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"Katastrophe" oder normaler Winter?

Mit der Übergabe der Ernennungsurkunde im Rahmen der Stadtverordnetenversammlung am 25.01.2010 hat nun auch offiziell die zweite Amtsperiode für den Bürgermeister der Stadt Nauen, Detlef Fleischmann, begonnen. Wir wünschen ihm viel Erfolg in seinem Amt und uns für die nächsten acht Jahre eine gute Zusammenarbeit in der Stadtverordnetenversammlung.

1. Der Winterdienst in Nauen

Begonnen hat diese zweite Amtszeit gleich sehr lebhaft, nämlich mit heftigen Diskussionen zwischen den Fraktionen zum Thema Winterdienst in der Stadt Nauen. Bereits der Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Verkehr hatte dieses Thema in der Vorwoche auf der Tagesordnung.

Dort schätzte die Verwaltung den bisherigen Verlauf des Winterdienstes ein. „Dieser stellt, insbesondere mit den starken Schneefällen vom 9.-10.01.2010 sowohl kräftemäßig, als auch finanziell eine echte Herausforderung dar. Für das HJ 2009 bedeutet das, dass die Kosten für die Straßenreinigung mittlerweile auf 145 T€ angewachsen sind (Vergleich: 2006=82T€, 2007=51T€, 2008=97T€). Dennoch kann eingeschätzt werden, dass der Winterdienst bisher dank einer guten Arbeit der DLG, deren Mitarbeiter rund um die Uhr im Einsatz sind, akzeptabel gelaufen ist, was nicht bedeutet, dass es zu keinen Einschränkungen für die Bürger gekommen ist. Streumittel waren ausreichend bevorratet und es gab Absprachen mit landwirtschaftlichen Betrieben zur Verstärkung. Dennoch gibt es eine hohe Beschwerdelage (ca. 120 Beschwerden). Abgesehen von berechtigten Beschwerden sind aber auch viele Beschwerden von einem nicht gerechtfertigten Anspruchsdenken und fehlender Eigeninitiative geprägt. Manche Behinderungen durch Schneeaufschüttungen nach Durchfahrt eines Räumfahrzeuges sind technologisch bedingt. Ebenso wird übersehen, dass bei andauerndem Schneefall eine Räumpflicht nicht besteht, auch wenn hiervon z.B. die Postbediensteten hart betroffen sind. Aufgrund der hohen Schneefälle wurde die Räumung nach vorhandenen Kräften auch in den Nebenstraßen durchgeführt. Diese erfolgte im Ermessen des Dienstleisters, aber z.T. auch auf Anforderung. Kriterien waren insbesondere die Notwendigkeit und die Anzahl der betroffenen Anwohner. Daneben ist die Festlegung, dass bei Verwehungen und völliger Unpassierbarkeit bei Vorliegen einer Gefahrenlage für die Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit über die Rufnummer 112 der Winterdienst angefordert werden kann, erfolgreich praktiziert worden“ (vorläufiges Protokoll Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Verkehr 20.01.2010)

Schlussfolgernd erläuterte die Verwaltung Möglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Wirtschaftlichkeit durch Wechsel der Winterdiensttechnologie unter Verwendung von Feuchtsalz und die sich hieraus ergebenden Auswirkungen auf die Umwelt.

Die Ausschussmitglieder verständigten sich einstimmig darauf, dass in den Fraktionen zur Änderung der Technologie beraten werden kann. In der Beratung am 24.02.10 wird dann der Ausschuss sein Votum zum Vorschlag der Verwaltung abgeben.

Es ist bedauerlich, wenn einzelne Mitglieder der Fraktion LWN+Bauern, welche an der Ausschusssitzung teilgenommen haben, diese Diskussion und die gefällten Beschlüsse nicht zur Kenntnis nehmen bzw. nicht zur Kenntnis nehmen wollen und dies wieder einmal zum Anlass nehmen, eine Kluft zwischen den Ortsteilen und der Kernstadt zu beklagen, die so nicht gegeben ist.

2. Antrag auf Stasi-Überprüfung

Völlig überraschend hat in der Januarsitzung der StVV die Fraktion der SPD, vertreten durch Herrn Kluck, den Antrag eingebracht, die Stadtverordneten, die sachkundigen Einwohner und die Verwaltung auf eine eventuelle Zusammenarbeit mit dem ehemaligen Ministerium für Staatssicherheit überprüfen zu lassen.

Etwa 1½ Jahre nach der Kommunalwahl erscheint dieser Antrag etwas verspätet und nur der aktuellen Diskussion im Land Brandenburg geschuldet. Trotzdem begrüßen wir es als Linksfraktion, dass die Fraktionsvorsitzenden bis zur nächsten Stadtverordnetenversammlung parteiübergreifend einen gemeinsamen Antrag formulieren wollen, dem alle Stadtverordneten zustimmen können. Wir als Fraktion werden allerdings keinem Antrag zustimmen, der vorsieht, sachkundige Einwohner, die sich parteiunabhängig für ihre Stadt einsetzen, und alle Mitarbeiter der Verwaltung zu überprüfen.

Ungeachtet eines möglichen Beschlusses haben sich die Mitglieder unserer Fraktion dazu entschlossen, bei der Birthler-Behörde einen entsprechenden Antrag auf Selbstüberprüfung zu stellen.

3. Zur Problematik Kienberg

Erfreulich ist aus unserer Sicht, dass der Streit um die weitere Nutzung des Sportplatzes und den Anbau am Feuerwehrgerätehaus Kienberg vorläufig ein positives Ende gefunden hat. Dies schien Anfang Januar, als der Ausschuss für Soziales, Kultur, Bildung und Sport in Kienberg tagte, noch völlig undenkbar.

Im Ordnungsausschuss konnte aber dann der Bürgermeister berichten, dass „die beteiligten Vereine sich darauf verständigt haben, eine Einigung zu den Konditionen der Nutzung untereinander innerhalb von 4 Wochen zu treffen, so dass einem Vertragsabschluss des Sportvereins mit der Stadt nichts mehr im Wege stehen dürfte. Zur Umsetzung des Bauvorhabens am Gerätehaus mit Schulungsraum kann der hierfür vorgesehene Haushaltsansatz in diesem Jahr um 50 T€ verstärkt werden.“

4. Was sonst noch passierte!

• Die Stadtverordnetenversammlung hat Herrn Bonting als stellvertretende Schiedsperson gewählt. Wir wünschen ihm für seine verantwortungsvolle Tätigkeit viel Erfolg.

• Für den Seniorenrat der Stadt Nauen wurden mit Frau Walter und Frau Biele zwei neue Mitglieder bestellt. Viel Erfolg bei Ihrer Arbeit!

• Die Verwaltung hat unsere Anfrage zu den Auswirkungen des Gesetzes zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums ausführlich beantwortet. Die komplette Antwort finden Sie im Bereich „Anfragen“.

Aus dem Bildungsausschuss

Im letzten Bildungsausschuss stand unser Antrag zur Bezuschussung des Mittagessens für sozial benachteiligte Grundschüler der Stadt Nauen auf der Tagesordnung. Wir wollen damit erreichen, dass alle Kinder gemeinsam an der Schulspeisung teilnehmen können. Dies fand bei einigen Ausschussmitgliedern Zustimmung – sie wollten sogar noch weiter gehen und ein freies Mittagessen für alle Schüler anbieten! (Wäre dieser Vorschlag von uns gekommen, hätte man uns wahrscheinlich belächelt…)

Doch es gab natürlich auch Widerstand. Es prallten uns Argumente entgegen, über die man eigentlich lachen könnte, wäre das Thema nicht so ernst!

Unser Antrag sei unsozial, weil wir nicht alle Schüler gleich behandeln wollen.

Stellt sich die Frage, was an einem Antrag unsozial ist, der allen Schülern die Chance bietet, ihr Mittagessen gemeinsam in der Schule einzunehmen.

Man dürfe nicht die Aufgaben des Bundes übernehmen.

Stimmt! Aber wenn Alle nach diesem Argument verfahren, passiert gar nichts mehr.

Dieser Antrag würde zu viel Geld kosten, das u.a. den Vereinen der Stadt verloren gehe.

Ein solches Aufrechnen verschiedener Projekte gegeneinander ist unfair.

Unser Antrag würde dazu führen, dass die „Kinderoase" geschlossen werden müsste.

Das mag durchaus sein, aber stellt man die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ein, weil die Gefahr besteht, dass Arbeitsämter geschlossen werden müssen? Es kann doch nicht sein, dass Sozialverbände die Aufgaben des Staates übernehmen müssen, weil dieser sich aus seiner Verantwortung stiehlt!

Aufgrund dieser Bedenken wurde im Fachausschuss nicht über den Antrag abgestimmt, sondern lediglich die (immerhin einstimmige) Empfehlung gegeben, ihn in den Hauptausschuss zu überweisen. Hoffen wir, dass dessen Mitglieder unser Anliegen besser verstehen und unserem Antrag folgen können.

P.S. Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 09. März 2010 unserem Antrag zugestimmt. Einstimmig!

Nauen aktuell im März

Der Winter neigt sich nun endlich seinem Ende zu! Es war ein außergewöhnlicher Winter, der nicht nur den Winterdienst in der Stadt Nauen an seine Grenzen stoßen ließ! Die entstandenen Kosten lassen sich noch nicht vollständig beziffern, liegen aber weit über den eingeplanten! Und die Unzufriedenheit der Bürger war auch nicht zu überhören. Es stellt sich daher die Frage, wie man in Zukunft mit dieser Problematik umgeht.

Die Stadt hat im letzten Ordnungsausschuss eine Umstellung der Wintertechnologie vorgestellt und unsere Fraktion hat vorgeschlagen, zukünftig weitere Straßen in den Winterdienst aufzunehmen. Da wir wissen, dass die Stadt die Kosten dafür nicht alleine tragen kann, gehört für uns ehrlicherweise auch eine Diskussion über die Umlage der Kosten auf die Bürger dazu.

Heiß diskutiert wird im Vorfeld der Stadtverordnetenversammlung die zukünftige Sozialraumgestaltung der Stadt Nauen. Ziel dieser Sozialraumgestaltung ist es, einen Mindeststandard für die öffentliche Daseinsfürsorge im gesamten Gebiet der Stadt zu definieren. Das Konzept der Stadt sieht vor, dass einzelne Ortsteile zu Sozialräumen zusammengefasst werden sollen, in denen es z.B. mindestens eine Kita, einen Feuerwehrzug, einen Arzt geben soll. Das bedeutet jedoch nicht, dass man alles, was über diesen Mindeststandard hinausgeht (z.B. Vorhandensein von zwei Kitas in einem Sozialraum), schließt oder abbaut! Auch die einzelnen Ortsteile behalten natürlich ihre Spiel-, Sport- und Freizeitplätze sowie ihre Gemeinschaftsräume.

Weitere zentrale Punkte in dieser Diskussion sind auch die ÖPNV-Anbindung der einzelnen Ortsteile, ihre Vernetzung sowie das Wohnen im Alter.

Wir sehen in diesem Konzept eine Chance, mit der zukünftigen demographischen Entwicklung unserer Stadt im Hintergrund, Gestaltungsspielraum zu gewinnen und die Entwicklung der Stadt trotz des demographischen Wandels weiter voran zu treiben.

In engem Zusammenhang mit dem vorherigen Punkt ist auch die momentane Diskussion um den Trägerwechsel für die Kita „Sonnenschein" in Groß Behnitz zu sehen. Der freie Träger „Kinderwelt GmbH Potsdam", der auch die Kita „Zwergenvilla" in Wachow betreibt, möchte die Groß Behnitzer Kita als Zweigstelle übernehmen und betreiben. Die Eltern haben nun Angst, dass ihre Kita irgendwann geschlossen wird, wenn nicht mehr genügend Kinder vorhanden sind. Wir verstehen diese Ängste, teilen sie aber nicht. Wir denken, dass dem freien Träger daran gelegen sein wird, zufriedene Eltern zu haben, die ihre Kinder gerne in seine Einrichtung bringen und dementsprechend die Zweigstelle aufrecht erhalten wird. Aus unserer Sicht sollten sich die Eltern und der Antragsteller zunächst einmal an einen Tisch setzen, um die Ängste und Befürchtungen zu besprechen und dadurch vielleicht auch abzubauen!

Ängste und Befürchtungen gibt es auch bei Anwohnern, Schulen und Kitas in der Kernstadt Nauen um das Bauvorhaben eines Mineralölhandels am Standort „Zu den Luchbergen". Hier soll eine Anlage zur Behandlung und zeitweiligen Lagerung gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle entstehen. Man bezweifelt, dass dies ohne Risiken für die Umgebung vonstatten gehen soll. Es gibt große Bedenken in Bezug auf den An- und Abtransport der Abfälle durch ein Gebiet, in dem sich mehrere Schulen befinden. Aber auch um eventuelle Lärm- und Geruchsbelästigungen macht man sich Sorgen. Die Verwaltung wird ihre Bedenken zu Papier bringen, hat aber vorsorglich darauf aufmerksam gemacht, dass das betroffene Gebiet im Flächennutzungsplan der Stadt Nauen als Gewerbegebiet ausgewiesen ist. Es bleibt abzuwarten, ob das Landesumweltamt in seiner Entscheidung den Flächennutzungsplan oder die betroffenen Anlieger stärker berücksichtigt.

In eigener Sache: die Stadtverwaltung hat eine neue Entschädigungssatzung auf den Weg gebracht. Da diese Satzung die Aufwandsentschädigung der Stadtverordneten nicht erhöht, sondern ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen allgemeiner Aufwandsentschädigung (Senkung) und Sitzungsgeld (Erhöhung) herstellt, findet diese Satzung unsere Zustimmung.

Klarstellung

Als Vorsitzende der Fraktion „Die Linke“ in der Stadtverordnetenversammlung möchte ich Bezug nehmen auf die Anfrage des Stadtverordneten Fähling in der letzten Stadtverordnetenversammlung (siehe auch MAZ-Artikel vom 25.03.2010), die er für sich und den Stadtverordneten Kluck stellte.

Im Nachhinein muss ich eingestehen, dass ich mich durch die vollkommen unerwartete und an dieser Stelle unpassende Anfrage instrumentalisieren ließ. Es war verkehrt, sich in diesem Rahmen dazu überhaupt zu äußern. Es ist schon eine Einmaligkeit, dass in dieser Form Fraktionsinterna und offenbare Probleme innerhalb der SPD-Fraktion in die Stadtverordnetenversammlung hinein getragen und dadurch Reaktionen der anderen Fraktionen provoziert werden. Ziel dieser Aktion kann es aus meiner jetzigen Sicht nur gewesen sein, den Fraktionsvor-sitzenden, Herrn Grelzik, in aller Öffentlichkeit vorzuführen und ihm zu schaden. Es stimmt, dass das eine oder andere Mitglied unserer Fraktion die Arbeit von Stadtverordneten auch anderer Fraktionen durchaus kritisch sieht und das auch im privaten Gespräch äußert. Ich denke, auch andere sind nicht immer damit einverstanden, was wir in der Stadtverordnetenversammlung oder den Ausschüssen tun. Das ist Demokratie! Aber eines ist für uns selbstverständlich, und insofern war die Anfrage von Herrn Fähling an die Fraktionen LWN+B und Linke völlig unangebracht und überflüssig, über die Entsendung ihrer Mitglieder in die Fachausschüsse entscheidet einzig und allein die jeweilige Fraktion und nicht die Stadtverordnetenversammlung. Daher finde ich dieses Verhalten sehr befremdlich und hoffe, dass die SPD-Fraktion und ihr Vorsitzender den Mut und die Kraft finden, daraus entsprechende Konsequenzen zu ziehen.

Susanne Schwanke-Lück

Wichtige Entscheidungen für die Zukunft der Stadt

Die 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung in diesem Jahr ist Geschichte. Es wurden wichtige Entscheidungen für die zukünftige Entwicklung der Stadt getroffen und Weichen in der Sozialpolitik gestellt.

Leider wurde auch diese Sitzung wieder überschattet von Angriffen der LWN auf die Verwaltung und einzelne Stadtverordnete sowie einem ausgebrochenen Konflikt in der SPD-Fraktion.

Bezuschussung des Mittagessens

Unser Antrag zur Bezuschussung des Mittagessens für Kinder aus sozial schwachen Familien an den Grundschulen der Stadt Nauen hat die erste parlamentarische Hürde genommen. Nunmehr ist die Verwaltung aufgefordert, bis zur nächsten Sitzung des entsprechenden Fachausschusses eine Vorlage zu erarbeiten. Alle Fraktionen haben unserem Antrag zugestimmt, nur der Vertreter der rechtsextremen NPD enthielt sich der Stimme. Er begründete dies damit, dass unser Antrag auch die Kinder von Asylbewerbern, er nannte sie „Volksfremde", umfasst. Mit dieser Aussage beweist Herr Schneider einmal mehr, wessen Geistes Kind er ist und welche Ansichten ein Mitglied der NPD, das sich auf der Homepage der NPD selbst als „Nationalen Sozialisten" bezeichnet, vertritt. Bleibt nur zu hoffen, dass dieser Spuk nach der nächsten Kommunalwahl beendet ist.

Sozialraumgestaltung der Stadt Nauen

Einstimmig wurde das von der Verwaltung erarbeitete Konzept zur Sozialraumgestaltung verabschiedet. In dieses Konzept waren zahlreiche Änderungen der Fraktion LWN+B eingeflossen, so zum Zuschnitt der Sozialräume, der Mindestfrequenz in den Kitas und der Funktion der Ortsvorsteher.

Verschiedenes

 Guido Müller wurde erneut zum stellv. Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Nauen bestellt. Wir wünschen ihm und allen Kameraden viel Erfolg in ihrer schweren Arbeit.

 Der Nauener Ortsteil Ribbeck erhält im Bereich des Angers eine Parkgebührenordnung. Zukünftig müssen dort für jede angefangene halbe Stunde 0,50 € entrichtet werden. Wir hoffen, so dem Parkchaos in Ribbeck begegnen zu können.

 Ein Radwegekonzept für die Stadt Nauen wurde beschlossen. Mit diesem Konzept, das die Gestaltung der Radwege in Nauen vorsieht, sollen Stadt und Ortsteile weiter touristisch erschlossen werden.

Die Entschädigungssatzung wurde auf unseren Antrag noch einmal von der Tagesordnung genommen. Wir sehen Klärungsbedarf, da der jetzige Entwurf unserer Meinung nach nicht die Intentionen des Hauptausschusses wiedergibt.

Ebenfalls einstimmig beschlossen wurde die Überprüfung der Stadtverordneten, des Bürgermeisters und der Fachbereichsleiter der Stadt Nauen auf eine Zusammenarbeit mit dem MfS. Die Mitglieder unserer Fraktion haben bereits im Vorfeld dieser Entscheidung einen Antrag auf Selbstauskunft gestellt.

LWN und Verwaltung

„Die Verwaltung baut absichtlich grammatikalische Fehler in die Protokolle der StVV ein, um die LWN schlecht dastehen zu lassen" (W. Jung, Fraktionsvorsitzender)

So der ungeheuerliche und lächerliche Vorwurf der LWN +B in Richtung der Verwaltung während der Protokollkontrolle. Wir als Fraktion distanzieren uns von derart beleidigenden Äußerungen gegenüber Frau Bublitz, die seit Jahren das Büro der Stadtverordnetenversammlung führt und als Wahlleiterin der Stadt Nauen mehrere Wahlen erfolgreich gestaltet hat.

Genauso sind für uns die Angriffe auf den Fachbereichsleiter Bau, Herrn Heinrich, nicht nachvollziehbar, dem im Rahmen der StVV mehrfach Falschaussagen unterstellt wurden.

Wir fordern die LWN auf: kehren Sie zur Sacharbeit zurück! Der Wahlkampf ist vorbei!

Die Krise in der SPD-Fraktion

Völlig überrascht wurden wir von den Angriffen des SPD-Stadtverordneten Fähling auf den Seniorenrat sowie die Fraktionen der StVV, einschließlich der eigenen. Da wurde aus dem Protokoll der Fraktionssitzung der SPD zitiert, dass sich verschiedene Fraktionen beim Vorsitzenden der SPD-Fraktion über die Arbeit der beiden Bildungsausschussmitglieder (Fähling und Kluck) beschwert hätten.

Im Nachhinein müssen wir uns eingestehen, dass wir uns durch die vollkommen unerwartete und an dieser Stelle völlig unpassende Anfrage des Herrn Fähling an die Fraktionen, ob dieses zutrifft, instrumentalisieren ließen. Es war verkehrt, sich in diesem Rahmen überhaupt zu äußern.

Es ist schon eine Einmaligkeit, dass in dieser Form Fraktionsinterna in die Stadtverordnetenversammlung hineingetragen und dadurch Reaktionen der anderen Fraktionen provoziert werden. Ziel dieser Aktion kann es aus unserer Sicht nur gewesen sein, den Fraktionsvorsitzenden der SPD, Herrn Grelzik, in aller Öffentlichkeit vorzuführen und ihm zu schaden.

Wir wünschen der SPD-Fraktion die Kraft und den Mut, daraus die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen. Das Angebot der LWN+B durch ihren Vorsitzenden Herrn Jung an die beiden Herren, in deren Fraktion überzutreten, muss man nicht weiter kommentieren.

Was die Angriffe des Herrn Fähling, der für sich und Herrn Kluck sprach, betrifft, bleibt aus unserer Sicht nur festzustellen, dass das eine oder andere Mitglied unserer Fraktion die Arbeit von Stadtverordneten anderer Fraktionen durchaus kritisch sieht und das auch im privaten Gespräch äußert. Wir denken, auch andere sind nicht immer mit dem einverstanden, was wir in der StVV tun. Das ist Demokratie! Aber eines ist für uns selbstverständlich, und insofern war die Anfrage von Herrn Fähling an die Fraktionen LWN+B und Linke völlig unangebracht und überflüssig, über die Entsendung ihrer Mitglieder in die Fachausschüsse entscheidet einzig und allein die jeweilige Fraktion und nicht die Stadtverordnetenversammlung.

„Den Nazis nicht den Platz überlassen"

Am 8. Mai jährt sich zum 65sten Mal der Tag der Befreiung vom Hitlerfaschismus. Im Umfeld dieses Jahrestages nutzt ein braunes Bündnis aus NPD und militanten Neonazis, sie selbst nennen sich freie Kräfte, jede Möglichkeit, um unter dem Deckmantel des Gedenkens ihre reaktionäre Ideologie unters Volk zu bringen.

So auch in Nauen, wo sich eine Handvoll ewig gestriger NPD-Anhänger, die man weit über die Kreisgrenzen hinaus zusammen gesucht hatte, versammelte, um am 20. April vordergründig der Opfer des Bombenangriffs auf den Bahnhof Nauen zu gedenken, bei dem 1945 fünfundsechzig Menschen ums Leben kamen.

65 Opfer zu viel, aber diese Opfer sind wie die 60 Millionen Anderen, Opfer der faschistischen Ideologie und des nationalsozialistischen Vernichtungskrieges.

Erinnerung beginnt nicht in Nauen 1945!

Erinnerung beginnt

 in Sachsenhausen, Buchenwald und Ravensbrück

 in Treblinka, Majdanek und Auschwitz

 in Oradour, Lidice und Chatyn

 in London, Coventry, Warschau, Moskau und Leningrad.

Gedenken beginnt

 bei den ermordeten Kommunisten und Sozialdemokraten, Christen und Juden, Sinti und Roma, Homosexuellen

 bei den Vertretern des militärischen Widerstandes

 bei den Deserteuren der faschistischen Wehrmacht

 bei den Opfern der faschistischen Vernichtungskriege in Polen, Frankreich, den Niederlanden und Belgien, der Sowjetunion und allen anderen angegriffenen Staaten.

Der Krieg, der von Deutschland ausging, kehrte nach Deutschland zurück, und wir gedenken der Opfer der Bombenangriffe auf Berlin, Potsdam, Dresden, Köln, Hamburg....und Nauen.

 

Es war am Abend des 20. April wohltuend zu erleben, dass sich in diesem Geiste vereint die verschiedensten Menschen aus Nauen und Umgebung der Mahnwache der Neonazis friedlich gegenüber stellten. Der Bürgermeister der Stadt Nauen, Freidenkerbund und Mikado, der „da Vinci-Campus" und das JAW, Vertreter unserer Partei, der SPD und von Bündnis 90/Grüne, der Jugendverband „solid" und das Falkenseer Aktionsbündnis gegen Rechts, alle zeigten Flagge und bewiesen, dass Nauen kein Ort für Neonazis, sondern eine Stadt der Demokratie und der Toleranz ist.

Fraktion "VOR ORT" in Lietzow

Traditionsgemäß haben wir auch unsere letzte Fraktionssitzung wieder in einem Nauener Stadtteil durchgeführt. Diesmal führte uns unser Weg nach Lietzow, wo uns der Ortsvorsteher Björn Dreidax herzlich im Dorfgemeinschaftshaus begrüßte. Zuvor hatten wir uns bei einer kleinen Ortsbegehung einen Überblick über die Situation im Ortsteil verschafft. In einer sehr freundlichen und offenen Atmosphäre berichtete Herr Dreidax über Probleme und Vorhaben seines Ortsteiles. So kamen u.a. die Problematik Gutshaus und Gutspark, der unbefriedigende Zustand des Spielplatzes, die Straßenbaumaßnahmen sowie die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses zur Sprache. Im Zusammenhang mit dem Anliegen der Bürgerinitiative Berge-Lietzow sprach sich auch Herr Dreidax dafür aus, als Nahziel ein Nachtfahrverbot für LKW sowie Tempo 30 durchzusetzen. In diesem Zusammenhang will unsere Fraktion durch eine Anfrage an die Stadt prüfen, inwiefern die Stadt Nauen eine Lärmmessung in den beiden Ortsteilen in Auftrag geben kann. Dieser Bitte sind wir in der Stadtverordnetenversammlung nachgekommen, haben aber nicht sofort eine Antwort bekommen können. Uns wurde jedoch zugesagt, dass diese Antwort nachgereicht wird. Interessant für uns war es auch zu erfahren, mit welchem Engagement und mit welcher Geduld der erst seit 2009 bestehende Ortsbeirat auf die Einwohner Lietzows zugeht und versucht, diese in die Gestaltung des Gemeindelebens mit einzubeziehen. So hat sich ein Heimatverein gegründet, der aus ca. 25 Mitglieder besteht und verschiedene Höhepunkte im Gemeindeleben organisiert. Dabei scheint das Motto zu gelten, dass Mitmachen mehr bringt als bloßes Meckern. Dieses Engagement ist uns bereits in anderen Ortsteilen aufgefallen, wo die Ortsvorsteher und ihr Ortsbeirat teilweise im Stillen viel für ihre Gemeinde auf die Beine stellen. Wir unterstützen diese Eigeninitiative ausdrücklich! Ein Punkt, der auch in anderen Ortsteilen immer wieder kritisch angemerkt wird, kam auch hier zur Sprache: Die Kommunikation mit der Stadtverwaltung muss verbessert werden. Oftmals kommen Informationen erst sehr spät und spärlich. Das dürfte aus unserer Sicht zu Zeiten der modernen Kommunikationsmittel eigentlich kein Problem darstellen und würde die Position der engagierten Ortsbeiräte sicherlich stärken!

Wir bedanken uns bei Herrn Dreidax für die Möglichkeit, unsere Fraktionssitzung in Lietzow durchzuführen und für seine ausdrückliche Bestätigung, dass er diese Art, die Probleme der Ortsteile hautnah kennenzulernen, bei den anderen Fraktionen vermisst. Wir fühlen uns dadurch bestärkt, auch weiterhin unsere Fraktionssitzungen öffentlich in den Ortsteilen durchzuführen!

Geschafft!

Unser Antrag, nach dem die Stadt Nauen Nauener Kinder unterstützt, deren Eltern nur über ein geringes Einkommen verfügen, hat heute (17.05.2010) die letzte parlamentarische Hürde genommen und kann damit im nächsten Schuljahr Realität werden.

Wir danken den Fraktionen von SPD und CDU für ihre Zustimmung und bedanken uns bei der Verwaltung für die Begleitung unseres Antrages und die Erarbeitung der entsprechenden Richtlinie.

So wächst (nicht) zusammen….

Man könnte meinen, die Nauener Stadtverordneten hätten nichts anderes zu tun, als sich mit sich selbst zu beschäftigen. So geschehen in der jüngsten Stadtverordnetenversammlung. Wieder nutzt Herr Fähling, unterstützt durch den Fraktionsvorsitzenden der LWN+B, Herrn Jung, das Podium für seine Angriffe gegenüber unserer Fraktionsvorsitzenden sowie der Vertreterin des Seniorenrates im Bildungsausschuss, Frau Pohle. Unter dem Tagesordnungspunkt „Anfragen der Stadtverordneten" – eigentlich gedacht als Möglichkeit, Fragen an die Verwaltung zu stellen! – wurde unsere Fraktionsvorsitzende durch Herrn Jung aufgefordert sich dazu zu äußern, ob sie gelogen hätte, als sie in der letzten Stadtverordnetenversammlung eine angebliche Forderung der Linksfraktion nach Entfernung der beiden SPD-Bildungsausschussmitglieder aus diesem Gremium verneinte. Sie stellte richtig, dass unsere Fraktion dies nie von der SPD-Fraktion verlangt hat!

Wir möchten aber an dieser Stelle noch einmal klarstellen, dass wir uns weder von Herrn Fähling noch von Herrn Jung den Mund verbieten lassen und es als unser gutes Recht ansehen, in privaten Gesprächen deren Arbeit durchaus kritisch zu kommentieren. Der Umgang des Fraktionsvorsitzenden mit diesen privaten Äußerungen war aus unserer Sicht unglücklich, diese Problematik sollte fraktionsintern geklärt werden und nicht zur Diskreditierung von Stadtverordneten genutzt werden. Die Motive des Herrn Jung wollen wir nicht weiter hinterfragen…

Das war aber noch nicht alles! Es ging weiter mit Angriffen der LWN+B gegen die CDU-Fraktion und speziell ihren Fraktionsvorsitzenden und dessen An- bzw. beruflich bedingte Abwesenheit in den Ausschüssen. Eine Angelegenheit, die aus unserer Sicht nur die CDU etwas angeht!

Bei unserem Antrag zur Bezuschussung des Mittagessens für Grundschüler wurde uns durch Herrn Jung vorgeworfen, uns damit nur profilieren zu wollen. Die Befürwortung des Antrages durch die SPD-Fraktion kommentierte Herr Jung: „Man weiß ja nicht, was die LINKE noch bei der SPD gut hat!" – Kommentar überflüssig!

In diesem Stil ging es weiter bei der Änderung der Geschäftsordnung, die notwendig wurde, da der Fraktionsvorsitzende der LWN+B in der letzten Stadtverordnetenversammlung in nicht zu akzeptierender Art und Weise die Protokollführung und damit die Arbeit der Protokollantin, Frau Bublitz, kritisierte, sowie bei der Verabschiedung der neuen Entschädigungssatzung. Hier „bedankte" sich Herr Schmunk für die LWN+B bei den antragstellenden Fraktionen der SPD, CDU und LINKE und meinte, dass hier ersichtlich würde, wie diese Fraktionen die Arbeit der Ortsbeiräte und Stadtverordneten der LWN+B sähen. Zum besseren Verständnis: Die Entschädigungssatzung sieht vor, dass Ortsvorsteher, die gleichzeitig Stadtverordnete sind, nur 75 % ihrer Aufwandsentschädigung als Ortsvorsteher bekommen. Das bedeutet ganz konkret, dass die Stadtverordneten Jung, Schmunk und Bublitz Einbußen bei ihrer Aufwandsentschädigung hinnehmen müssen, bei allen anderen gibt es sogar leichte Erhöhungen. Man sollte sich die Satzung vielleicht vorher genauer ansehen, bevor man eine solche pauschale Aussage macht! Wir schätzen sehr wohl die Arbeit der Ortsbeiräte und Ortsvorsteher. Aus unserer Sicht haben jedoch Ortsvorsteher, die nicht gleichzeitig auch noch Stadtverordnete sind, einen viel höheren Aufwand, da sie ihre Anliegen nicht in den Ausschüssen und Stadtverordnetenversammlungen vorbringen können, sondern den direkten Kontakt zur Verwaltung suchen und somit Zeit und Wege aufwenden müssen. Klagen von diesen engagierten Ortsvorstehern über eine zu geringe Aufwandsentschädigung und eine damit verbundene Nicht-Achtung ihrer Arbeit sind uns noch nicht zu Ohren gekommen. Und so bleibt bei der Bemerkung von Herrn Schmunk doch ein schaler Beigeschmack!

All diese Beispiele zeigen, dass die LWN+B scheinbar wieder zurückfällt in ihren alten Stil des unfairen und unsachlichen Umgehens miteinander – ein Stil, von dem wir dachten, er wäre endlich überwunden! Doch zum Glück gibt es auch noch eine sachliche Zusammenarbeit – in diesem Fall aller drei anderen Fraktionen, die das Wohl der Stadt Nauen mit all ihren Einwohnerinnen und Einwohnern im Blick haben und trotz sicherlich auch vorhandener Meinungsverschiedenheiten und unterschiedlicher Ansätze in bestimmten Fragen fair miteinander umgehen.

Und so gab es auch noch Entscheidungen in dieser Stadtverordnetenversammlung, die für die Nauenerinnen und Nauener von Bedeutung sind:

- Genehmigung von außer- und überplanmäßigen Auszahlungen für das Gerätehaus in Kienberg, für den Grundschulteil der Arco-Oberschule, für diverse Brandschutzmaßnahmen u.a. (einstimmig beschlossen)

- Übertragung der Trägerschaft für die Kita „Sonnenschein" in Groß Behnitz an „Die Kinderwelt GmbH" (beschlossen mit den Stimmen der CDU, SPD und LINKE bei Enthaltung der LWN+B und NPD)

- Richtlinie über die anteilige Übernahme der Schulspeisungskosten für Schüler an den städtischen Grundschulen (beschlossen mit den Stimmen der CDU, SPD und LINKE bei Enthaltung der LWN+B und NPD)

- diverse Bebauungspläne (u.a. „Pferdehof Müller" in Berge, „Tierfriedhof in Berge, Besucherparkplatz in Ribbeck; alle einstimmig beschlossen)

 

Zu guter Letzt möchten wir uns auf diesem Wege von Dirk Buge verabschieden, der zum 31. Mai 2010 sein Mandat als langjähriges Mitglied der SPD-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung niederlegt, da er den Posten des Geschäftsführers der DLG (Dienstleistungsgesellschaft Nauen) übernimmt. Wir wünschen ihm für diese neue Aufgabe und Herausforderung viel Optimismus, Kraft und Energie!

Erhalt der Polizeistrukturen in der Stadt Nauen/ Streit um den Antrag der CDU-Fraktion

 Um es gleich vorweg zu nehmen, in der Sache waren sich alle Fraktionen einig!

„Die Stadtverordnetenversammlung Nauen fordert die Brandenburger Landesregierung auf, die Polizeiwache in Nauen im 24-Stunden-Betrieb zu erhalten."

Das hatte die StVV in einem Brief an den damaligen Innenminister Schönbohm (CDU) bereits 2006 gefordert und an diesem Standpunkt hat sich auch im Jahr 2010 nichts geändert.

Problematisch war und ist allerdings der von der CDU in ihrem Antragstext dargestellte Sachverhalt. Da hieß es nämlich,… „Brandenburgs Innenminister Rainer Speer (SPD) hat für dieses Jahr die Vorlage eines neuen Polizeistrukturkonzeptes angekündigt. Im Rahmen dieser Polizeistrukturreform sollen 1.900 Polizistinnen und Polizisten in Brandenburg eingespart und der Bestand an Polizeiwachen im Land Brandenburg überprüft werden. Dies ist auf große öffentliche Empörung in unserer Stadt Nauen gestoßen. Gleichzeitig haben SPD und Linkspartei in ihrem Koalitionsvertrag auf Landesebene festgelegt, die bisherige Struktur der Amts- und Arbeitsgerichte zu überprüfen."

Dieser Formulierung konnten wir in der StVV nicht zustimmen, denn sie ist sachlich falsch!

 Richtig ist, der Innenminister plant eine Reform und der Bericht einer Expertenkommission liegt seit dem 08. Juli 2010 vor. (hier nachzulesen) Richtig ist auch, dass die geplante Reform, immerhin die zweite innerhalb weniger Jahre, streitbar ist. Falsch ist dagegen die Aussage, die Schließung der Nauener Polizeiwache sei Teil dieses Konzeptes. Die Schließung der Nauener Polizeiwache wurde durch die rot-schwarze Landesregierung in der letzten Legislaturperiode beschlossen und steht gar nicht mehr zur Diskussion.

 

 Auch die Struktur der Amts- und Arbeitsgerichte wurde durch die letzte Landesregierung auf den Prüfstand gestellt. Justizministerin war zu der Zeit Beate Blechinger (CDU).

Es ist bedauerlich, dass die CDU-Fraktion nicht über ihren Schatten springen konnte und auf diesem Passus, der im Übrigen von allen anderen Fraktionen abgelehnt wurde, bestand. So kam, was kommen musste, nach langer Diskussion und mehreren Auszeiten wurde der Beschlusstext abgelehnt und stattdessen ein neuer Antrag durch den Bürgermeister formuliert, dem LINKE, SPD und LWN+B zustimmten.

Dass die CDU-Fraktion diesem Antrag nicht zustimmte, ist schade, aber aus ihrer Sicht verständlich. Eine bessere Kommunikation zwischen den Fraktionen könnte in Zukunft helfen, wichtige Anträge mit einer breiten Mehrheit zu verabschieden.

Blumen und Streit in der StVV

Die Stadtverordnetenversammlung Nauen hat ihre letzte Sitzung vor der Sommerpause gemeistert und wie immer in den letzten Monaten gab es Licht und Schatten.

Doch fangen wir mit den positiven Meldungen an. Die Stadtverordneten haben mit großer Mehrheit Frau Dr. Grigoleit für weitere acht Jahre in ihrem Amt als erste Beigeordnete bestätigt. Wir wünschen ihr viel Erfolg in ihrer Arbeit, viel Kraft bei der Bewältigung der vor ihr liegenden Aufgaben und hoffen auf eine Fortsetzung der konstruktiven und sachlichen Zusammenarbeit mit der Stadtverordnetenversammlung.

Eine weitere personelle Entscheidung wurde getroffen. „Die StVV bestellt Herrn Andreas Gorra mit Wirkung zum 1. Januar 2011 zum Rechnungsprüfer bei der Stadt Nauen.“ Damit ist ein weiterer Schritt zur Errichtung eines Rechnungsprüfungsamtes bei der Stadt Nauen getan. Wir wünschen auch ihm viel Erfolg bei der Arbeit.

Unsere Anfrage zur Gleichstellung und Integration in der Stadt Nauen wurde durch die Verwaltung hinreichend beantwortet, desgleichen mündliche Anfragen unter anderem zum Zustand der Danziger Straße in Nauen.

Doch kommen wir nun zu den Schattenseiten der letzten StVV, und da steht wieder einmal die Fraktion LWN+B im Mittelpunkt.

In seiner Sitzung am 09.06.2010 hatte der Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Verkehr ein weitreichendes Konzept zur Straßenreinigung auf den Weg gebracht und war damit weit über die Vorschläge der Verwaltung hinaus gegangen. Dieses Konzept, welches durch Herrn Schmunk, Mitglied der Fraktion LWN+B, maßgeblich mit initiiert wurde, sieht vor:

  • Die Ausdehnung des fahrbahnseitigen Winterdienstes um 6,36 km (Holzmarktstraße, Martin-Luther-Platz, Fahrtstrecken des ÖPNV innerhalb der geschlossenen Ortslage)
  • Vorbereitung des Gebühreneinzuges für die Straßenreinigung durch die Verwaltung zur Finanzierung eines Notfallplanes
  • Vorbereitung eines Notfallplanes für unverzügliche Räummaßnahmen in den Nebenstraßen bei extremen Schneefällen

In der StVV wollten LWN+B davon allerdings nichts mehr wissen und stimmte geschlossen gegen den Antrag der Verwaltung, mit der die Umsetzung dieses Konzeptes starten soll. Schade! Wir werden dennoch mit den Fraktionen von SPD und CDU versuchen, dieses Konzept umzusetzen, denn der nächste Winter kommt bestimmt und mit ihm Schnee und Eis.

Interessant auch die Nachfrage der Fraktion LWN+B zur Neubesetzung des Hauptausschusses in der SPD-Fraktion. Der Versuch, wieder einmal Unfrieden zu stiften, ging aber gründlich daneben. Der Bürgermeister verwies auf die Kommunalverfassung. Mit anderen Worten, liebe Kollegen der Fraktion LWN+B, es geht euch nichts an. Über die Ausschussbesetzung entscheidet allein die jeweilige Fraktion und sie muss ihre Entscheidung nicht in der StVV begründen oder gar verteidigen.

Über den politischen Streit mit der CDU haben wir bereits gesondert berichtet. Eine Bemerkung sei hier aber noch gestattet, bei allem Streit, bei allen unterschiedlichen politischen Ansichten ist es gut, wenn man so miteinander streitet, dass man sich auch hinterher noch in die Augen schauen kann.

Der WAH zur Altanschließerproblematik

Lösung zum Wohle aller gesucht

Neue Rechtsfolge durch Urteil des Oberverwaltungsgerichtes

Wer vor dem 3. Oktober 1990 mit seinem Grundstück schon an ein öffentliches Trink- oder Schmutzwassernetz angeschlossen war, schien von Anschlussbeiträgen befreit zu sein. Diese wurden vom Verband bisher nur für neuangeschlossene Grundstücke erhoben. Die Höhe der Gebühren war für neu- und altangeschlossene Grundstücke gleich. Die Verfahrensweise war die gängige Praxis der Zweckverbände im Land Brandenburg.

Aufgrund einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg vom 12. De­zember 2007 (AZ: 9B 44/06) ist der Verband verpflichtet, die Eigentümer altangeschlossener Grundstücke (also Anschluss vor dem 3. Oktober 1990) in gleicher Weise wie Eigentümer neu­angeschlossener Grundstücke an der Finanzierung der Herstellung der Trink- und Schmutzwas­seranlagen des Verbandes zu beteiligen. Der Erhebung von Beiträgen für altangeschlossene Grundstücke stehen keine rechtlichen Gründe entgegen. Durch eine vom Landtag beschlossene gesetzliche Änderung können Beitragsforderungen frühestens am 31. Dezember 2011 verjäh­ren. Im Kern wurde durch das Oberverwaltungsgericht entschieden, dass die bisherige Praxis der Zweckverbände, nur von den Neuanschließern Anschlussbeiträge zu erheben, ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot nach Artikel III des Grundgesetzes darstellt.

Fast alle Kunden sind betroffen

Im Trinkwasserbereich sind von dieser Regelung in unserem Verband nahezu alle angeschlosse­nen Grundstückseigentümer betroffen. Bereits zu DDR-Zeiten waren über 90 Prozent der Grundstücke angeschlossen. Von diesen Grundstücken waren ca. 1.700 hauptsächlich in der Kernstadt Nauen und in Ketzin schon an ein öffentliches Schmutzwassernetz angeschlossen und sind damit auch für diesen Bereich als sogenannte Altanschließer zu bezeichnen.

Die neue gesetzliche Regelung verbietet, dass Anlagen die schon zu DDR-Zeiten errichtet wur­den, bei der Ermittlung der Höhe der Anschlussbeiträge berücksichtigt werden. Klar ist auch, dass zusätzliche Beitragseinnahmen zur Senkung der Gebühren führen werden.

Mehrere Handlungsmöglichkeiten

Der Verband hat vier rechtlich zulässige Möglichkeiten auf die veränderte rechtliche Situation zu reagieren. Für eine der nachfolgend beschriebenen Möglichkeiten muss er sich entscheiden. Um die wirtschaftlichen Auswirkungen zu verdeutlichen, wurde für jede Möglichkeit eine Modell­rechnung erstellt. Dabei sind folgende Bedingungen für die Modellrechnung angenommen wor­den.

Modellrechnung

Grundstücksgröße: 1.000 m²

Bebauung: eingeschossige Wohnbebauung

Haushaltsgröße: 3 Personen

Durchschnittlicher (TW/SW) Verbrauch pro Person und Jahr: 35 m³

Das Modellgrundstück war bereits vor dem 3. Oktober 1990 an das öffentliche Trinkwassernetz angeschlossen. Der Anschluss des Grundstückes an die öffentliche Schmutzwasseranlage er­folgte später. Hierfür wurde vom Verband ein Anschlussbeitrag erhoben.

Im Folgenden sollen die für den Verband offenstehenden Möglichkeiten beschrieben werden.

 


1. Möglichkeit

Der Verband zahlt alle bisher erhobenen Anschlussbeiträge zurück und erhebt auch in Zukunft keine Beiträge mehr. Das heißt, der Herstellungsaufwand aller Anlagen wird ausschließlich durch die Gebühren finanziert. Das bedeutet, dass die Trinkwasserverbrauchsgebühr von derzeit 1,35 Euro/m³ auf dann 1,73 Euro/m³ und die Schmutzwasserverbrauchsgebühr von derzeit 3,40 Euro/m³ auf dann 5,76 Euro/m³ ansteigen würde. Die Höhe der Gebühren würde also für alle schlagartig um rund 60 Prozent ansteigen. Für unser Vergleichsmodell hat diese Möglichkeit folgende Auswirkung:

- Anschlussbeitragsforderungen: keine

- bisherige Gebührenbelastung pro Jahr: 498,75 Euro

- neue Gebührenbelastung pro Jahr: 786,45 Euro

Die jährliche Mehrbelastung beträgt in diesem Fall 287,70 Euro


2. Möglichkeit

Der Verband zahlt bisher erhobene Anschlussbeiträge nicht zurück, erhebt aber in Zukunft keine Beiträge mehr. Bei der Beitragserhebung würden sich die Grundstücke in zwei Gruppen unter­teilen.

Die eine Gruppe hat Anschlussbeiträge bezahlt. Die andere Gruppe hat keine Anschlussbeiträge bezahlt. Diese unterschiedliche Handhabungsweise bei der Beitragserhebung müsste der Ver­band durch unterschiedliche Gebühren ausgleichen. Bei Grundstücken, für die Anschlussbei­träge gezahlt wurden, beträgt die Trinkwasserverbrauchsgebühr 0,76 Euro/m³ und die Schmutzwasserverbrauchsgebühr 3,09 Euro/m³ . Wurde kein Anschlussbeitrag gezahlt, würde dann die Trinkwassergebühr 1,73 Euro/m³ und die Schmutzwassergebühr 5,76 Euro/m³ betra­gen. Die Gebühren würden sich also erheblich unterscheiden. Für unser Vergleichsmodell hat diese Möglichkeit folgende Auswirkung:

- Anschlussbeitragsforderungen: keine

- bisherige Gebührenbelastung pro Jahr: 498,75 Euro

- neue Gebührenbelastung pro Jahr: 538,65 Euro

Die jährliche Mehrbelastung beträgt in diesem Fall 39,40 Euro

Würde das Modellgrundstück auch über einen Anschluss an das öffentliche Schmutzwassernetz vor dem 3. Oktober 1990 verfügen, erhöht sich die jährliche Mehrbelastung auf 287,70 Euro.


3. Möglichkeit

Der Verband erhebt von allen altangeschlossenen Grundstücken Anschlussbeiträge. Die Höhe der Beiträge ist zukünftig für alt- und neuangeschlossene Grundstücke gleich hoch. Das heißt für alle altangeschlossenen Grundstücke am Trinkwassernetz, dass der Verband Beiträge in Höhe von 0,65 Euro/m² Nutzungsfläche erheben würde. Der Beitragssatz für altangeschlossene Grundstücke am Schmutzwassernetz würden bei dieser Variante 1,84 Euro/m² Nutzungsfläche betragen. Für Grundstücke, die vor dem 3. Oktober 1990 am Trinkwasser- und Schmutzwasser­netz angeschlossen waren, beträgt der Beitragssatz dann 2,49 Euro/m² Nutzungsfläche. Die zu­sätzlichen Beitragseinnahmen des Verbandes führen dann dazu, dass die Gebühren gesenkt werden. Die Trinkwasserverbrauchsgebühr würde dann von bisher 1,35 Euro/m³ auf 0,76 Euro/m³ und die Schmutzwasserverbrauchsgebühr von bisher 3,40 auf 3,09 Euro/m³ sinken. Für unser Vergleichsmodell hat diese Möglichkeit folgende Auswirkung:

- Anschlussbeitragsforderungen: 650,00 Euro

- bisherige Gebührenbelastung pro Jahr: 498,75 Euro

- neue Gebührenbelastung pro Jahr: 404,25 Euro

Durch die zusätzliche Beitragsforderung wird das Modellgrundstück einmalig mit 650,00 Euro belastet, aber durch die Senkung der Gebühren jährlich um 94,50 Euro entlastet. Nach sieben Jahren würde die Gebührenentlastung die zusätzliche einmalige Beitragsforderung ausgleichen. Würde unser Modellgrundstück auch über einen Anschluss an das öffentliche Schmutzwasser­netz vor dem 3. Oktober 1990 verfügen, erhöht sich die zusätzliche Beitragsforderung auf 2.490,00 Euro, entsprechend würde die Gebührenentlastung die zusätzliche Beitragsforderung erst nach 27 Jahren ausgleichen.


4. Möglichkeit

Das kommunale Abgabengesetz ermöglicht dem Verband auch von den altangeschlossenen Grundstücken verminderte Beiträge zu erheben. Würde sich der Verband für diese Möglichkeit entscheiden, betrüge der Beitragssatz für altangeschlossene Grundstücke im Trinkwasserbe­reich 0,59 Euro/m² Nutzungsfläche und im Schmutzwasserbereich 0,44 Euro/m². Wer sowohl am Trinkwasserals auch am Schmutzwassernetz vor dem 3. Oktober 1990 angeschlossen war, muss von einem Beitragssatz in Höhe von 1,03 Euro/m² Nutzungsfläche ausgehen. Auch bei die­sem Modell würden die Gebühren für alle Verbraucher gesenkt werden. Die Trinkwasserver­brauchsgebühr würde dann von bisher 1,35 Euro/m³ auf 0,80 Euro/m³ und die Schmutzwasser­verbrauchsgebühr würde dann von bisher 3,40 auf 3,33 Euro/m³ sinken. Für unser Vergleichs­modell hat diese Möglichkeit folgende Auswirkung:

- Anschlussbeitragsforderungen: 590,00 Euro

- bisherige Gebührenbelastung pro Jahr: 498,75 Euro

- neue Gebührenbelastung pro Jahr: 433,65 Euro

Durch die zusätzliche Beitragsforderung wird das Grundstück einmalig mit 590,00 Euro belastet und durch die Senkung der Gebühren jährlich um 65,10 Euro entlastet. Ein Ausgleich der zusätz­lichen Beitragsforderung durch die Gebührenentlastung findet also nach neun Jahren statt. Würde das Grundstück auch über einen Anschluss an das öffentliche Schmutzwassernetz vor dem 3. Oktober 1990 verfügen, erhöht sich die zusätzliche Beitragsforderung auf 1.030,00 Euro. Die Gebührenentlastungen würden dann die zusätzlichen Beitragsforderungen erst nach 16 Jah­ren ausgleichen.


Der Verband muss sich entscheiden

Bei allen Angaben zum Trinkwasser muss berücksichtigt werden, dass hier eine Umsatzsteuer von sieben Prozent hinzukommt. Da eine gesetzliche Handlungspflicht besteht, muss sich die Verbandsversammlung wohl oder übel für eine dieser Varianten entscheiden. Niemand kann wohl ernsthaft wollen, dass Gebühren in Höhe von insgesamt 7,49 Euro/m³ Trinkwasser und Schmutzwasser zukünftig erhoben werden. Jeder einzelne wäre von uns davon betroffen, egal ob Hauseigentümer oder Mieter. Die Auswirkungen auch für Wohnungsgesellschaften wären verheerend. Gebühren in solcher Größenordnung würden jede Neuansiedlung von Wohnen und Gewerbe abschrecken. Daran scheitert Möglichkeit 1.

Unterschiedliche Gebühren in einem Verband, in einer Stadt, ja im Extremfall in der gleichen Straße kann niemand wirklich dauerhaft wollen. Die Höhe der Gebühren ist bei Altanschließern nicht zu akzeptieren. Somit ist Möglichkeit 2 auch keine wirkliche Alternative.

Andererseits ist Altanschließern nicht zuzumuten volle Beiträge wie in Möglichkeit 3 zu zahlen. Diese unerwartete Belastung wäre nicht zu verantworten.

Da man sich für eine Variante jedoch entscheiden muss, bleibt wohl nur die Möglichkeit 4. Falls sich die Verbandsversammlung hierfür entscheidet, müssten bis Ende des Jahres 2010 die erforderlichen Daten zusammengestellt werden. Eine Beitragserhebung würde also nicht vor dem 1. Januar 2011 stattfinden. Diese sogenannte Altanschließerproblematik wird bis dahin sicherlich noch eingehend in den Sitzungen der Kommunalparlamente und des WAH erörtert werden.

Interessierte Bürger können sich bei auftretenden Fragen mit der Geschäftsstelle des Verbandes in Verbindung setzen.

 

(Quelle: Wasser und Abwasserverband Havelland

http://www.wah-nauen.de/downloads/Loesung_zum_Wohle_aller.pdf)

Treffen mit dem Seniorenrat

Normalerweise führen uns unsere öffentlichen Fraktionssitzungen in die verschiedenen Ortsteile, um uns dort ein Bild über die aktuelle Situation zu machen und mit den Leuten vor Ort ins Gespräch zu kommen.

Auch Anfragen von Bürgern während der Fraktionssitzungen in unserer Geschäftsstelle sind nicht ungewöhnlich.

Wir haben uns jedoch gedacht, dass wir in loser Folge auch konkrete Probleme für diese Sitzungen thematisieren und dementsprechend Gäste einladen wollen.

Zum Auftakt folgte der Seniorenrat der Stadt unserer Einladung. Wir wollten erfahren, welche Probleme es aus seiner Sicht in der Stadt gibt und wo wir eventuell aktiv werden können.

Nach der Vorstellung der Inhalte und Ziele der Arbeit des Seniorenrates durch dessen Vorsitzende, Frau Pohle –unterstützt durch Frau Dr. Grigoleit sowie vier weitere Mitstreiterinnen  kamen wir schnell ins Gespräch. Es ist schon erstaunlich, was in den 13 Jahren seines Bestehens durch den Seniorenrat für und mit den Senioren erreicht wurde:

Da sind die Mitarbeit in den Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung, die gut besuchten Fachvorträge, die Fortbildung im Bereich der neuen Medien, der „Kaffeeklatsch“ , die Zusammenarbeit mit dem JAW und der Arco-Oberschule, aber auch die vielen kulturellen Veranstaltungen wie das Frühlings- und Weihnachtssingen usw. zu nennen.

Auf Probleme angesprochen, gab es eigentlich gar nicht so viele. Aktuell geht es um Mobilität, speziell auch für die Senioren in den Ortsteilen – daran kann sich etwas durch die Einrichtung des Rufbussystems, das für den Fahrplanwechsel geplant ist, ändern. Auch barrierefreies und seniorengerechtes Wohnen wurde angesprochen. Wer denkt schon groß darüber nach, warum die meisten Steckdosen beispielsweise in Bodennähe angebracht sind und damit schwer für ältere Menschen zu erreichen sind? Das Hauptproblem jedoch – bei dem wir allerdings wenig helfen können – ist die „Nachwuchsgewinnung“. Der Seniorenrat sucht ständig neue aktive, neugierige, interessierte Mitglieder aus der Kernstadt, aber ganz besonders auch aus den Ortsteilen. Wer also Lust hat mitzumachen, kann sich jederzeit beim Seniorenrat melden!

In angenehm offener Atmosphäre wurde von beiden Seiten betont, dass man weiterhin offene Ohren füreinander haben und im Kontakt bleiben möchte.

Wir danken dem Seniorenrat für seinen Besuch und denken, dass das ein guter Auftakt für unsere neue Form der thematischen Fraktionssitzungen war. Wir nehmen gerne Anregungen für weitere Veranstaltungen dieser Art entgegen!

Natürlich sind aber auch weiterhin die Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen, uns ihre Wünsche, Probleme und Anliegen mitzuteilen und an den öffentlichen Fraktionssitzungen teilzunehmen!

Zurück aus der Sommerpause...
Zurück aus der Sommerpause...

Zurück aus der Sommerpause hat die Nauener Stadtverordnetenversammlung in ihrer Septembersitzung ein straffes Programm absolviert. Zahlreiche Beschlüsse standen auf der Tagesordnung. Neben einer Grundsatzentscheidung über die Ansiedlung eines Solarparks am Dechtower Damm ging es vor allem um Beiträge - um eine Beitragserhöhung des Wasser- und Bodenverbandes, um Anschlussbeiträge für den Anschluss an das zentrale Trinkwassernetz und Schmutzwassernetz des WAH für „Altanschließer" und letztendlich um einen Grundsatzbeschluss zur Vorbereitung der Kostenumlage für die Straßenreinigung.

 


Einen Solarpark am Dechtower Damm wird es nicht geben. Eine Mehrheit der Stadtverordneten hat einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss abgelehnt.

Zur Vorgeschichte: die Firma Gerlicher Solar plant,  auf einer etwa 80 Hektar großen Fläche des ehemaligen Kurzwellenzentrums der Großfunkstelle Nauen am Dechtower Damm Fotovoltaikanlagen zu errichten.  Die entsprechende Drucksache wurde von der StVV Nauen mit 8 zu 11 Stimmen bei zwei Enthaltungen abgelehnt. Bemerkenswert dabei: im Bauausschuss wurde dem Antrag noch mit 4 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen, im Hauptausschuss mit 6 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen entsprochen.

Unsere Fraktion hat mehrheitlich für den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Solarpark Dechtower Damm" Stadt Nauen, OT Waldsiedlung gestimmt, wohl wissend, dass der geplante Solarpark in einem Spannungsfeld zwischen Naturschutz (Kraniche) und Umweltschutz (regenerative Energien) entstehen soll. Aber genau die damit verbundenen strittigen Punkte hätten mit  einem entsprechenden Beschluss planungsrechtlich überprüft werden können.

Bürgermeister Detlef Fleischmann: „Einen Aufstellungsbeschluss zu fassen, heißt doch nur, dass die zuständigen Fachbehörden die Angelegenheit prüfen." … „Im Prinzip können Sie doch zufrieden sein. Wenn der Solarpark am Dechtower Damm vom Landesumweltamt abgelehnt wird, dann haben wir auf dieser Fläche ein für alle Mal Ruhe." (MAZ 29.09.2010)

Ob unser Standpunkt in dieser Angelegenheit der richtige ist und war, wird die Zukunft zeigen. Mit dem Standpunkt: „Erneuerbare Energien ja, aber bitte nicht vor unserer Haustür!" können wir uns auf jeden Fall nicht anfreunden.

 


Aufgrund einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg vom 12. Dezember 2007 (AZ: 9B 44/06) wurde der WAH verpflichtet, die Eigentümer altangeschlossener Grundstücke (also Anschluss vor dem 3. Oktober 1990) in gleicher Weise wie Eigentümer neu angeschlossener Grundstücke an der Finanzierung der Herstellung der Trink- und Schmutzwasseranlagen des Verbandes zu beteiligen.

Durch eine vom Landtag beschlossene gesetzliche Änderung können Beitragsforderungen frühestens am 31. Dezember 2011 verjähren.

Die brandenburgische Landtagsfraktion der LINKEN hatte  Ende 2008 mit einem eigenen Gesetzentwurf versucht, diese nachträglichen Forderungen zu verhindern. Der Entwurf, in dem es hieß: „Für Beiträge, deren Festsetzungsfrist am 31.12.2003 abgelaufen gewesen ist, kann eine Beitragspflicht nach Satz 2 und 3 nicht mehr neu begründet werden.", wurde von der damaligen Koalition aus SPD und CDU abgelehnt. Die Folgen tragen jetzt die Bürger und die entsprechenden Verbände.

Der WAH hat ein aus unserer Sicht tragfähiges Konzept zur differenzierten Umlage vorgelegt, so dass wir dem entsprechenden Antrag der Verwaltung, wenn auch mit Bauchschmerzen, zustimmen konnten.

Was kommt nun auf die Bürger zu:

Modellrechnung

Grundstücksgröße: 1.000 m²

Bebauung: eingeschossige Wohnbebauung

Haushaltsgröße: 3 Personen

Durchschnittlicher (TW/SW) Verbrauch pro Person und Jahr: 35 m³

Das Modellgrundstück war bereits vor dem 3. Oktober 1990 an das öffentliche Trinkwassernetz angeschlossen. Der Anschluss des Grundstückes an die öffentliche Schmutzwasseranlage erfolgte später. Hierfür wurde vom Verband ein Anschlussbeitrag erhoben.

Das kommunale Abgabengesetz ermöglicht dem Verband auch von den altangeschlossenen Grundstücken verminderte Beiträge zu erheben. Würde sich der Verband für diese Möglichkeit entscheiden, betrüge der Beitragssatz für altangeschlossene Grundstücke im Trinkwasserbereich 0,59 Euro/m² Nutzungsfläche und im Schmutzwasserbereich 0,44 Euro/m². Wer sowohl am Trinkwasser als auch am Schmutzwassernetz vor dem 3. Oktober 1990 angeschlossen war, muss von einem Beitragssatz in Höhe von 1,03 Euro/m² Nutzungsfläche ausgehen. Auch bei diesem Modell würden die Gebühren für alle Verbraucher gesenkt werden. Die Trinkwasserverbrauchsgebühr würde dann von bisher 1,35 Euro/m³ auf 0,80 Euro/m³ und die Schmutzwasserverbrauchsgebühr würde dann von bisher 3,40 auf 3,33 Euro/m³ sinken. Für unser Vergleichsmodell hat diese Möglichkeit folgende Auswirkung:

- Anschlussbeitragsforderungen: 590,00 Euro

- bisherige Gebührenbelastung pro Jahr: 498,75 Euro

- neue Gebührenbelastung pro Jahr: 433,65 Euro

Durch die zusätzliche Beitragsforderung wird das Grundstück einmalig mit 590,00 Euro belastet und durch die Senkung der Gebühren jährlich um 65,10 Euro entlastet. Ein Ausgleich der zusätzlichen Beitragsforderung durch die Gebührenentlastung findet also nach neun Jahren statt. Würde das Grundstück auch über einen Anschluss an das öffentliche Schmutzwassernetz vor dem 3. Oktober 1990 verfügen, erhöht sich die zusätzliche Beitragsforderung auf 1.030,00 Euro. Die Gebührenentlastungen würden dann die zusätzlichen Beitragsforderungen erst nach 16 Jahren ausgleichen. (Modellrechnung des WAH)


Ein weiterer Streitpunkt in der letzten StVV waren wieder einmal die Straßenreinigung, der Gebühreneinzug und der Winterdienst.

In seiner Sitzung am 09.06.2010 hatte der Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Verkehr ein weitreichendes Konzept zur Straßenreinigung auf den Weg gebracht und war damit weit über die Vorschläge der Verwaltung hinaus gegangen. Dieses Konzept sieht vor:

· die Ausdehnung des fahrbahnseitigen Winterdienstes um 6,36 km (Holzmarktstraße, Martin-Luther-Platz, Fahrtstrecken des ÖPNV innerhalb der geschlossenen Ortslage);

· Vorbereitung des Gebühreneinzuges für die Straßenreinigung durch die Verwaltung zur Finanzierung eines Notfallplanes;

· Vorbereitung eines Notfallplanes für unverzügliche Räummaßnahmen in den Nebenstraßen bei extremen Schneefällen.

Die Ausdehnung des fahrbahnseitigen Winterdienstes wurde bereits vor der Sommerpause beschlossen, nun stand der Gebühreneinzug und damit verbunden die finanzielle Basis für einen Notfallplan zur Abstimmung. Und wieder versuchte die Fraktion LWN+B das ganze Projekt in endlosen Diskussionen zu zerreden, obwohl gerade sie es war, die von der Verwaltung nach dem letzten Winter eine Lösung des Problems gefordert hatte. Eigene praktikable Lösungsvorschläge - Fehlanzeige.


Auch unser Beschlussantrag zur Verlängerung des MAERKER- Projektes stand auf der Tagesordnung der StVV. Mehrheitlich stimmten die Stadtverordneten unserem Antrag zu, einzig die Mitglieder der Fraktion LWN+B stimmten fast geschlossen (eine Enthaltung durch Herrn Müller) gegen unseren Antrag.

Liebe Mitglieder der Fraktion LWN+B, uns stellt sich die Frage, ob Sie prinzipiell gegen Anträge unserer Fraktion stimmen, oder ob es inhaltliche Bedenken gab, die Sie uns aber nicht mitteilen wollten. Unglaubwürdig ist Ihr Agieren in jedem Fall, denn im Hauptausschuss wurde dem Antrag noch EINSTIMMIG zugestimmt.


Die StVV hat die Sanierung der Kriegsgräberstätte „Bombenfriedhof" auf dem Friedhof der Stadt Nauen beschlossen. LINKE, CDU und Teile der SPD enthielten sich. So könnte man die Abstimmung zu diesem Punkt kurz umreißen und jeder müsste sich fragen, was in diese drei Parteien gefahren ist, dieser Sanierung nicht zuzustimmen.

Die Angelegenheit ist etwas komplizierter. Kaum war dieser Tagesordnungspunkt aufgerufen, stellte Herr Seeger (SPD) den Antrag, Formulierungen, die den Antifaschisten Karl Thon betreffen, aus der Drucksache zu streichen. Dieses war laut Aussage von Herrn Seeger in der SPD-Fraktion so besprochen worden. Bevor überhaupt jemand die Tragweite dieses Antrages begriff, schritt Herr Siegelberg als Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung und die Fraktion LWN+B, namentlich Herr Schmunk, peitschten die Abstimmung gegen unseren Protest durch. Die Abstimmung wurde durchgezogen, ohne sich darüber klar zu werden, was da eigentlich beschlossen wurde. Unsere Fraktion, die CDU und Teile der SPD enthielten sich, unser stellvertretender Fraktionsvorsitzender nahm aus Protest an der Abstimmung nicht teil.

Letztendlich wurde dem Änderungsantrag von Herrn Seeger und dem Beschlussantrag mehrheitlich zugestimmt.

Was hat man nun eigentlich beschlossen? Der Beschluss zur Sanierung der Kriegsgräberstätte „Bombenfriedhof  auf dem Friedhof sieht eine Neugestaltung des Areals vor. Zu dieser Neugestaltung gehört die Umbettung des Antifaschisten Karl Thon, der 1933 von den Nazis ermordet wurde. Nun kann man sicherlich über die Sinnhaftigkeit dieser Umbettung debattieren,  aber Fakt ist, mit dem beschlossen Änderungsantrag ist das ganze Konzept zur Neugestaltung des Areals hinfällig. Und das kann man aus unserer Sicht nicht mal eben so beschließen. Der Antrag ist seit der Tagung des Bauausschusses vor knapp 4 Wochen am 02.09.2010 bekannt, es gab also genug Zeit, auf dieses Problem aufmerksam zu machen.

Das, was hier passiert ist, geht so nicht und wirft wieder einmal ein schlechtes Bild auf die Arbeit der Nauener Stadtverordnetenversammlung.

Zwei Anmerkungen am Rande:

· Unser Ortsverband und unsere Fraktion legen jedes Jahr gemeinsam mit dem Bürgermeister der Stadt Nauen am Ehrenmal für die gefallenen sowjetischen Soldaten und an der Kriegsgräberstätte „Bombenfriedhof" Blumen nieder.

· Der Landtag von Brandenburg hat am 25. Oktober 2006 mit breiter Mehrheit gegen die Stimmen der DVU ein "Gesetz über Versammlungen und Aufzüge an und auf Gräberstätten (Gräberstätten-Versammlungsgesetz- GräbVersammlG)" verabschiedet. Das Gesetz trat am 31. Oktober 2006 in Kraft. Dieses Gesetz findet auch auf die Nauener  Kriegsgräberstätte „Bombenfriedhof"  Anwendung, wie Herr Heinrich für die Verwaltung bestätigte. So sind Aufmärsche der NPD und anderer neonazistischer Organisationen an dieser Stelle verboten.


Was sonst noch passierte!

  • Unsere Anfragen zu den Auswirkungen des Kita-Gesetzes und zur Sanierung der Danziger Straße in Nauen wurden durch die Verwaltung beantwortet. Fragen und Antworten werden wir wie gewohnt unter der Rubrik „Anfragen" veröffentlichen.
  • Eine Beitragserhöhung durch den Wasser- und Bodenverband lehnt die Stadtverordnetenversammlung Nauen ab. Sie folgte damit einer Empfehlung der Verwaltung, da keine nachvollziehbare Kalkulation vorliegt, die diese Erhöhung begründet.
  • Es gab zahlreiche Anfragen und Bemerkungen der Stadtverordneten, unter anderem zur Arbeit der DLG, zur Sanierung des Feuerwehrgebäudes in Groß Behnitz und zum Umgang eines Mitarbeiters der Verwaltung mit Beschwerden von Bewohnern des Nauener Ortsteils Berge.
  • Satzungsänderungen und Bebauungspläne wurden beschlossen, einige auch aufgehoben.
  • Die Stadtverwaltung konnte darüber informieren, dass eine neue Internetpräsenz der Stadt online gehen wird.

 

Haushalt einstimmig beschlossen

Das Jahr neigt sich seinem Ende entgegen, die Stadtverordneten gehen in die Weihnachtspause. Und so ist an der Zeit aus der letzten Stadtverordnetenversammlung dieses Jahres zu berichten.

Eigentlich war es eine relativ ruhige Sitzung, alle Beschlüsse wurden in ungewohnter Einigkeit einstimmig angenommen.

Auch der Haushalt der Stadt Nauen für das kommende Jahr wurde so von allen Stadtverordneten mitgetragen - trotz einzelner Nachfragen und Unverständnis darüber, warum gerade eine bestimmte Straße aus dem Investitionsplan gestrichen, eine andere dafür aufgenommen wurde. Aber auch diese Irritationen konnten beigelegt werden.

Wir möchten auf diesem Wege nochmals der Verwaltung und den einzelnen Fachbereichen danken, die es auch in diesem Jahr wieder geschafft haben, einen ausgeglichenen Haushalt zur Abstimmung vorzulegen!

Um den beschlossenen Haushalt für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Nauen transparent zu machen, hat die Stadt unseren Vorschlag eines „Bürgerhaushaltes", den es bereits in vielen Gemeinden gibt,  aufgegriffen und eine Broschüre erarbeitet, in der Eckpunkte des Haushaltes erklärt werden. „Woher kommt das Geld und wofür gibt es die Stadt aus?" – diese Fragen werden in dem Heft, das jeder Haushalt im Januar erhalten wird, anschaulich beantwortet.

Auch wenn Herr Meger (LWN) den Sinn eines solchen Heftes anzweifelt und die Kosten dafür als zu hoch ansieht – wir denken, dass es ein richtiger Schritt ist, die Bürgerinnen und Bürger zu informieren! So wird für jeden Nauener transparent, was in seinem Ortsteil im nächsten Jahr geplant ist, was es kostet und woher das Geld kommt – und das in der Gesamtheit aller Ortsteile und der Kernstadt.

Wir möchten Sie dazu ermuntern, diese Broschüre genau zu lesen und nicht einfach in den Papierkorb wandern zu lassen – vielleicht können Sie so die eine oder andere Entscheidung besser nachvollziehen und haben Ideen, was im nächsten Haushalt Berücksichtigung finden sollte. Der Haushalt ist keine starre Angelegenheit und wird vor der Beschlussfassung in den einzelnen Ausschüssen beraten, bringen Sie Ihre Ideen dort ein!

Weitere Beschlüsse, die u.a. gefasst wurden:

  • Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Durchführung von Aufgaben nach § 12 Abs. 1 Kindertagesstättengesetz Brandenburg mit dem Landkreis Havelland ab 2011
  • Anpassung der Wochenmarktfläche an den tatsächlichen Bedarf
  • Neubestellung Ortswehrführer und Stellvertreter für die Feuerwehreinheiten der Stadt Nauen

Insbesondere den neu bestellten Ortswehrführern und Stellvertretern, aber auch jeder einzelnen Kameradin und jedem einzelnen Kameraden der freiwilligen Feuerwehreinheiten der Stadt Nauen gilt an dieser Stelle unser Dank für ihre Einsatzbereitschaft, ihre Zeit und die Opfer, die sie für uns alle bringen! Danke!