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In Nauen nichts los?

Das könnte man denken, wenn man liest, dass Hauptausschuss und Stadtverordnetenversammlung in diesem Monat wegen fehlender Themen ausfallen und der Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Verkehr zuletzt im August letzten Jahres tagte… Doch dem ist nicht ganz so!

 

Stimmt, Beschlüsse, die durch Hauptausschuss und Stadtverordnetenversammlung zu fassen wären, gab es nur wenige, die auch einen Aufschub verkraften können.

Themen, die intensiv in den Fachausschüssen diskutiert wurden, sind jedoch noch nicht in Be-schlussform vorhanden, da hier noch weitere Beratungen zu notwendig sind.

Ich denke da z.B. an die im letzten Ausschuss für Soziales, Kultur, Bildung und Sport vorgestellten Projekte der Gründung einer christlichen Grundschule in Nauen sowie der Errichtung einer Kin-dertagesstätte durch das JAW. Nicht geklärt ist bisher auch, wo die im Haushalt verankerten 75.000 € für die Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege hingehen und wie es mit der Jugend-arbeit in der Stadt Nauen mit ihren Ortsteilen weitergeht – ein entsprechendes Interview in der MAZ mit der Geschäftsführerin des Vereins MIKADO, Uta Götze, zeigt, dass es hier Gesprächsbedarf gibt! Für uns ist die Jugendarbeit immens wichtig, aber es müssen Wege gefunden werden, diese auch finanziell abzusichern – und das wird immer schwieriger! Aus unserer Sicht wäre die Schaffung einer weiteren PKR-Stelle für unsere großflächige Stadt, die die Funktion eines Jugendkoordinators übernimmt, ein vernünftiger Ansatz. Hier ist es an den im Kreistag vertretenen Parteien, ihre Vertreter im Jugendhilfeausschuss dahingehend zu informieren und um Unterstützung zu bitten – wir werden dies tun!

 

Auch im Ausschuss für Bau, Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft wurde angeregt diskutiert: Dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung folgend, stand die Beratung zu den Straßenbau-beitragssatzungen erneut auf der Tagesordnung. Viele Bürger waren zu diesem Punkt erschienen und erhielten auch Rederecht. Es wurden die verschiedensten Ansätze beispielhaft verglichen. Doch auch hier sind wir noch nicht zu einem Ergebnis gekommen, ein Fachanwalt soll in der nächsten Sitzung über die rechtlichen Möglichkeiten speziell im Land Brandenburg informieren und so zum Meinungsbildungsprozess der Stadtverordneten beitragen. Denn eins ist klar, eine Satzungsänderung muss langfristig und rechtskonform erfolgen – und da sollte man sich Zeit nehmen! Die Anlieger der 14 im letzten Jahr erneuerten Straßen würden ohnehin nicht in den Genuss einer Satzungsänderung kommen und aus den Reihen der LWN+B hieß es, man könne sich vorstellen, dann halt auch weniger Straßen pro Jahr zu erneuern. Ein Sinneswandel, der interessant ist, wenn man bedenkt, wie sehr gerade diese Fraktion darauf bestand, eine Prioritätenliste anhand der Straßenzustände zu erarbeiten und dann auch schnellst möglich abzuarbeiten!

Nun noch ein paar Gedanken zum Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Verkehr, der uns ja be-sonders betrifft, da wir dort mit Thomas Lück den Ausschussvorsitzenden stellen. Es ist wahr, der letzte Ausschuss fand am 15. August statt. Einen Tag später erkrankte der Ausschussvorsitzende und fiel somit langfristig aus. In einem solchen Fall gibt es ja einen Stellvertreter. Dummerweise hat dieser (Rolf Kühn, CDU) kurz darauf sein Mandat niedergelegt. Der Ausschuss war demnach „führungslos“. Abgeordnete, die angesprochen wurden, ob sie den Stellvertreterposten übernehmen würden, lehnten dies ab. Über die Gründe kann man nur mutmaßen. Hinzu kam, dass aus Sicht der Verwaltung bzw. des zuständigen Fachbereiches keine unmittelbare Notwendigkeit der Zusammenkunft des Ausschusses bestand… Für die Bürger ist das sicherlich nicht nachvollziehbar. Aber es ist schon merkwürdig, dass scheinbar auch kein Stadtverordneter die Notwendigkeit gesehen hat. Inzwischen hat sich mit Marc Elxnat (CDU) ein neuer Stellvertreter gefunden, so dass die Arbeit auch in diesem Ausschuss wieder aufgenommen werden wird.

 

Alles auf Anfang... oder wie?

„Nichts regt sich um ihn her, nur Schwärme

Von Kranichen begleiten ihn,

Die fernhin nach des Südens Wärme

In graulichtem Geschwader ziehn.“

Sie sind wieder da, Schillers Kraniche, und nicht nur die, sondern auch Nauens Kranichschützer, denn nach 1 ½ Jahren stand in der letzten StVV wieder einmal der geplante Solarpark „Hanffabrik“ auf der Tagesordnung. Der gleiche Plan? Nein. Das vor 1 ½ Jahren von den Kranichschützern beanstandete Gebiet fiel aus der Planung raus.

Wozu dann die Aufregung? Es war dasselbe Spiel wie vor 1 ½ Jahren. In der Einwohnerfragestunde wurden in Fragen gekleidete Wortbeiträge verlesen, Verwaltung und Stadtverordnete wurden in teilweise beleidigender Form angegriffen, andere Meinungen nicht zugelassen. So tut man den Kranichen und deren Schutz keinen Gefallen. Die Kranichschützer müssen sich schon die Frage gefallen lassen, ob sie ihre Ziele nicht zu dogmatisch und engstirnig vertreten, denn der Bau eines Solarparks dient natürlich zuallererst dem wirtschaftlichen Interesse des Investors, aber auch dem Erhalt unserer Erde. Und wir wollen doch alle weg von Kernenergie und Braunkohle. Aber irgendwo muss der Strom herkommen, den unsere Fernseher, Radios, Computer, Backöfen, Geschirrspüler und Waschmaschinen verbrauchen. Schon mal darüber nachgedacht?

Eines sollte in der weiteren Offenlage, denn der Bau ist ja noch gar nicht beschlossen, sondern nur weitere Planungsschritte, beachtet werden, und das sind die Belange der Bewohner von Hanffabrik. Lärmschutz, Mindestabstände, darüber wird zu reden sein!

P.S. Vor dem Beschluss der StVV dem Investor das Abfällen von Bäumen auf dem Gelände zu gestatten, war ein dämlicher und überflüssiger Schritt. Bürger ernst nehmen, heißt auch Stadtverordnete ernst nehmen und ein positives Votum des Hauptausschusses ist noch kein positives Votum der Stadtverordnetenversammlung. So schafft man kein Vertrauen in Demokratie, die StVV wird zum bloßen Abnickverein.

Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE
Satzungen über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Nauen (Straßenbaubeitragssatzung) vom 3. Dezember 2012 und über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Nauen vom 3. Dezember 2012

Entsprechend der Vereinbarung aller Fraktionen in der Sitzung des Bauausschusses am 21. Februar 2013 erklärt die Fraktion DIE LINKE:

  1. Wir lehnen eine Änderung der prozentualen Beteiligungsbeträge der Anlieger ab.
  2. Die entsprechende Satzung wird durch eine Billigkeitsregelung ergänzt. Wir stimmen hier dem Formulierungsvorschlag der SPD-Fraktion inklusive der Begründung zu.

Beitragspflichtige können einen Antrag auf Billigkeitserlass stellen, wenn die Einziehung der Beitragsschuld nach Lage des Einzelfalls unbillig i.S. des § 227 Abgabenordnung ist. Näheres regelt die Richtlinie für Billigkeitserlasse. Die Billigkeitsrichtlinie wird von der Verwaltung erarbeitet und von der StVV beschlossen.

Begründung

In vielen Fällen sind Beiträge in einer Höhe zu entrichten, die die Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigten finanziell überfordern. Eine Billigkeitsregelung räumt der Verwaltung das nötige Ermessen ein, auf diese Überforderung zu reagieren.


Begründung:
1. Der Antrag zur Senkung der Beteiligungsbeiträge verstößt unserer Meinung nach gegen das Gleichheitsprinzip. Für alle im Gebiet der Stadt in den letzten Jahren sanierten Straßen wurden Anliegerbeiträge nach der derzeitig gültigen Satzung erhoben. Es ist den betroffenen Bürgern nur schwer vermittelbar, warum die Beiträge nach Abschluss der sie betreffenden Sanierungsmaßnahmen nun mehr gesenkt werden sollen.

2. Eine nachvollziehbare Gegenfinanzierung liegt nicht vor. Die durch eine Senkung der Beiträge gebundenen Mittel im Haushalt der Stadt Nauen sehen wir in anderen Bereichen als notwendiger an. Die Stadt Nauen steht in den nächsten Monaten und Jahren vor großen Herausforderungen im Bereich der Schulen, Kitas, der Jugendarbeit und der sozialen Arbeit. Wir sehen unsere Prioritäten darin, finanzielle Mittel in diesem Bereich zu bündeln.



Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE
Moratorium zur Durchsetzung von Beitragsbescheiden des Wasser- und Abwasser-verbands Havelland (DS 0393)

Die Fraktion DIE LINKE hat in die heutige Stadtverordnetenversammlung den o.g. Antrag eingebracht, in dem der Bürgermeister beauftragt werden soll, als Vertreter der Stadt Nauen im Wasser- und Abwasserverband Havelland ein Moratorium zur  Durchsetzung der Beitragsbescheide des WAH zu beantragen.

Am 14.09.2010 hat die Stadtverordnetenversammlung Nauen in der Drucksache 138 beschlossen, dem Wasser- und Abwasserverband Havelland (WAH) „zur Sicherstellung einer rechtskonformen Beitragserhebung zukünftig von sogenannten Altanliegergrundstücken modifizierte Anschlussbeiträge, gemäß §8 Abs. 4a des Kommunalen Abgabengesetzes des Landes Brandenburg“ zu erheben, empfohlen.

Damit wurde die im  Vierten Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg vom 27. Mai 2009 gemachten Vorgaben, die mit den Stimmen der Koalition aus SPD und CDU im Landtag Brandenburg beschlossen worden war, umgesetzt.

Wir haben als Fraktion DIE LINKE der damaligen Drucksache unsere Zustimmung gegeben, da ein Zwang bestand, das Gesetz umzusetzen, und die Variante der modifizierten Anschlussbeiträge uns als am moderatesten erschien.

Nichtsdestotrotz vertraten und vertreten wir den Standpunkt, dass das damals beschlossene Gesetz falsch war und eine endgültige Verjährungsfrist hätte beschlossen werden sollen.

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1BvR2457/08) vom 05.03.2013 soll der WAH, so unser Antrag,  wie der entsprechende Verband in Nuthethal, ein Moratorium beschließen und bis zur Prüfung, inwieweit die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Auswirkungen auf das Land Brandenburg und damit auf Nauen hat, auf die Durchsetzung von Beitragsbescheiden verzichten. Der Geschäftsführer des WAH, Herr Seelbinder, hat in einem Schreiben an den Bürgermeister erklärt, dass die Bescheide für die sogenannten Altanschließer bereits ergangen sind,  der WAH aber in Absprache mit den Gesellschaftern bis zum 31.07.2013 auf Zwangsmaßnahmen zur Durchsetzung der Beitragsbescheide verzichtet.

Damit folgt der WAH den Intentionen unseres Antrages. Wir ziehen ihn hiermit zurück.

Cui bono (Wem nutzt es)?

Sehr geehrter Herr Meger,

in der letzten Stadtverordnetenversammlung haben Sie unsere Fraktion polemisch nach ihrer Anwesenheit bei drei Veranstaltungen gefragt. Grund dafür war sicherlich, dass Sie unsere Homepage lesen und damit auch unsere Kritik daran, dass beim Toleranzfest 2013 von der LWN niemand zu sehen war.

Zum 1.Punkt:

Es ist relativ einfach, sich drei Veranstaltungen aus dem Kalender der Stadt herauszusuchen und sie dem politischen Mitbewerber „um die Ohren zu hauen“. Deshalb können wir Ihnen zu Ihrer Frage nur erwidern, dass uns keine der Veranstaltungen bekannt war und wir auch zu keiner dieser Veranstaltungen eingeladen waren. Fertig!

Zum 2.Punkt:

Wir haben Ihre Nichtteilnahme am Toleranzfest 2013 kritisiert und das nehmen Sie uns übel. Fakt ist, dass seit 2010 jedes Jahr Neonazis am 20. April eine Mahnwache in Nauen abhalten, weil am 20.04.1945 bei einem der letzten Bombenangriffe des 2.Weltkrieges der Nauener Bahnhof bombardiert wurde. Dass an diesem Tag einer der größten Verbrecher der Weltgeschichte namens Adolf Hitler Geburtstag hat, ist sicherlich kein Zufall. Fakt ist, dass sich die Nauener Bürger diesen alten und neuen Faschisten seit 2010 erst mit Protestkundgebungen und dann mit einem Toleranzfest entgegenstellen. In diesem Jahr waren es mehr als 40 Organisationen und Parteien, darunter übrigens auch Piraten und Grüne, die nicht in der Stadtverordnetenversammlung Nauen vertreten sind. Und da muss die Frage und auch die Kritik erlaubt sein, wie hier die LWN ihrer Verantwortung nachkommt. Stadtverordneter zu sein, bedeutet nicht nur, Straßen zu sanieren, Bebauungspläne zu beschließen, Solaranlagen bauen zu lassen. Stadtverordneter zu sein, bedeutet auch, Stellung zu beziehen zu politischen Fragen. Und da kann man sich nicht einfach raus halten, wenn für die NPD ein Neonazi in der StVV sitzt, und da kann man sich nicht raus halten, wenn Neonazis jedes Jahr zu ihrer Mahnwache „antreten“.

Insofern dürfte sich über unsere Auseinandersetzung und auch über den unsachlichen Kommentar Ihres Fraktionsvorsitzenden (sinngemäß „Rechts und Links stimmen zusammen“) nur einer gefreut haben, und das ist der Stadtverordnete der NPD.

Wir fordern Sie auf, nehmen Sie auch Ihre politische Verantwortung wahr, denn auch dafür sind Sie gewählt worden. Bekennen Sie sich so wie über 40 Organisationen und Parteien in diesem Jahr gegen Faschismus, Rassismus, Ausländerfeindlichkeit. 2014 ist dafür die nächste Gelegenheit!

Fraktion DIE LINKE in der Stadtverordnetenversammlung Nauen

Auf ein Wort

„Den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Photovoltaikanlage Dechtower Damm HABEN DIE Nauener Stadtverordneten in ihrer jüngsten Sitzung gefasst. 20 Abgeordnete stimmten dafür, sieben dagegen (Linke und NPD). MAZ vom 06.05.2013

Vielleicht sind wir zu sensibel, vielleicht lesen wir zu viel zwischen den Zeilen, aber gerade nach den Ausfällen in der letzten StVV denken wir, es ist notwendig, sich zu Wort zu melden. Wer diesen Artikel gelesen hat, bekommt leicht den Eindruck, die LINKE würde gemeinsam mit der NPD stimmen. Der Eindruck, der hier suggeriert wird, ist falsch.

1.       Wir sind erschüttert über diese Art der Berichterstattung. Seit 2010 gehört die LINKE zu den Kräften der Stadt, die sich gegen die Mahnwachen der NPD am 20. April zur Wehr setzen, wir ehren am 8. Mai, dem Tag der Befreiung, stellvertretend am russischen Ehrenmal die alliierten Soldaten, gedenken an diesem Tag und am 27. Januar der Opfer von Faschismus und Krieg. Es war unsere Partei, die vor der letzten Kommunalwahl einen Aufruf an die Nauener Bürger zur Wahl demokratischer Kräfte, gegen die Wahl der NPD initiiert hat. Und dann ist es für uns  schmerzhaft, auf diese Art und Weise in die Nähe von Faschisten gerückt zu werden.

2.       Die Nauener LINKE fährt einen klaren Abgrenzungskurs zur NPD, innerhalb und außerhalb der StVV. Das kann man nicht von jedem Stadtverordneten behaupten. Aber über seinen persönlichen Umgang in der StVV muss jeder Stadtverordnete selbst entscheiden!

3.       Die LINKE hat gegen den Aufstellungsbeschluss gestimmt, da sich die untere Naturschutzbehörde kritisch zu dem Bauvorhaben geäußert hat. Wir haben aber in der StVV auch erklärt, dass unsere Position nicht „festgemauert“ ist, wenn unsere Bedenken im Abwägungsverfahren ausgeräumt werden. Vor 2½ Jahren haben wir dem damaligen Bebauungsplan zugestimmt. Ein kritisches Urteil der unteren Naturschutzbehörde lag damals nicht vor.

4.       Die Abstimmungsergebnisse in der StVV werden von der MAZ selten so konkret dargestellt. Wir könnten das an dieser Stelle gern an ausgewählten Beispielen nachholen. Aber im Gegensatz zur MAZ versuchen wir nicht, Nähe herzustellen, wo keine ist.

5.       Herr Schneider, der für die NPD in der StVV Nauen sitzt, hat bisher allen Beschlussvorlagen, in denen es um regenerative Energien ging, seine Zustimmung verweigert, ohne Begründung. Bei den demokratischen Kräften sieht das etwas anders aus. Hier ist das Abstimmungsergebnis vom konkreten Anliegen des Investors bestimmt, nachzuprüfen in den Sitzungsprotokollen.

Wir hoffen, dass der MAZ mit ihrer Darstellung nur ein bedauerlicher Fauxpas unterlaufen ist, und dies nicht den neuen politischen Stil darstellt.

Wir verwahren uns entschieden gegen den Eindruck in der Nauener Stadtpolitik gemeinsam mit Neonazis zu stimmen und verweisen auf unser Kommunalwahlprogramm 2008:

„Aufgabe aller demokrati­schen Kräfte der Stadt Nauen muss es sein, trotz aller unterschiedlichen politischen An­sätze einen Einzug der Rechtsextremen ins Nauener Rathaus zu verhindern. Ausländerhass, Frem­denfeindlichkeit und Ausgren­zung sind nicht die Ant­worten auf die dringenden sozi­alen Fragen unserer Zeit.“

Den Einzug konnten wir nicht verhindern. Aber wir können dafür sorgen, dass die NPD in der nächsten StVV nicht mehr vertreten ist. Eine etwas sensiblere Presse wäre da hilfreich!

In die Sommerpause mit Dissonanzen

Die Nauener StVV hat sich mit ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause in die selbige verabschiedet. Von der Tagesordnung her wenig Aufregendes, und auch der Verlauf gestaltete sich mehr oder wenig harmonisch. Alle Beschlussvorlagen wurden im Großen und Ganzen einhellig verabschiedet, große Aufreger gab es nicht.

Eigentlich gäbe es gar keinen Grund, über diese StVV zu berichten, wären da nicht die Verabschiedung des Abgeordneten Klaus-Dieter Fähling (SPD) und seine Abschiedsrede gewesen. Herr Fähling, schon in der DDR Stadtverordneter (damals noch für eine andere Partei), hat nach mehr als 20 Jahren sein Mandat niedergelegt, weil er nach Falkensee gezogen ist. Der Bürgermeister dankte ihm mit würdigen Worten für seine Arbeit, so weit, so gut. Aber auch Herr Fähling ergriff noch einmal das Wort und nutzte seine Rede zu Angriffen, die weit unter die Gürtellinie gingen. Seine Breitseite gegen die SPD-Fraktion, aus der Herr Fähling ausgeschlossen wurde, und deren Vorsitzenden Oliver Kratzsch wollen wir nicht weiter kommentieren, das ist interne Angelegenheit der SPD.

Was wir aber nicht akzeptieren und wogegen wir uns wehren, ist, wenn Herr Fähling meint, ähnlich wie die MAZ vor einigen Wochen, der Linken (Herr Fähling war Mitglied der SED) eine inhaltliche Nähe zur NPD unterstellen zu müssen. Er bezieht sich dabei auf eine Abstimmung über ein SOLARGEBIET!!!! LINKE stimmten ebenso dagegen wie Herr Schneider von der NPD. Zur Wahrheitsfindung für Herrn Fähling. Die NPD hat bisher gegen jedes Solargebiet gestimmt, auch schon mit Ihrer Lieblingsfraktion, der LWN+B. Unterstellen Sie Nähe? Wenn Sie konsequent sind, müssten Sie das tun. In der letzten Stadtverordnetenversammlung wurden Beschlüsse einstimmig gefasst, Sie haben also gemeinsam mit der NPD gestimmt! Inhaltliche Nähe?

Wenn man während der letzten Stadtverordnetenversammlungen einen Abgeordneten immer wieder im Gespräch mit Herrn Schneider (NPD) gesehen hat, dann war das Herr Fähling selbst, der ihm zum Abschied Bücher übergab. Jeder mag selbst seine Schlüsse ziehen. Herr Fähling hat sich mit seiner Rede selbst disqualifiziert.

P.S. Herr Fähling lehnte einen Blumenstrauß zur Verabschiedung durch seinen ehemaligen Fraktionsvorsitzenden ab. Den bekam am Schluss der Sitzung unsere stellv. Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung, Brigitte Schäfer, für ihre Leitung. Gut gemacht!

Vom Sankt-Florians-Prinzip und anderen Merkwürdigkeiten

"Heiliger Sankt Florian

Verschon' mein Haus

Zünd' and're an!"

Umweltschutz ist wichtig, regenerative Energie ist gut, aber bitte nicht vor der eigenen Haustür. Wer das Sankt-Florians-Prinzip, angewendet auf den Bau von Solaranlagen in Nauen erleben wollte, musste die letzte Nauener Stadtverordnetenversammlung besuchen, denn die Bebauungspläne und entsprechende Anträge gleich mehrerer geplanter Solarparks standen auf der Tagesordnung. Doch der Reihe nach:

Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Dechtower Damm“, OT Waldsiedlung

Dieser Solarpark wird schon seit mehreren Jahren kontrovers in der StVV diskutiert, die Kranichschützer haben uns Stadtverordnete und die Verwaltung mehrfach mit teils sehr unsachlichen Fragen und Kommentaren „bombardiert“, das Vorhabengebiet wurde verringert, Stellungnahmen wurden eingeholt.

Nun mehr hat die StVV mehrheitlich beschlossen:

1. Die Abwägung der zur frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der frühzeitigen Behördenbeteiligung eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen

2. Der Entwurf des Bebauungsplans „Solarpark Dechtower Damm“, die Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans „Solarpark Dechtower Damm“, der Entwurf der Artenschutzprüfung sowie der Entwurf der FFH-Verträglichkeitsprüfung werden gebilligt. Die Unterlagen liegen als Anlagen diesem Beschluss bei.

3. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Solarpark Dechtower Damm“, der Begründung mit Umweltbericht, der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans sowie der Artenschutzprüfung und der FFH-Verträglichkeitsprüfung (Anlagen).

4. Den Bürgermeister zu beauftragen, die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Planzeichnung, der Begründung mit Umweltbericht und der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans sowie der Artenschutzprüfung und der FFH-Verträglichkeitsprüfung ortsüblich bekannt zu machen, in der Bekanntmachung anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen (gem. § 4 Abs. 2 BauGB).

 

Das heißt, gebaut wird immer noch nicht, jetzt können sich Behörden und Bürger zu Wort melden und ihre Bedenken anmelden und dann muss die StVV noch einmal einen Beschluss über die weitere Vorgehensweise herbeiführen.

Wir haben uns zu dieser Thematik als Fraktion der Stimme enthalten, weil wir die bereits von der unteren Naturschutzbehörde vorgelegten Bedenken ernst nehmen, werden uns aber vorbehalten, diesen Standpunkt zu ändern, wenn im Rahmen der Abwägung neue Fakten auf den Tisch kommen.

B-Plan Sondergebiet „Solarpark Groß Behnitz“

Hier können wir es relativ kurz machen, alle Fraktionen haben diesem B-Plan zugestimmt.

Bebauungsplan „Solarpark Hanffabrik“, Ortsteil Bergerdamm

Auch dieser Solarpark wurde in den letzten Monaten kontrovers diskutiert und die Verwaltung hat sich mit dem Abholzen bestehender Bäume vor einer entsprechenden Beschlussfassung nicht gerade geschickt verhalten.

Aber im Unterschied zum Solarpark „Dechtower Damm“ gibt es in Hanffabrik keine ernst zu nehmenden Einwände, zumindest aus unserer Sicht nicht.

  • Die Kranichschützer kritisieren, dass die einfliegenden Kraniche durch die Solaranlagen gespiegelt werden könnten.
  • Bürger haben Einwände eingebracht, bemerkenswert nur, dass diese im Wortlaut absolut identisch sind.

Wir sind gegen den Bau der geplanten Solaranlage Hanffabrik, da die geplante Anlage viel zu groß und zu dicht an Wohnhäusern gebaut werden soll.

Es  ist für uns keine Lebensqualität mehr da, wenn so ein großer Solarpark direkt am Wohnort entsteht. Es ist schlimm genug, dass uns der Park genommen wurde.

Neben der schädlichen Blendwirkung, die außer gesundheitlichen Schäden auch eine Minderung unseres Eigentums zur Folge haben würde, werden weitere Emissionsschäden nicht beachtet.

Es gibt so große Flächen weit weg von einer Ortschaft, da muss man so ein großes Objekt nicht direkt an einer Ortschaft bauen.

Wir haben uns vor Ort informiert und können den Argumenten nicht folgen, insofern haben wir dem Bebauungsplan zugestimmt.

Straßenbaubeitragssatzung/Erschließungsbeiträge

Mehr als ein Jahr hat die StVV die neuen Satzungen diskutiert, das Für und Wider der Senkung der Anwohnerbeiträge abgewogen und nun beide Satzungen mehrheitlich verabschiedet.

Die LWN+Bauern hatte noch einmal ihre verschiedenen Anträge zur Senkung der Beiträge in einem zusammengefasst und diesen in die StVV eingebracht. Wir können dem Ziel, den Bürger zu entlasten, durchaus folgen, haben den Antrag aber wie alle anderen Fraktionen abgelehnt, und das aus zwei Gründen:

  1. Wir sehen das Gleichheitsprinzip verletzt, wenn wir den Bürgern, deren Straße in den letzten Jahren ausgebaut wurden, erklären sollen, warum sie höhere Beiträge zahlen mussten als die betroffenen Bürger in den nächsten Jahren. Für uns gilt hier der Grundsatz: „Eigentum verpflichtet!“
  2. Wir sehen ein Problem in der Finanzierung. Nauen steht auch in den nächsten Jahren vor großen Herausforderungen im Bereich der Demografie, in der Kinder-, Jugend-, Senioren- und Bildungspolitik. Wir sollten nicht ohne Not Mehrausgaben im Straßenausbau tätigen, die uns dann in diesem Bereich fehlen.

Neu ist allerdings der beschlossene Billigkeitserlass, in dem es heißt:

Im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen werden die Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigten auf der Grundlage der Straßenbaubeitragssatzung bzw. der Erschließungsbeitragssatzung zu Beiträgen herangezogen.

In einigen Fällen sind Beiträge in einer Höhe zu entrichten, die die Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigten aus den verschiedensten Gründen finanziell überfordern.

Den Beitragsschuldnern stehen in diesen Fällen folgende Antragsmöglichkeiten offen:

- Stundung

- Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarung

- Erlass, § 12 c KAG oder § 135 Abs. 5 BauGB

Diese Richtlinie verfolgt zwei Anliegen:

Zum einen werden die Voraussetzungen für einen Erlass von Straßenbau- und Erschließungsbeiträgen erläutert, soweit diese von der Lage des einzelnen Falls abstrahierbar und/oder bereits gerichtlich entschieden sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Voraussetzungen für einen Erlass aus Billigkeitsgründen im vollen Umfang gerichtlich überprüfbar sind. Die Richtlinie erhebt zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Die Richtlinie regelt des Weiteren die Ausübung des Ermessens durch die Stadtverwaltung, wenn die Voraussetzungen für einen Billigkeitserlass von Straßenbau- und Erschließungsbeiträgen vorliegen und gibt Hinweise zum Verfahren.

Straßenreinigungssatzung

Die Straßenreinigungssatzung wurde an die Kosten der Straßenreinigung angepasst. Ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Potsdam vom 10.04.2013 wurde übernommen.

Hier war die bisherige Anwendung der Satzung in Bezug auf die Heranziehung von Grundstücken, die ausschließlich ackerbaulich oder forstwirtschaftlich genutzt werden, für rechtswidrig erklärt worden, da diese als nicht erschlossen im straßenreinigungsrechtlichen Sinne gelten. Durch diese Bereinigung ist die Gesamtfläche der veranlagten Grundstücke, auf die die 70 % der umlagefähigen Kosten zu verteilen ist, kleiner und der Gebührensatz dementsprechend größer geworden.

Warum die Fraktion LWN+Bauern dieser Satzung ihre Zustimmung verweigert hat, obwohl ein wichtiges Anliegen aus dem Vorjahr umgesetzt wurde, ist unklar.

Ohne große Höhepunkte

Eine Woche ist seit der letzten StVV bereits ins Land gegangen, und der eine oder andere wird sich bereits gewundert haben, nichts über diese StVV zu lesen. Der Grund dafür ist ganz einfach, es gibt eigentlich nichts zu berichten, die Sitzung verlief im Großen und Ganzen recht harmonisch.

Drei Anmerkungen seien dann aber doch gestattet.

1.       In der Einwohnerfragestunde fragte Herr Heydt von Mikado e.V und nebenbei Kreisvorsitzender der havelländischen Piraten, bei der Verwaltung nach, warum diese 2014 ihre Zuschüsse für die Jugendarbeit von Mikado reduziert habe. Gute Frage, wenn sie denn korrekt wäre. Nicht die Stadt hat Zuschüsse gekürzt, sondern auf Anregung des zuständigen Fachausschusses erhöht, sondern Bund, Land und Kreis ziehen sich aus immer mehr Programmen zurück und die Stadt kann dies nicht auffangen.

2.       Der Lärmaktionsplan für Nauen und mit ihm die Forderungen nach einer Umgehung sowie kurzfristig nach einem Tempolimit und einem LKW-Fahrverbot für Lietzow, Berge und Ribbeck wurden einstimmig beschlossen. Die BI Berge/Lietzow hatte sich aktiv in die Diskussion eingebracht. Aufgabe für uns Stadtverordnete wird es nun sein, über unsere Abgeordneten im Kreis, im Land und im Bund dieser Forderung Nachdruck zu verleihen.

3.       Der Semmelweg in Lietzow soll grundhaft erneuert werden, die StVV hat dem zugestimmt, der Ortsbeirat ist dafür. Wir hoffen, dass die Bürger in die weitere Entscheidungsfindung mit einbezogen werden.

 

P.S. In der letzten Woche ereilte uns die Mitteilung, dass das Bundesverfassungsgericht im seit Jahren laufenden Rechtsstreit der Nauenerin Michaela Elteste, sie betreibt die Devils Creek Ranch am Dechtower Damm,  mit dem Wasser und Abwasserverband Havelland (WAH) um nicht bezahlte Anschlussbeiträge  ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die Vollstreckung eines Bescheides des WAH per Beschluss stattgegeben hat. So hat das Bundesverfassungsgericht diese Vollstreckung durch den WAH vorläufig eingestellt  Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Bescheid des WAH vom Mai 2011 wird nun bis zur endgültigen Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam vom Juli 2013 einstweilig angeordnet, längstens bis zum 11. April des kommenden Jahres (AZ 1 BvR 2616/13). In dem Urteil wird vor allem das Verhalten des Verbandsvorsitzenden, Herrn Seelbinder, heftigst kritisiert.

Auch die Stadt Nauen als Mitglied der Verbandsversammlung ist hier in der Pflicht, sich mit diesem Urteil und seinen möglichen Folgen auseinanderzusetzen. Es ist kein Urteil des BVG in der eigentlichen Sache, aber möglicherweise ein Hinweis darauf, dass die Angelegenheit nicht so eindeutig ist, wie bisher vom WAH dargestellt.

Besinnlich in den Advent?!

Jahresabschluss 2011 festgestellt und Bürgermeister entlastet, Haushalt für das Jahr 2014 verabschiedet, Technische Betriebsführung zur Niederschlagswasserbeseitigung neu vergeben, Stellungnahme zur Managementplanung FFH-Gebiete-hier geht es um die geplante Grundwasseranhebung, von der auch Teile Nauens betroffen sind.-, auf dem Programm der letzten StVV in diesem Jahr standen viele interessante Punkte. Dass sie wieder einmal nur zur Nebensache wurden, lag am Agieren der LWN oder besser gesagt ihres Fraktionsvorsitzenden.

Der Stein des Anstoßes: ein Radweg für 0,5 Mio. Euro. Zwischen Nennhausen und Groß Behnitz sollte und soll ein Radweg entstehen. Die Bauarbeiten auf Nennhausener Seite haben stattgefunden, der Radweg endet nun mitten im Wald. Kostenschätzungen haben für unseren Teil des Weges ergeben, dass eine Fertigstellung des Weges auf Nauener Seite 500.000 € kosten würde. Der Bürgermeister lehnt diesen Kostenrahmen ab, 150.000 € sind für diese Maßnahme vorgesehen, Herr Jung, Fraktionsvorsitzender der LWN+B und gleichzeitig Ortsvorsteher in Groß Behnitz, möchte diesen Radweg bauen lassen. Die Art der Auseinandersetzung zu beschreiben, verbietet sich hier, das Niveau war weit unter der Gürtellinie und einer Stadtverordnetenversammlung unwürdig.

Wir möchten hier deshalb auch nur zur Sache Stellung nehmen. Betrachtet man die vielen Baustellen in der Stadt und in den Ortsteilen, dann verbietet sich der Gedanke an eine solche Steuerverschwendung! Schulen, Kitas, die Sanierung  von Straßen, die Straßenreinigungssatzung, welche möglicherweise im nächsten Jahr auf dem Prüfstand steht, da sind 0,5 Mio. € für einen Radweg wohl die falsche Entscheidung, Dass wir andere Prioritäten setzen, haben wir immer wieder betont, soll der Wähler im nächsten Jahr entscheiden, was ihm wichtiger ist.


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