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Mahnmal für die Opfer des Nationalsozialismus restauriert
Mahnmal für die Opfer des Nationalsozialismus restauriert

Wir danken

  • der Verwaltung der Stadt Nauen, die unseren Antrag umgesetzt hat,
  • den Fraktionen der StVV Nauen, die unserem Antrag zugestimmt haben,
  • den zahlreichen Spendern, die unserem Aufruf gefolgt sind,
  • insbesondere der Bundestagsfraktion DIE LINKE für ihre Spende von 300€,
  • den Firmen, die das Mahnmal restauriert haben!
Erstens kommt es anders...

Wollte man der BRAWO vom 06.02.2011 glauben, sollte es für die Mitglieder der Nauener Stadtverordnetenversammlung ein „ganz entspannter Abend“ werden. Der Bürgermeister Detlef Fleischmann wurde sogar mit den Worten zitiert: „Das wird eine ganz ruhige Sit­zung.“. Die Rede ist von der 1. Stadtverordnetenversammlung dieses Jahres.

Aber, erstens kommt es anders…

Den ersten Aufreger gab es diesmal bereits bei der Protokollkontrolle. Die Fraktion LWN+B hatte beantragt, die Haushaltsrede des Bürgermeisters vom November 2010 aus dem Proto­koll zu streichen, da sie „Bestandteil der Beratung und nicht Bestandteil des Berichtes des Hauptverwaltungsbeamten“ gewesen sei und deshalb nach der geänderten Geschäftsord­nung vom 17.05.2010 nicht Bestandteil des Protokolls sein könne. Soweit richtig, streiten kann man sich natürlich darüber, ob Informationen des Bürgermeisters zum Haushalt nur Teil der Beratung und nicht doch Bericht sind  - urteilen Sie selbst.

Bericht des Bürgermeisters zum Haushalt 1

Bericht des Bürgermeisters zum Haushalt 2

Unter TOP 7 kam es dann zur Behandlung der Anfragen von Mitgliedern der Stadtverordne­tenversammlung. Unsere Anfragen zu den landwirtschaftlichen BVVG-Flächen und zur Zu­kunft des Mehrgenerationenhauses in Nauen wurden durch die Verwaltung beantwortet, die Antworten finden Sie wie üblich auf der entsprechenden Seite. Von Seiten der CDU-Fraktion gab es eine Anfrage zur Windenergie. Die Verwaltung konnte beruhigen, dass es auch nach dem Runderlass des entsprechenden Ministeriums keinen Wildwuchs von Windrädern in Nauen geben wird.

Eine Anfrage der LWN+B beschäftigte sich mit der Veranstaltung „Herbstliche Gartenwelt“ auf dem Landgut A. Borsig in Groß Behnitz. Bereits in der Novembersitzung hatte die Frak­tion der CDU eine Anfrage zur Parkplatzsituation gestellt und die Antwort erhalten, dass „der ruhende Verkehr überwacht und hierbei keine nennenswerten Verstöße festgestellt“ wurden. Dumm, dass die Veranstaltung gar nicht stattgefunden hat. Die Verwaltung konnte aber mit Fotos nachweisen, dass an diesem Tag der ruhende Verkehr in Groß Behnitz kontrolliert wurde. Nur war den beiden Mitarbeitern des Ordnungsamtes (7. Tag bei der Stadt ange­stellt) nicht aufgefallen, dass auf dem Landgut keine Veranstaltung stattfand. Ein verzeihli­cher Fehler, der sich aber nicht wiederholen sollte.

Im weiteren Verlauf des TOP 7 präsentierte Herr Meger, Vorsitzender des Ausschusses für Soziales, Kultur, Bildung und Sport und Mitglied der Fraktion LWN+B diverse Dokumente zu zwei Themen:

Mit Schreiben vom 28.04.2010 hat sich Mikado e.V. als Träger für die Kita Hertefeld ins Gespräch gebracht. Die Stadtverwaltung hat in einem Schreiben vom 07.06.2010 darauf reagiert und Mikado e.V. darüber informiert, dass durch die Stadt Nauen „ge­genwärtig“ ein Trägerwechsel „nur einhergehend mit der Eigentumsübertragung des gesamten Objektes einschließlich Grundstück“ beabsichtigt sei. Eine verbindliche Antwort auf dieses Angebot solle bis zum 15. Juli 2010 erfolgen. Dem folgte ein län­gerer Schriftverkehr zwischen Stadt und Mikado e.V., aber kein verbindliches Ange­bot. Der von Herrn Meger vorgelegte Schriftverkehr endet Ende August. Nun hat Herr Meger den Bürgermeister, Herrn Fleischmann, der Lüge bezichtigt, weil dieser im No­vember und auch in dieser Sitzung die Frage nach Anträgen auf Übernahme der Trä­gerschaft für die Kita Hertefeld verneint habe. Dazu drei Anmerkungen:

  • Der Bürgermeister, aber auch der Fachbereichsleiter, müssen sich die Kritik ge­fallen lassen, den Fachausschuss im Sommer nicht zumindest kurz darüber informiert zu haben, dass es dieses Angebot gibt.
  • Von Mikado e.V. würden wir gerne wissen, warum in der Sitzung des Fachaus­schusses am 16. Juni 2010, die Sitzung fand vor Ort statt, dieses Interesse und dieser Antrag mit keinem Wort erwähnt wurden. Ein Vertreter von Mikado e.V. war anwesend!
  • Von Herrn Meger möchten wir gern wissen, seit wann er über die oben genann­ten Informationen und Unterlagen verfügt. Warum wurde der Fach­ausschuss durch seinen Vorsitzenden nicht wesentlich früher informiert? Wo­her stammen die Unterlagen?

Diese Fragen werden in der nächsten Ausschusssitzung, welche am 16.02.2011 im OSZ Nauen stattfindet, zu klären sein. Der Ausschussvorsitzende hat in der StVV zu­gesagt, den Punkt auf die Tagesordnung zu setzen.

Der Ausschuss für Soziales, Kultur, Bildung und Sport hat in seiner Sitzung vom 06.10.2009 beschlossen, Träger der Wohlfahrtspflege im Jahr 2010 mit 50.000€ zu unterstützen. Im Januar 2011 wurde gleiches für dieses Jahr beschlossen. Gleichzeitig entschied man sich, im Fachausschuss Einsicht in die Rechnungslegung für das Jahr 2010 zu nehmen und die ordnungsgemäße Verwendung der Gelder zu überprüfen. In diesem Punkt hat sich Herr Meger nicht an die Beschlüsse des Ausschusses gehalten, den er selbst leitet! Denn in der StVV präsentierte Herr Meger die Rechnungen eines Ortsteiles und monierte die Mittelverwendung. Auch hier stellt sich die Frage nach den Motiven. Auch in diesem Punkt möchten wir wissen, woher Herr Meger seine Unterlagen bezieht, dem Fachausschuss liegen sie nicht vor!

Man sollte es kaum glauben, aber es wurden auch Beschlüsse gefasst, so der Bebauungsplan für die „Ludwig-Jahn-Str.22a“, der Offenlagebeschluss für die Änderung zum Flächennut­zungsplan der Stadt Nauen oder die Genehmigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters zu außerordentlichen Aufwendungen (70.000€ für den Rathauskeller).

Das Jahr 2011 hat begonnen, wie das Jahr 2010 endete. Streit zwischen LWN+B und Verwal­tung, Auseinandersetzungen, die manchmal unter die Gürtellinie gehen, und eine darunter leidende Sacharbeit.

Es stimmt, Stadtverordnetenversammlungen sollten nicht ein Ort sein, wo nur noch Anträge und Beschlüsse „durchgewinkt“ werden. Sachliche Auseinandersetzungen, Diskussionen und Kritik gehören dazu – schließlich stehen hinter jeder Fraktion bestimmte Zielsetzungen und auch Versprechen an ihre Wähler. Aber bei allen legitimen unterschiedlichen Ansichten, sollte es doch auch in einer Stadtverordnetenversammlung fair zugehen – und das scheint im Moment leider nicht immer der Fall zu sein!

Wir werden uns bemühen, unsere Arbeit so sachlich wie bisher fortzu­setzen und weiter für das Wohl der Nauener Bürgerinnen und Bürger zu arbeiten!

PS – mal am Anfang!

Am 16.02.2011 fand der bereits angekündigte Ausschuss für Soziales, Kultur, Bildung und Sport statt, auf dessen Tagesordnung die Problematik eines möglichen Trägerwechsels der Kita Hertefeld stand.

Aus unserer Sicht konnte der unglückliche Umgang mit dieser Thematik  durch die Verwaltung und den Ausschussvorsitzenden, Herrn Meger,  doch er- und geklärt werden. Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden Informationen ausgetauscht, die die Vorgehensweise dokumentierten und plausibel erscheinen ließen.

Wir hoffen, dass in zukünftigen ähnlichen Situationen der Informationsfluss schneller geschieht, um Missverständnisse gar nicht erst aufkommen zu lassen.

 

StVV aktuell vom 21.03.2011

Unser Bericht zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21. März fällt heute relativ kurz aus. Sämtlichen Beschlussvorlagen wurde diesmal einstimmig zugestimmt!

Verwundert mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass die ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen des Jahres 2011 aus Anlass von besonderen Ereignissen in der Stadt Nauen von der Verwaltung dahingehend geändert wurde, dass der geplante Termin für das Altstadtfest ersatzlos gestrichen wurde. Der Veranstalter, die IG Altstadt, hat das Fest abgesagt.

Wir finden es bedauerlich, dass diese Tradition für die Stadt Nauen scheinbar vor dem Aus steht. Fand das letzte Altstadtfest schon an einem dem Namen nicht gerecht werdenden Ort (Sägewerkplatz) statt, fragt man sich doch, was die Initiatoren dazu bewogen hat, das Fest in diesem Jahr nun ganz abzusagen.

Freuen wir uns also neben den vielen interessanten Veranstaltungen auf die anderen Höhepunkte für die Nauenerinnen und Nauener und deren Besucher: das Ortsteilfest am 16. Juni in Tietzow, das Ackerbürgerfest am 25. Juni und die Hofweihnacht am 10./11. Dezember!

Aber ein „Highlight“ gab es doch noch…

Straßennamen-Einmal anders!
StVV vom 21.03.2011

Kommunalpolitik kann manchmal eigentlich ganz einfach sein. Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Folgende Straßennamen sind aus dem Straßennamenverzeichnis zu streichen:

1) Hebenweg (OT Markee)

2) Zum Friedhof (OT Berge)

3) Schäferring (OT Börnicke)

4) Freibauernweg (OT Börnicke)

5) Heidering (OT Börnicke)

6) Schmiedsteig (OT Börnicke)

7) Bäckersteig (OT Börnicke)

8) Brümerweg (Nauen)

9) Rühleweg (Nauen)

10) Bulleweg (Nauen)

Begründung:

zu 1) Hebenweg (OT Markee)

- Diese Bezeichnung wird nicht benötigt, es handelt sich um einen kleinen Weg,

der zum Feld führt

zu 2) Zum Friedhof (OT Berge)

- Es handelt sich um einen kleinen Weg, der von der Bahnhofstraße aus nur fußläufig

über eine Treppe begehbar ist. Das angrenzende Grundstück hat

die Bezeichnung Zum Kirchberg 15.

Daher kann die Bezeichnung „Zum Friedhof“ gelöscht werden.

zu 3 - 7) Schäferring, Freibauernweg, Heidering, Bäckersteig, Schiedsteig (OT Börnicke)

- Beschluss Nr. 58/2000 vom 05.12.2000, Gemeindevertretung Börnicke

Straßennamen für den Wohnpark I

Die v.g. Straßen werden nicht gebaut.

zu 8-10) Brümerweg, Rühleweg und Bulleweg (Stadtgebiet Nauen)

- Beschluss Nr. 981/98 der StVV

Neubenennung von Straßen an der Schützenstraße – B-Katz

Die v.g. Straßen werden nicht gebaut.

Der Fachausschuss und der Hauptausschuss haben  jeweils einstimmig für den Vorschlag der Verwaltung votiert!

In der StVV hat dann die Verwaltung die Vorlage zurückgezogen, weil die Fraktion LWN + B bemängelte, dass die Ortsbeiräte nicht beteiligt wurden. Konsequenz, für zehn Straßen, die entweder nie gebaut wurden, nur "fußläufig" erreichbar sind oder nur "kleine Wege" darstellen, müssen zehn Beschlussvorlagen erarbeitet werden, die durch die Ortsbeiräte von Börnicke, Berge und Markee beraten werden, (Warum hat eigentlich die Kernstadt noch keinen Ortsbeirat?) und dann durch den Fachausschuss, den Hauptausschuss und die StVV gehen.

Formell ist das sicherlich alles korrekt, und was die Kommunikation zwischen Verwaltung und Ortsbeiräten betrifft, gibt es sicherlich nach wie vor Nachholbedarf, aber manchmal kann man es mit der Bürokratie übertreiben.

Standort der Polizeiinspektion im Havelland

Nicht Falkensee, nicht Rathenow, nach jahrelangem Kampf um den Erhalt der Polizeiwache in Nauen soll in unserer Stadt der Sitz einer der 16 neu zu bildenden Polizeiinspektionen angesiedelt werden. Wir als Fraktion in der StVV Nauen begrüßen dies.

Noch im Jahr 2006 hatten sich die Nauener Stadtverordneten in einem Brief an den damaligen Innenminister Schönbohm gewandt, doch weder er noch sein Nachfolger waren bereit an der damaligen Reform Änderungen vorzunehmen.

Dies scheinen der Aufbaustab des Polizeipräsidiums sowie die Aufbaustäbe der Polizeidirektionen nun anders zu sehen. Sie empfehlen nicht nur den Erhalt aller drei Polizeistandorte in Falkensee, Nauen und Rathenow sondern auch die Ansiedlung der Polizeiinspektion in Nauen. Der entsprechende Bericht begründet diese Entscheidung auch, anders als in der MAZ vom 02.04.2011 dargestellt.

Wir fordern die Landesregierung auf, diese Empfehlung der von ihr eingesetzten Aufbaustäbe ernst zu nehmen und nicht auf dem Altar von Wahlkreisen zu opfern.

 

Fraktion DIE LINKE in der StVV Nauen

 

Brief vom Dezember 2006 an den damaligen Innenminister Schönbohm

 

Aus dem Bericht der Aufbaustäbe, vorgestellt am 01.04.2011
Eine „blaue“ Karte für den Innenminister

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Nauen hat in ihrer Sitzung am 02.05.2011 eine Entschließung zum Standort der Polizeiinspektion Havelland in Nauen verabschiedet, in der es heißt: „Die Stadtverordnetenversammlung Nauen begrüßt das Votum des Aufbaustabes des Polizeipräsidiums und der Aufbaustäbe der Polizeidirektionen zum Erhalt des Polizeistandortes Nauen und fordert die Landesregierung sowie den Landtag des Landes Brandenburg auf, dem Vorschlag zur Ansiedlung der Polizeiinspektion Havelland in Nauen zu folgen."

Damit folgten die Fraktionen von SPD, CDU und LWN+B einstimmig einem Antrag unserer Fraktion. Danke! Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Udo Grelzik, verwies in seinem Beitrag darauf, dass die Falkenseer StVV dem Innenminister die „gelbe Karte“ gezeigt habe, nun sei es an uns, ihm die „blaue (Abstimmungs)karte“ zu zeigen. Dem stimmte Matthias Kaese von der CDU zu, schränkte aber gleichzeitig ein, dass dieses nur für das Votum zum Standort der Polizeiinspektion gelten könne.

Was die Polizeireform letztendlich bringt, kann nur die Zukunft zeigen. Wir würden uns sicherlich wünschen, dass auch die Polizeistandorte in Falkensee und Rathenow in der jetzigen Form erhalten bleiben, aber das Innenministerium hat aufgrund der demographischen Entwicklung andere Perspektiven vorgesehen und wir werden sehen, ob die Polizeireform dem Sicherheitsbedürfnis der Bürger Rechnung trägt und die Präsenz im ländlichen Raum erhalten bleibt.

Ein zweiter Antrag unserer Fraktion stand auf der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung. Unter dem Stichwort „Runder Tisch“ zur Zukunft des Bildungsstandortes Nauen hatten wir beantragt:

„Die Stadtverwaltung wird beauftragt im 3.Quartal einen „Runden Tisch“ zur Zukunft des Bildungsstandortes Nauen vorzubereiten und unter Einbeziehung der Mitglieder des Fachausschusses, der Schulleiter der Grundschulen, der Arco-Oberschule, des Goethegymnasiums, des OSZ Havelland, der Abteilungsleiterin des Beruflichen Gymnasiums und der Fachoberschule Wirtschaft sowie eines Vertreters des Landkreises Havelland durchzuführen.

Der „Runde Tisch“ soll sich mit der Frage beschäftigen: Wie erreichen wir es, dass Schüler, die sich für den Bildungsstandort Nauen entscheiden, in unserer Kommune eine Grund- oder weiterführende Schule besuchen können?“

Dazu sollten folgende Punkte geklärt werden:

  • Was prognostiziert die demographische Entwicklung für die Schülerzahlen in Nauen?
  • Wie kann die räumliche Situation in den Grundschulen verbessert werden?
  • Wie kann gemeinsam mit dem LK Havelland ein Konzept zur weiteren Entwicklung des Schulstandortes Kreuztaler Straße entwickelt werden?

Auch diesem Antrag folgten CDU, SPD und LWN+B und wir sagen „Dankeschön“ und verbinden dies mit der Hoffnung, dass es in diesem Rahmen möglich sein wird, die drängenden Probleme der Nauener Bildungslandschaft mit allen Entscheidungsträgern in Angriff zu nehmen.

„Rote Karte“ für Innenminister Woidke
(Ein Nachtrag zur StVV)

Nur drei Tage nach der letzten Sitzung der StVV Nauen hat der brandenburgische Innenminister Woidke im Innenausschuss des Brandenburger Landtages die Daten zur Polizeireform vorgestellt.

Die Ängste der Nauener, das Anliegen unseres Entschließungsantrages waren berechtigt. Der Innenminister hat die Empfehlung der Expertenkommission für Nauen zugunsten Falkensees gekippt und begründete dies in der Vorstellung der Reform mit einer Sicherung der Nachhaltigkeit (Fortsetzung der bisherigen Planungen, Berücksichtigung der Bevölkerungsentwicklung, Schwerpunkte polizeilicher Tätigkeit). Die MAZ vom 06.05.2011 zitiert den Ministeriumssprecher Ingo Decker mit den Worten: „Dietmar Woidke hatte immer Zweifel an Nauen und wir haben immer gesagt, kommunalen Sachverstand in die Entscheidung mit einzubeziehen.“ Weiterhin wird in dem Artikel festgestellt: „Schon unter Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) waren die Schließung der Wache Nauen und die Verlagerung des Polizeischwerpunkts nach Falkensee eingeleitet und seitdem weitgehend vollzogen worden. „Falkensee ist seit Jahren von starkem Zuzug geprägt und wird noch lange von starkem Zuzug geprägt bleiben“, sagte Ingo Decker, „und Einsatzzahlen und Einsatzbelastung folgen der Bevölkerungsentwicklung.“ So gesehen hatte Nauen gegen den Berlinrand, in dem die Polizei bald zwei Drittel der Menschen des gesamten Kreises betreut, keine Chance. Daran änderte auch der Umstand nichts, dass es in Nauen attraktivere Polizeigebäude als in Falkensee gibt.“

Der Bürgermeister der Stadt Nauen, Detlef Fleischmann, wird auf www.mark-online.de mit den Worten zitiert: „Es ist eine Chance vertan worden. Ich verstehe nicht, warum das Ministerium erst eine Kommission einsetzt, die fachlich analysiert und eine Empfehlung für Nauen ausspricht, dann aber doch anders entschieden wird. Da muss man eigentlich nicht so einen Zinnober veranstalten. Wir sind vom Realismus eingeholt worden“

Dem können wir uns als Fraktion nur anschließen. Es ist auch für uns nur schwer einzusehen, dass eine Kommission, bestehend aus Fachleuten, monatelang die Situation aus fachlicher Sicht analysiert, eine Empfehlung ausspricht und der Innenminister diese dann einfach in den Papierkorb wirft. Was war an der Analyse falsch, möchten wir den Minister fragen, warum wurde die Entscheidung für Nauen zurückgezogen? Waren wirklich die oben genannten Gründe ausschlaggebend oder spielten ein Landrat mit SPD-Parteibuch aus Falkensee, ein einflussreicher Falkenseer SPD-Bürgermeister und Landtagsabgeordnete verschiedener Parteien hier eine nicht unerhebliche Rolle? Für uns bleibt nur festzustellen, Falkensee hat eine „Lobby“ in Potsdam, Nauen hat diese, und das mussten wir in der Vergangenheit immer wieder feststellen, nicht.

Herr Minister Woidke, für Ihre Entscheidung zur Polizeiinspektion Falkensee im Havelland zeigen wir Ihnen als Fraktion DIE LINKE die ROTE KARTE!!!

 

Polizeireform Marke Havelland

Am 20. Juni tagt der Kreistag des Landkreises Havelland und die Zählgemeinschaft aus SPD, CDU, FDP und Bauern plus haben einen Antrag vorbereitet, in dem es heißt: „Der Kreistag bittet die Landesregierung zu prüfen, die Rathenower Polizeiwache durchgehend 24 Stunden/Tag zu besetzen, ohne die Präsenz der Polizei in der Fläche zu beeinträchtigen.“

Die Zählgemeinschaft begründet ihren Antrag: „Die Landesregierung plant den Abbau von 1.900 Stellen im Polizeidienst. Im Zuge dieser Polizeireform soll die bisherige Polizeiwache in Rathenow zu einem Revier zurückgestuft und nicht mehr 24 Stunden am Tag besetzt werden. Der Kreistag Havelland hält die kontinuierliche Präsenz der Polizei in der Kreisstadt für unabdingbar für das Sicherheitsbedürfnis der westhavelländischen Bevölkerung. Insbesondere die Ergebnisse der jüngsten Polizeilichen Kriminalstatistik und die Zunahme von Straftaten in Brandenburg gegen den Bundestrend bieten schon jetzt Anlass zu großer Sorge.“

Der Antrag selbst ist richtig, aber wir möchten noch einmal erinnern:

  • Die Kommission hat den Sitz der Polizeiinspektion in Nauen empfohlen.
  • Der Innenminister hat den Sitz auf Druck verschiedenster Falkenseer Lokalpolitiker nach Falkensee  vergeben. 
  • Für die 24-Stunden-Wache in Rathenow setzt sich jetzt der Havelländische Kreistag ein.

Verlierer in diesem Spiel ist wieder einmal Nauen. Natürlich sind wir froh, dass die Nauener Wache erhalten bleibt, nachdem vor einigen Jahren Innenminister Schönbohm (Sie erinnern sich, der von der CDU!) die Wache noch ganz dicht machen wollte, aber das, was hier im Moment im Landkreis Havelland passiert, hat mit glaubwürdiger und nachvollziehbarer Politik nicht viel zu tun.

Aber vielleicht findet sich ja auch noch eine Fraktion, die die Landesregierung bittet…  zu prüfen, die Nauener Polizeiwache durchgehend 24 Stunden/Tag zu besetzen. Die Begründung für die Rathenower Wache könnte 1 zu 1 übernommen werden.

Konstruktive Diskussion vor der Sommerpause

Die letzte Stadtverordnetenversammlung vor der Sommerpause stand im Zeichen einer sachlich konstruktiven Diskussion zu den verschiedensten Schwerpunkten.

Unsere schriftlichen Anfragen zu den Schwerpunkten „Stadtmotto“ und „Feuerwehrentschädigungssatzung“ wurden umfassend beantwortet, unsere mündliche Anfrage nach dem Ausfall des Wochenmarktes am Dienstag nach Pfingsten noch nicht. Eine Frage zur Aufnahme Obdachloser in Nauen wurde zwischenzeitlich auch geklärt.

Der Nauener Ortsteil Groß Behnitz wird als Sieger des Kreiswettbewerbs den Landkreis Havelland im nächsten Jahr beim Wettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" vertreten. Herzlichen Glückwunsch an den Ortsvorsteher, Herrn Jung, und alle engagierten Groß Behnitzer.

Die BI Pro Ortsumgehung Berge-Lietzow hat an die Stadt Nauen einen Antrag auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h für ihre Ortsdurchfahrt gestellt. Über den Antrag und die entsprechenden Zuständigkeiten wird der nächste OSV im August beraten.

Das Schreiben der BI

Die Prioritätensetzung bei der Instandsetzung Nauener Straßen muss unbedingt diskutiert werden. Herr Schmunk (LWN+B) hat die Verwaltung aufgefordert, eine aktuelle Liste vorzulegen, im OSV im August wird dies geschehen.

Angefragt wurde von Herrn Kaese (CDU) der Gesprächsstand der Verwaltung mit dem Landkreis zur Umwidmung der Straße nach Schwanebeck (Deponie) in eine Kreisstraße. Nach Information des Bürgermeisters sieht der Landkreis hier keinen Handlungsbedarf, da die Straße hauptsächlich von Privatfahrzeugen befahren wird. Stellt sich die Frage: "Wie kommen die Müllfahrzeuge der kreiseigenen HAW eigentlich zur Deponie?" Die Antwort des Landkreises kann nicht überzeugen, deshalb sind die Fraktionen in der StVV, hauptsächlich CDU, SPD und LINKE aufgefordert, über ihre Kreistagsfraktionen das Thema noch einmal auf die Tagesordnung zu bringen. Wir sind gespannt, wie die Zählgemeinschaft im Kreis (auch hier sind CDU und SPD vertreten) darauf reagiert.

Diskutiert wurde ebenso das Wohnortprinzip bei der Schulwahl. Mitglieder der Fraktion LWN+B haben, und das durchaus zu Recht, kritisiert, dass Schüler aus den Ortsteilen bei der Schulwahl benachteiligt werden, da für sie die Entfernung zwischen Schule und Wohnort in den meisten Fällen größer ist als für Schüler der Kernstadt. Problem, das Wohnortprinzip ist Landesrecht, muss also von der Verwaltung umgesetzt werden. Diskutiert werden sollte aber aus unserer Sicht in den nächsten Monaten (Bildungsausschuss oder/und Runder Tisch), ob eine Veränderung der Schulbezirkssatzung verbunden mit einer Wiedereinführung der Schulbezirke mehr Gerechtigkeit schaffen kann. Wir werden uns dieser Diskussion stellen.

Unsere Fraktion begrüßt die Ankündigung des Bürgermeisters, dass nunmehr in diesem Jahr durch die Windkraftparks in Nauen rund 3 Mio € Gewerbesteuereinnahmen in die Stadtkasse fließen werden. Trotzdem halten wir an unseren im Wahlprogramm 2008 gemachten Aussagen fest, dass Nauen als Zentrum regenerativer (erneuerbarer) Energien  mit einer gesunden Mischung aus Wind-, Sonnen- und Bio-Energie ausgebaut werden soll und für uns nur eine Modernisierung der bestehenden Windkraftanlagen, aber keine Erhöhung und kein weiterer Zuwachs in Frage kommt.

Wir freuen uns natürlich über die zusätzlichen Steuereinnahmen und hoffen, dass diese in für die Stadtentwicklung wichtige Projekte, z.B. in der Bildungspolitik, fließen. Wir werden unsere Vorschläge unterbreiten.

Und zu guter Letzt können sich die Besucher des Nauener Friedhofs freuen: Er ist wieder über den Goetheweg zu erreichen.

 

P.S. Kehrtwende

Der Vorsitzende der Fraktion LWN+B Wolfgang Jung erklärt im Zusammenhang mit den Gewerbesteuereinnahmen aus Windparks für die Stadt Nauen: „Nach dem Unglück in Japan sollten wir das Thema Windkraft neu betrachten. Wir überdenken unsere Position und wollen über eine mögliche Öffnung von weiteren Flächen für Windkraftanlegen reden“. (MAZ 01.07.2011)

Das ist erstaunlich, denn noch in der letzten Legislaturperiode wurden Mitglieder anderer Fraktionen als „technologiehörig“ beschimpft, weil sie der Ansiedlung von Windkraftanlagen in den dafür ausgewiesenen Flächen zustimmten.

Eine Überprüfung der Ansiedlung eines Solarparks auf dem Gelände des Funkamtes wurde von der Fraktion LWN+B abgelehnt.

Nun überdenkt die Fraktion ihre Position, auf das Ergebnis sind wir mehr als gespannt!

Ein Wort zum Sonntag…

Die Woche fing richtig harmonisch an: Da haben wir in der Stadtverordnetenversammlung den Groß Behnitzern zu ihrem Sieg des Kreiswettbewerbs „Unser Dorf hat Zukunft“ gratulieren können. Damit wurde im zweiten Anlauf ein ganzer Ortsteil ausgezeichnet, in dem es in der Vergangenheit nicht immer harmonisch zuging. Man könnte glauben, dass durch den gemeinsamen Sieg auch ein wenig Ruhe in diesen Nauener Ortsteil eingezogen ist. Aber, weit gefehlt!

Heute ist Samstag (02.07.2011) und wir können in der MAZ lesen, dass der Gemeindekirchenrat von Groß Behnitz beschlossen hat, dass nur Einheimische in ihrer Kirche getraut werden dürfen. Okay, könnte man meinen. Vielleicht würden zu viele Kosten entstehen, vielleicht wäre es ein zu großer Aufwand für die Gemeinde, vielleicht möchte man die Kirche vor zu vielen Besuchern schützen… Das wären sicherlich Gründe, über die man diskutieren könnte. Aber nein, der Grund liegt ganz woanders, nämlich in den Streitigkeiten im Ort, den Streitigkeiten zwischen dem Besitzer des Landguts A. Borsig, Herrn Stober, und seinen Nachbarn, den Firmen Metallbau Günnel  & Piotrowski sowie Boxenstopp. Dass sich jetzt der Gemeindekirchenrat in diese Streitigkeiten einmischt, mag ja auch noch zu akzeptieren sein. Sollte es doch Ziel einer christlichen Gemeinde sein, dass sie vermittelnd und friedenstiftend zwischen zerstrittenen Parteien auftritt. Doch das, was dieser Gemeindekirchenrat hier tut, hat nichts damit, nichts mit christlicher Nächstenliebe zu tun! Man möchte nicht, dass Brautpaare, die auf dem Landgut standesamtlich getraut wurden, ihren Bund fürs Leben vor Gott in der Dorfkirche besiegeln. Statt zu vermitteln, statt eine Symbiose von Landgut und Ortsteil zu ermöglichen, wird hier ein neuer Graben aufgerissen, der dem Ortsteil nur schaden kann. Denn bei der Präsentation des Ortes im Kreiswettbewerb hat man sich noch mit dem Landgut geschmückt. Es ist fraglich, ob der Ortsteil auch ohne dieses Ensemble gegen seine Konkurrenten eine Chance gehabt hätte.

Vielleicht sollte sich der Gemeindekirchenrat einmal das Neue Testament  zur Hand nehmen und bei der Bergpredigt (Mt 5,43-48) nachlesen:

Von der Liebe zu den Feinden:

Ihr habt gehört, dass gesagt worden ist: Du sollst deinen Nächsten lieben und deinen Feind hassen. Ich aber sage euch: Liebt eure Feinde und betet für die, die euch verfolgen, damit ihr Söhne eures Vaters im Himmel werdet; denn er lässt seine Sonne aufgehen über Bösen und Guten, und er lässt regnen über Gerechte und Ungerechte. Wenn ihr nämlich nur die liebt, die euch lieben, welchen Lohn könnt ihr dafür erwarten? Tun das nicht auch die Zöllner? Und wenn ihr nur eure Brüder grüßt, was tut ihr damit Besonderes? Tun das nicht auch die Heiden? Ihr sollt also vollkommen sein, wie es auch euer himmlischer Vater ist.

In diesem Sinne wäre es Groß Behnitz zu wünschen, dass sich die Kirchengemeinde auf ihren Propheten besinnt und seinen Worten Taten folgen lässt.

Satzung - leicht verständlich

Die StVV hat in ihrer letzten Sitzung am 19.09.2011 die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Nauen beschlossen.

Obwohl der Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Verkehr seit knapp zwei Jahren zu diesem Thema berät und die Ausschussmitglieder ihre Fraktionen fortlaufend informieren  bzw. bestimmte Themen in den Fraktionen diskutieren sollten, muss am Ende dieser Beratungen festgestellt werden, nicht nur die Bürger, da haben wir als Stadtverordnete und Verwaltung möglicherweise schlecht kommuniziert, auch einzelne Stadtverordnete wissen nicht, was in dieser Satzung steht, was geändert wurde und wen sie eigentlich betrifft. Und das ist beschämend!

Deshalb hier einige Erklärungen:

  • Die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung betrifft alle Bürger der Stadt Nauen, die ein Grundstück innerhalb der geschlossenen Ortslage besitzen. Die geschlossene Ortslage beginnt mit dem Ortseingangsschild und endet mit dem Ortsausgangsschild. Grundstücke außerhalb der geschlossenen Ortslage sind von der Satzung nicht betroffen!
  • Durch die Satzung wird geregelt, ob die Stadt „die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen der Stadt Nauen, einschließlich ihrer Ortsteile, bei Bundesstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen jedoch nur der Ortsdurchfahrten, als öffentliche Einrichtung“ (§1) durchführt oder festlegt: „Die Reinigung der im anliegenden Straßenverzeichnis besonders kenntlich gemachten Fahrbahnen und Gehwege wird in dem darin festgelegten Umfange den Eigentümern der durch sie erschlossenen Grundstücke auferlegt. Sind die Grundstückseigentümer beider Straßenseiten reinigungspflichtig, so erstreckt sich die Reinigung nur bis zur Straßenmitte.“ (§2)
  • An dieser Stelle kommt nun die Gebührensatzung ins Spiel. Gebühren zahlen nur die Bürger, deren Straßen nach §1 der Satzung durch die Stadt gereinigt werden. Die Bürger, die für die Reinhaltung ihrer Straßen und Bürgersteige selbst verantwortlich sind, zahlen selbstverständlich keine Gebühren.
  • Ob man vor seinem Grundstück reinigen muss, erfährt man im Straßenverzeichnis, welches Teil der Satzung ist. In diesem Straßenverzeichnis sind alle öffentlich gewidmeten Straßen der Stadt Nauen mit den entsprechenden Reinigungen aufgelistet. Das sieht dann so aus:

Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Nauen

Dies sind alles Punkte, die in der Satzung geregelt werden, aber sie sind nicht neu, hätten also einer Neuregelung nicht bedurft.

Neu dagegen ist:

  • Bürger, deren Straßen und/oder Bürgersteige durch die Stadt gereinigt werden, müssen wieder dafür Gebühren zahlen

§ 4 Benutzungsgebühren

Die Stadt Nauen erhebt für die von ihr durchgeführte Reinigung der öffentlichen Straßen Benutzungsgebühren nach § 6 KAG i.V. mit § 49 a Abs. 5 Nr. 3 BbgStrG. Den Kostenanteil, der auf das allgemeine öffentliche Interesse an der Straßenreinigung sowie auf die Reinigung der Straßen oder Straßenteile entfällt, für die eine Gebührenpflicht nicht besteht, trägt die Stadt Nauen.

§ 5 Gebührenmaßstab und Gebührensatz

1) Maßstab für die Benutzungsgebühr ist nach näherer Bestimmung der nachfolgenden Absätze die Grundstücksfläche in Quadratmetern und die Zahl der monatlich durchgeführten Reinigungen.

2) Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit werden Grundstücke maximal bis zu einer Flächengröße von 10.000 m² berücksichtigt. Mit Erreichen dieser Flächengröße entfällt, soweit es sich um Eckgrundstücke nach Absatz 3 handelt, außerdem die Veranlagung für die 2. und 3. Erschließungsstraße nach Absatz 3.

3) Wird ein Grundstück durch mehrere Straßen erschlossen, so wird dessen Grundstücksfläche bei der Ermittlung der Maßstabseinheiten entsprechend der Zahl der erschließenden Straßen berücksichtigt. Die Grundstücksfläche wird bei der Gebührenheranziehung

a) für die erste Erschließungsstraße zu 100%

b) für die zweite Erschließungsstraße zu 85 %

c) für die dritte Erschließungsstraße zu 65 %

zugrunde gelegt. Die vierte und jede weitere Erschließungsstraße bleiben bei der Gebührenheranziehung unberücksichtigt. Den entstandenen Gebührenausfall trägt die Stadt. Die Benutzungsgebühr für die Sommerreinigung beträgt jährlich je m² Grundstücksfläche bei einer einmonatlichen Reinigung 0,00871342 €.

4) Für die Winterreinigung unterteilt sich die Benutzungsgebühr in eine Grundgebühr, die die fixen Vorhaltekosten abdeckt und in eine Verbrauchsgebühr, die die variablen Kosten in Abhängigkeit der jeweiligen Wetterlage beinhaltet.

a) Die Grundgebühr beträgt jährlich für jedes angeschlossene Grundstück einheitlich 10,43 €.

b) Die Verbrauchsgebühr beträgt jährlich je m² Grundstücksfläche 0,01280753 €.

5) Die Zugehörigkeit einer Straße zu den nach Absatz 3 und 4 genannten Reinigungsarten und die Reinigungshäufigkeit ergeben sich aus dem Straßenverzeichnis (§ 2 Abs. 1).

  • Bürger, vor deren Grundstück sich eine Bushaltestelle (mit oder ohne Häuschen) befindet, müssen die Gehwege so von Schnee freihalten und bei Glätte bestreuen, dass ein ungehindertes Ein- und Aussteigen gewährleistet ist. Dafür gilt: „Grundstückseigentümer, die mit ihrem Grundstück an einer Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs anliegen, sind für die ihnen nach § 3 Abs. 6 entstehenden Mehraufwendungen von der Grundgebühr für die Winterreinigung befreit.“
  • Es wurden zusätzlich Straßen in das Straßenverzeichnis aufgenommen.

Unsere Fraktion hat einstimmig für diese Satzung votiert, weil durch sie eine Ungleichbehandlung der Bürger aufgehoben wurde. In den letzten Jahren war es so, dass ein Teil der Nauener Bürger Straßen und Bürgersteige selbst reinigen mussten und zur Kasse gebeten wurden, wenn sie dies nicht ordnungsgemäß taten. Ein anderer Teil bekam Straßen und Bürgersteige gereinigt, und das kostenlos. Dieser Zustand ist nun beendet.

DIE LINKE, der Haushalt und der Nauener Wochenmarkt

Letzte StVV des Jahres, Haushalt 2012 einstimmig beschlossen, Nauener Wochenmarkt geschlossen. So ließen sich kurz und knapp die Ergebnisse der letzten Nauener Stadtverordnetenversammlung vom 21.11.2011 zusammenfassen. Es lohnt sich aber doch ein genauerer Blick auf beide Beschlüsse.

Die StVV hat den Haushalt für das Jahr 2012 beschlossen und unsere Fraktion hat dem geschlossen zugestimmt. Nun ist es keineswegs, auch auf kommunaler Ebene, üblich, dass eine Linksfraktion einem Haushalt zustimmt, und das, wie in unserer Stadt, über mehrere Jahre hinweg. Wenn man sich aber den Haushalt unserer Stadt genauer anguckt, erklärt sich dieses.

Haushaltsausgleich, Vorsorge für konjunkturschwache Jahre, Nachhaltigkeit, Schuldenabbau, Investitionsorientierung der Haushaltswirtschaft (einschließlich Werterhaltung)-diese Ziele verfolgt die Verwaltung bei der Aufstellung der Finanzen. Investitionen von 4,1 Mio. € fließen 2012 zu 55% in Straßen, Plätze und den Friedhof, 22% gehen in die weitere Sanierung der Nauener Altstadt, 14% gibt die Stadt für Baumaßnahmen und Ausstattung der städtischen Schulen und KITA’s aus, 5% werden in den Brandschutz investiert.

Des Weiteren werden wie in den letzten Jahren Projekte der Kulturarbeit mit 5.000 € bezuschusst, Träger der Wohlfahrtspflege erhalten in der Kernstadt und in den Ortsteilen insgesamt 50.000 € für Projekte der Jugendarbeit. Über die Mittelverteilung entscheiden wie in den Vorjahren die Stadtverordneten in den entsprechenden Fachausschüssen

Diese Ziele und diese Investitionen entsprechen auch unseren Prioritäten, Investitionen in die Bildung, Sanierungen der Straßen und Plätze, die Sicherheit der Bürger im Bereich Brandschutz, alles das findet sich auch in unserem Wahlprogramm von 2008 wieder und deshalb konnten wir dem städtischen Haushalt auch in diesem Jahr wieder zustimmen.

Ein Dankeschön gilt der Verwaltung, vor allem Frau Dr. Grigoleit für die umfangreichen Vorarbeiten und den Fachbereichen für die sehr ausführlichen und transparenten Ausführungen in der Informationsveranstaltung zum Haushalt.

Wir begrüßen es außerdem ausdrücklich, dass es auch zum 2012er Haushalt wieder eine Information für die Bürger geben soll, auch wenn das manch andere Fraktion (warum auch immer) kritisch sieht.

Die LINKE ist gegen den Markt, die LINKE will den Markt schließen, so konnte man es in den letzten Wochen immer wieder vernehmen, wenn es um den Nauener Wochenmarkt ging. Der Marktbetreiber, Herr Gellesch, ging sogar soweit, in einem offenen Brief zu formulieren: “Jedoch in Nauen, da meckern einige Damen und Herren von der Linken Partei, welche keinerlei Kenntnis von der Betreibung eines Wochenmarktes besitzen und schon ändert die Stadtverwaltung ihre Meinung.“

Zur Klarstellung:

  1. Wir mögen keine Ahnung haben, wie man einen Markt betreibt, aber genau aus diesem Grund hatte die Stadt einen Vertrag mit Herrn Gellesch zur Betreibung des Nauener Wochenmarktes. Das Ergebnis können die Nauener Bürger dienstags und donnerstags in der Innenstadt sehen.
  2. Unsere Fraktion hat sich 1 ½ Jahre intensiv mit dem Thema beschäftigt, auch Marktsatzungen anderer Städte studiert, das Gespräch mit den Markttreibenden gesucht, Verbesserungsvorschläge an die Verwaltung weitergereicht.
  3. Der OSV hat bereits im Jahr 2010 einstimmig die Kündigung des Vertrages empfohlen, der Bürgermeister hat sich bedauerlicherweise über diese Empfehlung hinweg gesetzt, ein Fehler, der 2011 mit dem Beschluss der StVV korrigiert wurde.
  4. Unsere Fraktion verfügt in der Nauener StVV über 6 Mandate (ca. 20%) von 29 Sitzen. Zu behaupten, die Verwaltung würde nur wegen unserer „Meckereien“ einen Vertrag kündigen, ist also lächerlich. Der Beschluss zum Markt wurde übrigens einstimmig gefasst.

Wie soll es nun weitergehen. Die StVV hat beschlossen,  der als öffentliche Einrichtung betriebene Wochenmarkt wird zum 31.12.2011 geschlossen. Die Verwaltung wird mit der Erarbeitung eines Konzeptes für die Durchführung eines wöchentlichen Markttreibens am Wochentag Donnerstag ab 01.04.2012 beauftragt.

Das heißt, es soll auch im Jahr 2012 wieder ein Markttreiben geben, aber mit einem neuen Konzept und einem anderen Betreiber, zunächst ist dies erst mal die Stadt. Es liegt nun an der Verwaltung und an uns Abgeordneten alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um diesen Beschluss umzusetzen. 


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