeister oder Landrat an, so geht der Sitz auf die erste Ersatzperson des Wahlvorschlages über, auf dem der Bewerber bei der Wahl zur Vertretung gewählt worden ist.“ 

Wenn Sie für beide Wahlen antreten und erfolgreich die jeweilige Wahl gewinnen sollten, müssten Sie sich zwischen den beiden Ämtern entscheiden. Als Bürgermeister wären Sie ohnehin auf Grund des Amtes Mitglied der Vertretung. Nach § 59 Absatz 1 Nr. 8 BbgKWahlG verliert ein Gemeindevertreter seinen Sitz mit Beginn seiner Amtszeit als Bürgermeister (Oberbürgermeister oder Landrat)."


Unser Wahlprogramm 2014
Die Kandidaten und das Wahlprogramm stehen
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