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Schulspeisung in der Stadt Nauen

Verschiedene Zeitungen haben zum Jahreswechsel vermeldet, dass mit Jahresbeginn 2009 die Produktion und Lieferung der Schulspeisung mit einem Mehrwertsteuersatz von 19% (bisher 7%) besteuert wird. Dadurch erhöhe sich der Preis der Schulspeisung um bis zu 20ct pro Tag, vermeldeten verschiedene Firmen, die Schulen in Berlin und Brandenburg mit Essen versorgen.

In diesem Zusammenhang fragen wir die Verwaltung:

1. Sind die staatlichen Nauener Schulen von dieser Preiserhöhung betroffen?

2. Wie viele Schüler nehmen zurzeit am Schulessen teil? Wie verteilt sich die Schülerzahl auf Grundschulen, Oberschule und Gymnasium?

3. Lässt sich feststellen, wie viele der Teilnehmer an der Schulspeisung unter die ALG2-Regelung fallen?

Zu 1)

Nach Rücksprache mit der Versorgungsfirma Sodexho SCS GmbH bereits im Dezember 2008 und Bestätigung per 16.01.2009 wird sich der Essenspreis für die Nauener Schulen in der Trägerschaft der Stadt Nauen nicht erhöhen, da wir bereits vor Jahren getrennte Verträge für die Lieferung und den Service abgeschlossen haben.

Diese Verträge werden noch im Januar 2009 erneuert, wobei sich an den Konditionen für die Stadt Nauen nichts ändern wird.

Die Portionspreise der Schülerspeisung, die auch den Service enthalten, sind seit dem 01.07.2007 stabil und betragen für Grundschüler 1,98 €/Portion und Schüler der weiterführenden Schulen 2,13 €/Portion

 

Zu 2)

Gegenwärtig nehmen an den Schultagen ca. 375 – 380 Schüler an den Schultagen an der Schulspeisung teil, das sind ca. 26 % unserer Schülerinnen und Schüler.

Die Verteilung auf unsere Schulen ist wie folgt:

 

Käthe-Kollwitz-Grundschule ca. 150 (42% der Schüler)

Grundschule am Lindenplatz ca. 50 (19% der Schüler – wobei ein Teil der

Hortkinder in der KITA speist)

Goethe-Gymnasium Nauen ca. 160 (26% der Schüler)

Graf v. Arco-Oberschule ca. 15 – 20 (8-9% der Schüler)

 

Zu 3)

Diese Frage kann nicht beantwortet werden, da hier keinerlei Erhebungen vorgenommen wurden. Die Eltern haben privatrechtliche Verträge mit der o.g. Speisefirma und wickeln den Zahlungsverkehr direkt mit der Firma ab.

Informationen des Innenministeriums zu aktuellen Entwicklungen im rechtsextremen Spektrum

Im Zusammenhang mit der geplanten Ansiedlung einer rechtsextremen Gruppierung mit Namen „Continent Europa Foundation" im Raum Berlin-Brandenburg und ihrer engen Kontakte zur rechtsextremen DVU erklärte der brandenburgische Innenminister Jörg Schönbohm am 13.05.2009 in der Sendung „Brandenburg aktuell", dass Ansprechpartner in Landkreisen und Kommunen regelmäßig zu aktuellen Entwicklungen im rechtsextremen Spektrum informiert würden.

Wir fragen in diesem Zusammenhang die Verwaltung:

1. Gibt es in der Verwaltung der Stadt Nauen einen solchen Ansprechpartner?

2. Wird die Stadt Nauen regelmäßig durch das brandenburgische Innenministerium über aktuelle Entwicklungen im rechtsextremen Spektrum informiert?

 

Zu 1)

In der Stadt Nauen fungiert als Ansprechpartner zu aktuellen Entwicklungen im rechtsextremen Spektrum die Fachbereichsleiterin für Ordnung und Sicherheit, die zugleich von der Stadtverordnetenversammlung Nauen (Beschluss vom 25.10.200) als Koordinatorin gegen Gewalt und Fremdenfeindlichkeit ernannt worden ist.

 

Zu 2)

Die Stadt Nauen erhält jährlich den vom Ministerium des Innern herausgegebenen Verfassungsschutzbericht zur Verfügung gestellt. Darüberhinaus finden regelmäßig Informationsveranstaltungen und Erfahrungsaustausche mit der Polizei statt. Zuletzt über die Kriminalitätslage im Havelland, insbesondere auch bezüglich politisch motivierter Straftaten am 24.03.2009 in Falkensee. Für den 17.06.2009 hat das Innenministerium in Verbindung mit dem StGB, dem Landkreistag, dem Bbg. Institut für Gemeinwesenberatung-Demos, der Bbg. Kommunalakademie und der Koordinierungsstelle „Tolerantes Brandenburg" zu einer Informations- und Weiterbildungsveranstaltung zu Extremismus und Wahlen eingeladen. Eine gleichartige Veranstaltung fand auch 2008 statt.

Verkehrszählung auf der B5 im Bereich Berge/ Lietzow (StVV am 21.09.2009)

In der StVV am 06.07.2009 stellte die Fraktion LWN+B den Antrag, auf der B5 im Bereich Berge/Lietzow ein Verkehrszählgerät zu installieren, um über 4 Wochen den Verkehr zu messen.

Im Verlauf der Diskussion stellte sich heraus, dass bereits ein stationäres Gerät zur Verkehrszählung existiert. Die Fraktion LWN+B zog daraufhin diesen Teil ihres Antrages zurück.

Die Bürgerinitiative Pro Ortsumgehung Berge-Lietzow fordert zum jetzigen Zeitpunkt wieder die Errichtung eines Messgerätes und vertritt die Ansicht, das derzeit installierte Messgerät würde keine korrekten Ergebnisse ermitteln.

Wir fragen in diesem Zusammenhang die Verwaltung:

1. Liegen der Verwaltung Ergebnisse der bisherigen Verkehrszählung vor?

2. Wie steht die Verwaltung zu der Behauptung der BI, das derzeit installierte Gerät würde nicht korrekt arbeiten?

Antwort der Verwaltung:

zu 1)

Die Zählstelle „Lietzow" ist eine offizielle Dauerzählstelle und wird vom Landesbetrieb Straßenwesen betrieben.

Am 19.06.2009 übergab der Minister für Infrastruktur und Raumwesen, Herr Dellmann, den Vertretern der Bürgerinitiative und der Stadt Nauen die Ergebnisse der bis zu diesem Zeitpunkt erfolgten Messung durch die Zählstelle „Lietzow".

Im Nachfolgetermin am 18.08.2009 sagte er zu, auch weiterhin alle Messergebnisse an die BI und die Stadt weiterzuleiten.

Es liegen jedoch noch keine aktuelleren Ergebnisse vor, da es insgesamt 120 Messstellen im Land Brandenburg gibt, die in einem bestimmten Turnus ausgewertet werden.

Die Verkehrswacht Havelland, die ebenfalls Messungen durchführte, wird ihre Ergebnisse Ende September vorlegen.

zu 2)

Nach Auskunft des Landesbetriebes Straßenwesen werden alle Messstellen durch private Drittfirmen geprüft und gewartet. Es ist davon auszugehen, dass die Zählungen korrekt sind.

Feuerwehrgerätehaus Kienberg

In der Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit und Verkehr am 18.11.2009 wurde über den geplanten Anbau am Feuerwehrgerätehaus Kienberg diskutiert.

Im Verlauf der Diskussion erklärte der Sachgebietsleiter Hoch- und Tiefbau, Herr Hacke, dass der Humanistische Freidenkerbund bereits aufgefordert worden ist, schriftlich die Kaufabsicht und die Bezahlung eines Gutachters zur Ermittlung des Kaufpreises zu erklären.

In der MAZ vom 26.11.09 erklärt nun Herr Volker Müller, Vorsitzender des Humanistischen Freidenkerbundes Havelland, "Wir brauchen ein Signal von der Stadt Nauen, dass sie das Haus an uns verkaufen will."

Im gleichen Artikel erklärt der Stadtbrandmeister Jörg Meyer: "Das Entscheidende ist, dass das kommunale Grundstück am Feuerwehrhaus derzeit nicht bebaubar ist. Dort, wo der Anbau hin soll, stehen nämlich zwei Schuppen." Laut Aussage des Kienberger Ortsvorstehers Alexander Schmunk besteht mit den Besitzern Einvernehmen darüber, dass die Schuppen abgerissen und an anderer Stelle neu aufgebaut werden können, offen sei die Frage der Finanzierung.

Wir fragen die Verwaltung: 

1. Welches ist der aktuelle Stand in den Gesprächen zwischen der Stadt und dem Humanistischen Freidenkerbund zum Kauf des alten Konsumgebäudes im Nauener Ortsteil Kienberg?

2. Wie hoch werden die Kosten für einen Abriss und Neubau der Schuppen geschätzt?

3. Wer ist aus Ihrer Sicht für die Übernahme der Kosten verantwortlich?

zu 1.

Am 09.11.2009 wurde von Frau Rambow (Team Liegenschaften) das beigefügte Schreiben (liegt der Fraktion vor) an den HFB versandt. Leider kam dieses als „unzustellbar" zurück. Die aus dem Internet entnommene Adresse war nicht korrekt. Das gleiche Schreiben ging dann am 19.11.2009 erneut und mit der richtigen Anschrift auf den Postweg.

Warum Herrn Müller dieses Schreiben trotzdem unbekannt war, kann nur er beantworten, genauso wie die Frage, warum der Verkäufer an den Käufer herantreten muss.

 

zu 2.

Abbruch: ca. 2.000€

Neubau: ca. 4.500€

 

zu 3.

Hier ist noch die genaue Rechtslage zu klären, insbesondere:

· wer hat die Schuppen errichtet und

· lag für die Errichtung der Schuppen eine Genehmigung vor.

Nach unserem Kenntnisstand gab es für die Errichtung eine Zustimmung der Gemeinde Kienberg. Insofern kann die Stadt als Rechtsnachfolger den Abriss nicht nachträglich verlangen. Aus brandschutztechnischen Gründen kann aber das Bauordnungsamt einen Abriss verfügen. Die Kosten muss dann der Eigentümer tragen.

Da die Schuppen Bestandteil des Mietvertrages mit der Wohnungsverwaltung Ketzin sind, müsste diese für die Abrisskosten aufkommen.

Wir gehen davon aus, dass auch die neu zu bauenden Schuppen von der Wohnungsverwaltung finanziert und dann vermietet werden. Soweit die Wohnungsverwaltung hierauf nicht eingehen sollte, erfolgt die Finanzierung im Sinne der Gewährleistung des Baufortschrittes aus den Baukosten.

Datenschutz in der Stadtverwaltung Nauen

Laut einer Studie, welche die Datenschutzbeauftragte des Landes Brandenburg, Dagmar Hartge, vorgestellt hat, gibt es beim Datenschutz in vielen Brandenburger Kommunen erhebliche Mängel.

Nur 12% der Städte und Gemeinden setzen datenschutzrechtliche Anforderungen um, 60% haben kein Sicherheitskonzept.

Wir fragen in diesem Zusammenhang:

  1. Wie beurteilt die Verwaltung die Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen in der Stadt Nauen?
  2. Gibt es bezüglich des Datenschutzes ein Sicherheitskonzept der Verwaltung?

Inhalt der Studie

Antwort der Verwaltung:

Zu 1)

Die Verwaltung ist mit der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen hinreichend zufrieden. Die Auswertung der erwähnten Umfrage der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht aus dem Jahr 2009 zum Datenschutz und IT-Sicherheit in der Kommunalverwaltung Brandenburg zeigt, dass die Stadtverwaltung Nauen grundsätzlich im Mehrheitsfeld der Befragung wieder zu finden ist.

In wesentlichen Umfragepunkten kann die Verwaltung sogar auf überdurchschnittliche Ergebnisse verweisen.

Diese sind im Einzelnen:

Die Stadt Nauen hat entgegen der Mehrheit der Kommunen einen IT-Sicherheitsbeauftragten bestellt.

Es liegen folgende Dienstanweisungen und Konzepte vor:

Dienstanweisung zum Einsatz von Informationstechnik

Dienstanweisung zum Umgang mit elektronischer Post

Dienstanweisung zur Nutzung des Internet

Dienstanweisung zum Datenschutz

Dienstanweisung zur IT-Sicherheit (Entwurfsfassung)

Verfahrensspezifische Sicherheitskonzepte

Teilkonzepte zur IT-Sicherheit

Entgegen der Mehrheit der beteiligenden Kommunen wurden bei der Stadt Nauen bereits Vorabkontrollen nach § 10a BbgDSG durchgeführt. (Erläuterung: Bei der Verarbeitung von Daten, von denen besondere Risiken für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen ausgehen, ist nach § 10a BbgDSG eine Vorabkontrolle durchzuführen.)

Die Stadtverwaltung Nauen minimiert die datenschutzrechtlichen Risiken erheblich,

  • da keine Daten außerhalb der Dienststelle verarbeitet werden
  • kein Zugriff von außerhalb auf das LAN gestattet ist
  • keine externe Dienstleistungen für den Betrieb der IT-Infrastruktur in Anspruch genommen wird
  • keine datenschutzrechtliche Vereinbarung zur Wartung oder Fernwartung mit externen Dienstleistungsunternehmen getroffen wurden.

Die Auswertung des Befragungsergebnisses zeigt der Stadtverwaltung jedoch auch auf, dass die Stadt Nauen den Datenschutzbeauftragten häufiger schulen muss.

Wir begrüßen daher das gezogene Fazit der Landesbeauftragten, die Weiterbildung der Verantwortlichen in den Kommunen durch Schulungen zu unterstützen und werden diese wahrnehmen.

Bewusst ist der Verwaltung, dass in naher Zukunft ein personeller Wechsel des Datenschutzbeauftragten erfolgen muss. Derzeit nimmt der Datenschutzbeauftragte gleichzeitig auch die Funktion des IT-Sicherheitsbeauftragten wahr und kommt – nach Auffassung des Landesamtes für Datenschutz – in einen Interessenkonflikt.

Zwar haben wir in der Vergangenheit keineswegs nachteilige Erfahrungen in dieser Hinsicht gemacht, bemühen uns aber dennoch in naher Zukunft eine Teilung der Verantwortung zu ermöglichen. Wir stehen hier bereits in Kontakt mit anderen Kommunen des Havellandes, um evtl. eine interkommunale Zusammenarbeit zu ermöglichen. Parallel dazu streben wir eine Lösung über Aus- und Weiterbildung des eigenen Personals an.

Zu 2)

Ja, die Datenverarbeitung der Stadt Nauen wird nach maßgeblichen Sicherheitsgrundsätzen und Leitsätzen zur technikunterstützten Informationsverarbeitung konsequent und kontinuierlich umgesetzt.

Eine wesentliche Qualitätssteigerung erfolgte durch die Einstellung einer Fachkraft und die Bestellung des Datenschutzbeauftragten im Jahre 1996.

Inzwischen sind die Grundregeln ergänzend in einem Leitpapier niedergeschrieben und formell fixiert worden.

Betreff: Gleichstellung und Integration in der Stadt Nauen

Im Kreisausschuss für Soziales/Bildung/Kultur/Sport/Gesundheit wurden am 10.06.2010 der

 Bericht der Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises Havelland

 Bericht der Migrationsbeauftragten des Landkreises Havelland

 Bericht der Behindertenbeauftragten des Landkreises Havelland

vorgestellt.

Im Bericht der Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises Havelland heißt es: Die Städte Rathenow und Nauen haben mit Inkrafttreten des Gesetzes (Gesetz zur Entlastung der Kommunen von pflichtigen Aufgaben 2003) die bis dato tätigen Gleichstellungsbeauftragten aus ihrer Funktion entlassen. … Betonen möchte ich, dass trotz genannter Gesetzesnovellierung nach wie vor die Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten zwingend vorgesehen ist. … In den Städten Ketzin und Nauen und in der Gemeinde Dallgow-Döberitz wurden keine Gleichstellungsbeauftragten benannt."

1. Wie bewertet die Verwaltung diese Aussage?

Zum Bericht der Migrationsbeauftragten des Landkreises Havelland fragen wir:

2. Wie schätzt die Verwaltung die Situation von Migranten in der Stadt Nauen ein?

3. Hält die Verwaltung die Wiedereinsetzung eines/einer Migrationsbeauftragten für notwendig?

Im Bericht der Behindertenbeauftragten des Landkreises Havelland wird formuliert: „An dieser Stelle ist mit Nachdruck die Forderung an die politisch Verantwortlichen der Städte und Gemeinden zu stellen, in ihrem Wirkungskreis Personen zu benennen, die die Interessen von Personen mit Beeinträchtigungen wahrnehmen."

4. Gibt es in der Verwaltung einen Ansprechpartner, der die Interessen von Bürgern mit Beeinträchtigungen wahrnimmt?

5. Wie schätzt die Verwaltung die Situation von Personen mit Beeinträchtigungen in der Stadt Nauen ein?

 

 


1. Gleichstellungsbeauftragte

Das Gesetz zur Entlastung der Kommunen von pflichtigen Aufgaben vom 4. Juni 2003 beinhaltete im Artikel 4, Ziffer 4 die Änderung des § 23 Gemeindeordnung dahingehend, dass Gemeinden nunmehr mit einer Einwohnerzahl von 30.000 statt wie bisher 10.000 verpflichtet sind, eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Daraus ist zu schlussfolgern, dass die Funktion der Gleichstellungsbeauftragten ein Ehrenamt ist.

Die ehemalig hauptamtlich bestellte Gleichstellungsbeauftragte war im Sozialamt der Stadt Nauen tätig und wechselte sowieso auf Grund des Aufgabenübergangs in das ILZ Havelland.

Zum damaligen Zeitpunkt wurde hausintern eine Interessentin für die ehrenamtliche Funktion der Gleichstellungsbeauftragten gesucht. Diese Suche ergab jedoch keine Resonanz. Innerhalb der Verwaltung werden dennoch die Gleichstellungsgrundsätze bei allen Personalmaßnahmen und Ausschreibungsverfahren eingehalten.

Gegenwärtig ist aus Sicht der Verwaltung die Wahrnehmung von Bürgeranliegen zum Thema Gleichstellung von Frauen und Männern auch durch die kreisliche Gleichstellungsbeauftragte möglich. Das Land Brandenburg schreibt dazu auf seiner Homepage „Die Gleichstellungsbeauftragte, auch Frauenbeauftragte befasst sich mit der Förderung und Durchsetzung der Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frauen und Männern. In Landkreisen und kreisfreien Städten ist sie auch für die Bürger tätig."

Vorschlag:

Im nächsten Amtsblatt wird die Funktion der ehrenamtlich tätigen Gleichstellungsbeauftragten ausgeschrieben. Die Entschädigung für diese Tätigkeit sollte sich an der Entschädigung der Schiedsperson orientieren. Die Entschädigungssatzung muss entsprechend ergänzt werden.

2. und 3. Einschätzung der Situation der Migranten und Wiedereinsetzung eines/einer Migrantenbeauftragten

Zum Stichtag 28. Februar 2010 betrug der Anteil ausländischer Mitbürger/innen in Nauen 0,0137% (228 Bürger/innen).

In der letzten Legislaturperiode wurde durch die Abgeordnete Lena Fehlow die Durchführung einer gemeinsamen Gesprächsrunde mit Bürgermeister, Polizei, Stadtverordneten und Migranten angeregt. Bei der daraufhin am 25. April 2005 durchgeführten Informationsveranstaltung zur Bildung eines Ausländer- und Migrantenbeirats waren acht ausländische Bürger/innen anwesend. Im Ergebnis erschien ein mehrsprachiger Aufruf zur Besetzung des Beirats im Amtsblatt. Es gingen keine Bewerbungen ein.

In der Verwaltung ist Frau Moritz Ansprechpartnerin bei konkreten Problemen.

Anlässlich der interkulturellen Woche 2007 hat der Seniorenrat alle Migranten im Seniorenalter mit persönlichen Anschreiben zu einer Diskussionsrunde eingeladen, um sich ihrer Sorgen und Probleme anzunehmen. Es erschien nicht ein einziger geladener Gast.

Den konkreten Problemen in Zusammenhang mit der Verbesserung der sozialen und beruflichen Chancen von Migranten nimmt sich die personal_inform GmbH an. Der besondere Auftrag des Unternehmens ist die systematische Unterstützung von Arbeitsuchenden beim Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Dabei ist wesentlicher Teil des Firmenauftrages die Hilfe zur beruflichen und sozialen Integration von Zugewanderten unterschiedlicher ethnischer Herkunft.

In der Stadt Nauen erfolgt gegenwärtig die Befragung von Spätaussiedlern zum Integrationsstand. Das Ergebnis der Befragung der Spätaussiedler soll im ASKBS am 25.08.10 oder 20.10.10 ausgewertet werden.

Vorschlag:

Im ASKBS wird nach der Auswertung der Befragung nochmals über die Bestellung einer/eines Migrationsbeauftragten entschieden

4. Ansprechpartner für Bürger/innen mit Beeinträchtigungen

In der Verwaltung nimmt diese Funktion bereits langjährig Frau Andrea Wegner wahr. Monatlich findet ein Arbeitsgespräch zwischen Arbeitgeber und Personalrat statt, an dem auch die sog. Behindertenbeauftragte teilnimmt und sich für die Belange von Mitarbeiter/innen mit Beeinträchtigungen einsetzt. Sie wird somit über den Personalrat bei allen personellen und organisatorischen Maßnahmen beteiligt.

Gegenwärtig arbeiten 9 Beschäftigte mit Beeinträchtigungen bei der Stadt Nauen, davon 5 in der Verwaltung und 4 in KITA’s.

5. Situation von Personen mit Beeinträchtigungen in der Stadt Nauen

Der Behindertenverband Osthavelland ist seit mehr als 10 Jahren wichtiger Anlaufpunkt für Personen mit Beeinträchtigungen in der Stadt Nauen. Er trägt dazu bei, dass Behinderte im Osthavelland ein selbstbestimmtes Leben führen können. Dies erreicht der Verband durch das Angebot von Fahrdiensten, durch die Organisation von Veranstaltungen und durch die konkrete Zusammenarbeit mit der Stadt. Auch Seniorenrat und Behindertenverband pflegen einen guten Kontakt.

 gez.: Dr. Marion Grigoleit (Erste Beigeordnete)

Ausbau der Danziger Straße

Im August dieses Jahres wurde die Danziger Straße durch einen ca. 30cm starken Aushub, Schotter und Asphaltgranulat provisorisch hergerichtet. Für das nächste Jahr ist vorbehaltlich eines Beschlusses der StVV (Information durch Herrn Hacke an Harald Kraus, ACE Auto Club Europa, Schlaglochmeldedienst) ein Ausbau der Straße geplant.

In diesem Zusammenhang wird von den Anwohnern der Danziger Straße immer wieder der Wunsch geäußert, an das zentrale Abwassernetz angeschlossen zu werden. Herr Seelbinder, Verbandsvorsteher des WAH hat sich in einer E-Mail an Anwohner der Danziger Straße zu dieser Problematik geäußert: „Wie ich Ihnen bereits mitteilte, scheitert das Verlegen einer zentralen Schmutzwasserleitung schon an wirtschaftlichen Überlegungen. Die dezentrale Entsorgung von Schmutzwasser ist durchaus zeitgemäß. Die von Ihnen geforderte „Beweglichkeit" gründet sich offenbar in Ihrem ökonomischen Opportunismus. Diesem ist nicht nachzugeben."

Diese Einstellung und vor allem einige Äußerungen („ökonomischen Opportunismus") haben die Anwohner sehr verärgert.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Welche Chancen sehen Sie für den Anschluss der Danziger Straße an das zentrale Abwassernetz?

2. Wie beurteilen Sie die Aussagen des Verbandsvorstehers des WAH zu dieser Problematik?


Sehr geehrte Damen und Herren,

um Ihre Anfrage beantworten zu können, habe ich den Verbandsvorsteher um eine Stellungnahme gebeten.

Ihre Anfrage möchte ich wie folgt beantworten:

Zu 1:

Den Ausführungen zum Anschluss der Danziger Straße an das zentrale Abwassernetz ist aus meiner Sicht nichts hinzuzufügen.

Zu 2:

Nach den mir vorliegenden Darstellungen, scheint mir insgesamt die Kommunikation zwischen den Beteiligten nicht optimal zu sein.

Ich rege daher an, das Gesprächsangebot des Verbandes anzunehmen um zu versuchen, die aufgeworfenen Fragen zwischen den Beteiligten zu klären. Wenn der Wunsch beiderseits besteh, biete ich die Moderation der Zusammenkunft an.

Gez.: D. Fleischmann


Sehr geehrter Herr Fleischmann,

zur obigen Anfrage der Fraktion DIE LINKE nehme ich wie folgt Stellung:

Frage 1:

Durch den Verband wurden verschiedene technische Lösungen zur Erschließung der Danziger Straße an das zentrale Schmutzwassernetz untersucht. Demnach betragen die Erschließungskosten ca. 190.000 €. Die Höhe der zu erhebenden Anschlussbeiträge aus dieser Maßnahme beträgt 15.000 €, bei einem Beitragssatz von 1,24 € pro Quadratmeter Nutzungsfläche für Neuanlieger. Dieser extrem niedrige Refinanzierungsansatz würde zur Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation und Erhöhung von Gebühren führen.

Der Anschlussgrad an das zentrale Schmutzwassernetz im Verbandsgebiet beträgt 94 Prozent. Etwa 3.000 Einwohner sind nicht an das zentrale Schmutzwassernetz angeschlossen. Gleichwohl hat der Verband über 200 Mio. € seit seinem Bestehen in Trink- und Schmutzwasseranlagen investiert, um diesen hohen Anschlussgrad zu erreichen. Dabei ist jedoch strengstes Augenmerk auf die Wirtschaftlichkeit gerichtet worden. Im Ergebnis wurden die Gebühren durch den Verband in den letzten 12 Jahren nicht erhöht. Im Vergleich zu anderen Medienträgern ist dies sicher positiv zu bewerten und wird im Übrigen von unseren Kunden auch so gesehen.

Mir ist kein Versorger in Brandenburg und auch in den anderen Bundesländern bekannt der einen 100%-igen Anschlussgrad aufweist. Die Realisierung solcher Maßnahmen würde zu einer regelrechten Explosion der Gebühren führen, die gerade den sozial schwächeren Gruppierungen wohl nicht zuzumuten wäre.

Frage 2:

Durch den Verbandsvorsteher wurden die Anfragen zur Erschließung der Danziger Straße in mehreren Schriftsätzen immer wieder ausführlich beantwortet. Dabei habe ich mein Bedauern zum Ausdruck gebracht aus wirtschaftlichen Erwägungen nicht anders entscheiden zu können und um Verständnis gebeten.

Der Schriftverkehr wurde hierzu insbesondere mit Familie Becker geführt. Obwohl der Familie Becker die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erläutert wurden, sehe ich mich zunehmend persönlichen Angriffen ausgesetzt.

Meine Erläuterungen zu diesem Thema wurden u.a. als

- Verhöhnung der Anwohner

- arrogant und stur

- Zeichen von fehlender Beweglichkeit und

- unzeitgemäß bewertet.

Im konkreten Fall ist die Bewertung ökonomischer Opportunismus meines Erachtens gegenüber der Familie Becker angebracht.

Ein Gesprächsangebot meinerseits zum sachlichen Gedankenaustausch wurde durch Familie Becker bisher abgelehnt. Am 13.08.2010 teilte mir Familie Becker mit, dass Schriftsätze meinerseits nicht  mehr zu diesem Thema erfolgen müssen, es sei denn ich wollte aus ihrer Sicht etwas Positives vermelden. An einer Verärgerung der Anwohner ist mir nicht gelegen.

Gern stehe ich für etwaige Rückfragen zur Verfügung.

Gez.: Thomas Seelbinder

Auswirkungen der veränderten Gesetzgebung im Bereich der Kinderbetreuung

Bund, Länder und Kommunen haben sich darauf geeinigt, bis 2013 für bundesweit durchschnittlich 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren einen Betreuungsplatz bereitzustellen. 30 Prozent dieser Betreuungsplätze sollen in der öffentlichen Kindertagespflege bereitstehen.

Das Land Brandenburg hat ein Gesetz zur Änderung des Kita-Gesetzes beschlossen. Danach wird der Betreuungsschlüssel in den Kindertagesstätten für die 0- bis 3-Jährigen auf 1 Erzieherin für 6 Kinder und für die 3- bis 6-Jährigen auf 1 zu 12 verbessert.

In diesem Zusammenhang fragen wir die Verwaltung:

1. Welche Auswirkungen hat die veränderte Gesetzgebung konkret für die Stadt Nauen?

2. Sieht die Verwaltung eine Notwendigkeit, die derzeit gültige Kita-Satzung der Stadt Nauen auf Grund der veränderten Gesetzgebung zu überarbeiten?

 


Zu Frage 1:

Die geänderte Bundes- bzw. Landesgesetzgebung hat auch für die Stadt Nauen sowohl als Träger von Kindertagesstätten als auch als Adressat für die „Fehlbedarfsfinanzierung" eine große Bedeutung.Mögliche Auswirkungen des Bundesgesetzes:

Einerseits sind diese Kinder noch nicht geboren, andererseits gibt es keine verlässlichen regionalen Aussagen darüber, wie sich (ab) 2013 der Arbeitsmarkt entwickelt hat bzw. ob ein „Betreuungsgeld" eingeführt wird bzw. in welchem Umfang es dann angenommen wird.
Durch das Kinderförderungsgesetz besteht ab 2013 ein uneingeschränkter Rechtsanspruch für die Ein- und Zweijährigen!

Theoretisch geht man von einem bundesweit durchschnittlichen Betreuungsbedarf von 35 % aus! Eine Analyse der Versorgungssituation mit Kinderbetreuungsplätzen per 31.12.2009 besagt, dass zu diesem Zeitpunkt insgesamt 44 % der Nauener Kinder bis zu 3 Jahren einen Betreuungsplatz in Anspruch nahmen.

Davon: im 1. Lebensjahr 1%,

im 2. Lebensjahr 61% und

im 3. Lebensjahr 73%.

Somit wäre rein rechnerisch quantitativ kein Handlungsbedarf gegeben.

Unter Nutzung des Bundesförderprogramms „Kindertagesbetreuungsfinanzierung – U3" hat die Stadt Nauen; beginnend im Jahr 2009; die weitere Verbesserung der qualitativen Rahmenbedingungen für die Kindertagesbetreuung, insbesondere im Betreuungsbereich „Kinderkrippe – U3" begonnen.

Insbesondere für die Kindertagesstätten „Kunterbunt" (OT Markee), „Kinderland" und „Biene Maja" (Kernstadt) werden sich bis 2013 die baulichen Bedingungen wesentlich verbessern. Die notwendigen Eigenmittel sind dafür im Investitionsplan 2011 bis 2014 vorgesehen.Mögliche Auswirkungen der KitaG-Änderung Bbg. Zum 01.10.2010:

Durch die Erhöhung des Personalschlüssels in den Betreuungsbereichen der 0-3 jährigen bzw. 3-6 jährigen Kinder durch die Änderung des KitaG Bbg. Ab 01.10.2010 erhöht sich der Anteil des sogenannten notwendigen pädagogischen Personals (Mindestpersonalausstattung), demzufolge auch die anteiligen Personalkosten und somit die Kosten eines Kita-Platzes.

Auf der Grundlage der amtlichen Jugendhilfestatistik (LK HVL) per 01.06.2010 und unter Beachtung des neuen Personalschlüssels ab 01.10.2010 wäre insgesamt in der Stadt Nauen ein personeller Mehrbedarf von 6,7 Erzieherinnen (Vollzeiteinheiten) notwendig gewesen.

Ich gehe davon aus, dass auch zum 01.10.2010 ein personeller Mehrbedarf von ca. 7 Erzieherinnenstellen (Vollzeiteinheiten) bestehen wird.

Bei einem Durchschnittsverdienst von ca. 35.000 € pro Stelle ergibt das einen finanziellen Mehrbetrag pro Jahr in Höhe von 245.000 € (Brutto).

Bei einer Ko-Finanzierung in Höhe von ca. 80% der Personalkosten durch das Land Brandenburg bzw. den Landkreis Havelland ergibt das eine jährliche Mehrbelastung für die Stadt Nauen in Höhe von 49.000 € (Netto).

Da gleichzeitig auch der Paragraf 16 (1) KitaG Bbg. Zur (differenzierten) Ko-Finanzierung des notwendigen pädagogischen Personals geändert wurde, sind die konkreten finanziellen Auswirkungen erst mit der Jahresrechnung 2010 ersichtlich.


Zu Frage 2:

Nein!

Rechtsgrundlage für die Satzungsbefugnis „Kita-Elternbeiträge" ist der § 17 KitaG Bbg..

Dieser Paragraf wurde sowohl durch die Bundesgesetzgebung als auch durch die Landesgesetzänderung nicht berührt.

Somit sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit, die gültige „Kita-Satzung" zu überarbeiten.

Alle bisherigen tariflichen Änderungen bei den Personalkosten als auch die Preissteigerungen bei den Bewirtschaftungskosten wurden bisher nicht an die Eltern „weiter gegeben", sondern durch den städtischen Haushalt ausgeglichen!

Dieses Prinzip fand auch für die Haushaltsplanung 2011 Berücksichtigung.

Mögliche und konkrete Auswirkungen durch die Bundesgesetzgebung ab 2013 erscheint gegenwärtig sehr spekulativ.

Landwirtschaftliche Flächen

In einem Antrag der CDU-Fraktion im Brandenburger Landtag vom 19.01.2011 heißt es:

In Brandenburg stehen noch etwa 120.000 ha Landwirtschaftsfläche zur Verwertung durch die Bodenverwertungs- und Verwaltungsgesellschaft (BVVG) an. Auch nach der Einführung neuer Privatisierungsgrundsätze Anfang 2010 gibt es nach wie vor gravierende negative Auswirkungen auf ortsansässige Landwirtschaftsbetriebe, weil die Preisentwicklung der BVVG-Flächen inzwischen ein Niveau erreicht hat, das sich im Regelfall mit einer landwirtschaftlichen Bewirtschaftung nicht mehr darstellen lässt. Das geht zu Lasten bisheriger Flächennutzer, denen die Flächen entzogen wurden. Als Folge gehen herkömmliche Agrarstrukturen verloren und fließt Wertschöpfung aus dem ländlichen Raum ab. Ein wesentlicher Grund für diese Entwicklung besteht in dem Interesse landwirtschaftsfremder Personen und Unternehmen am Bodenerwerb. Es resultiert aus dem Bestreben in risikoreichen Zeiten eine sichere und zugleich renditeträchtige Geldanlage zu haben.“

„Nach den Privatisierungsgrundsätzen der BVVG von Anfang 2010 haben Pächter die Möglichkeit, Flächen im Direktkauf zu erwerben oder sich diese Option bei Abschluss eines vierjährigen Pachtvertrages offen zu halten. Dabei ist die Gesamtfläche, die ein Landwirtschaftsunternehmen auf diesem Wege direkt erwerben kann, auf 450 ha begrenzt. Nicht direkt verkaufte Flächen werden öffentlich ausgeschrieben, wobei häufig Kaufpreise erreicht werden, die von den Unternehmen nicht getragen werden können

In diesem Zusammenhang fragen wir die Verwaltung:

Ist Ihnen bekannt, ob und wie viele Flächen in der Stadt Nauen von diesem Zustand betroffen sind?

Wie hoch sind die aktuellen Bodenpreise dieser Flächen?

Wie im Privatisierungskonzept der BVVG festgelegt, werden zum Vergabezeitpunkt pachtfreie oder innerhalb von zwei Jahren pachtfrei werdende Flächen grundsätzlich zum Verkauf oder zur Verpachtung bis zu neun Jahre ausgeschrieben.

Das wird entsprechend uns zur Verfügung stehender Unterlagen Flächen in den Gemarkungen Börnicke, Kienberg, Nauen, Lietzow, Markee, Groß-Behnitz, Klein-Behnitz, Ribbeck und Wachow im Umfang von ca. 1142 ha betreffen, darunter

-          Börnicke ca. 14 ha

-          Kienberg ca. 310 ha

-          Nauen ca. 267 ha

-          Lietzow ca. 245 ha

-          Markee ca. 4 ha

-          Groß-Behnitz ca. 194 ha

-          Klein-Behnitz ca. 71 ha

-          Ribbeck ca. 2 ha

-          Wachow ca. 35 ha

In den nächsten 3 bis 4 Jahren könnten nochmals Flächen im Umfang von insgesamt ca. 1106 ha ausgeschrieben werden. Das betrifft Flächen in den bereits genannten Gemarkungen sowie zusätzlich solche in den Gemarkungen Bergerdamm und Tietzow.

Darüber hinaus wurden ab 01.10.2010 neue Pachtverträge über ca. 86 ha abgeschlossen. Diese Pachtverträge haben eine Laufzeit zwischen 5 und 8 Jahren, so dass danach ebenfalls eine Flächenausschreibung erfolgen wird.

Im Rahmen des durch Ausschreibung getätigten Flächenverkaufs wurden Kaufpreise zwischen ca. 3500,- €/ha erzielt.

Zukunft des Mehrgenerationenhauses in Nauen

Im Jahr 2011 endet die Förderung der Mehrgenerationenhäuser durch den Bund. Die Bundesregierung hat Medienbe-richten nach zwar ein neues Förderprogramm für 2012 angekündigt, wie dieses aussehen soll, ist aber bisher unklar.

In diesem Zusammenhang fragen wir die Verwaltung:

Wie beurteilen Sie die Chancen eines Weiterbestehens des Nauener Mehrgenerationenhauses über das Jahr 2011 hinaus?

Das Weiterbestehen des Nauener Mehrgenerationenhauses über das Jahr 2011 hinaus sehe ich unter folgenden Aspekten als zuversichtlich an:

1. In einem gemeinsamen Gespräch mit MIKADO e.V. am 12.11.2010 wurde bereits der Sachstand erörtert. Es besteht Einigkeit darüber, dass die Stadt Nauen ihre finanzielle Förderung in bisheriger Höhe auch in 2012 aufrecht erhält; es ohne Bundesförderung aber zu inhaltlichen Einschnitten kommen wird.

Eine weitere (höhere) Förderung seitens der Stadt Nauen ist nicht möglich!

Die Angebote sind konzeptionell durch MIKADO dem Finanzrahmen anzupassen und weitere Formen der Projektfinanzierung zu prüfen.

Ein neuer Gesprächstermin wurde für das II. Quartal 2011 vereinbart.

2. Entsprechend der Pressemitteilung des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 26.01.11 arbeitet dieses Ministerium unter dem Motto „Für nachhaltige Sicherung der Mehrgenerationenhäuser“ gemeinsam mit Ländern und Kommunen an der Weiterentwicklung der Mehrgenerationenhäuser zu Knotenpunkten bürgerschaftlichen Engagements.

Insgesamt 450 Mehrgenerationenhäuser können am neuen Programm teilnehmen, die Bewerbungsphase startet im Sommer 2011.

Jedes ausgewählte Haus soll – wie im bisherigen Aktionsprogramm – einen jährlichen Zuschuss von 40.000 Euro erhalten.

Davon zahlt der Bund 30.000 Euro; die weiteren 10.000 Euro übernehmen Land oder Kommune.

Auch im neuen Förderprogramm wird der generationenübergreifende Ansatz weiterhin im Mittelpunkt stehen. Die Details des Folgeprogramms werden gemeinsam mit den Ländern und Kommunen besprochen, um die Nachhaltigkeit der Mehrgenerationenhäuser zu sichern.

Inhaltlich setzt das Bundesfamilienministerium folgende neue Schwerpunkte:

1.       „Alter und Pflege“

Etablierung von Beratungsangeboten für ältere Menschen, Pflegebedürftige und Demenzkranke und ihre Angehörigen

2.       „Integration und Bildung“

Etablierung integrationsfördernder und bildungsunterstützender Angebote

3.       „Haushaltsnahe Dienstleistungen“

Nachhaltige Festigung der Mehrgenerationenhäuser als die Dienstleistungsdrehscheiben in der jeweiligen Standortkommune

4.       „Freiwilliges Engagement“

Stärkere Vernetzung mit Einrichtungen und Initiativen – wie Freiwilligenagenturen, Seniorenbüros, Jugendmigrationsdiensten

Es ist gegenwärtig noch eine Willensbekundung ohne gesetzliche Grundlage.

3. MIKADO e.V. wird nach diesen benannten neuen Schwerpunkten sein Konzept zu überarbeiten haben und termingemäß zur Entscheidung einreichen.

Über den weiteren Sachstand werde ich Sie zeitnah informieren.

gez.: D. Fleischmann

Umsetzung des Bildungspaketes in der Stadt Nauen (28.02.2011)

Bundestag und Bundesrat haben am 25.02.2011 gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion Bündnis 90/Grüne die Neuregelungen zu Hartz 4 beschlossen. Teil dieser Neuregelung ist ein Bildungspaket.

„Das Bildungspaket enthält für jedes Kind folgende Beträge:

  • 100 Euro jährlich für Schulbedarf, davon 70 Euro im ersten, 30 Euro im zweiten Schulhalb­jahr
  • 10 Euro monatlich fürs Mitmachen in Sport, Kultur und Freizeit
  • einen Zuschuss  für jede warme Mahlzeit in der Schulkantine, im Hort oder in der Kinderta­geseinrichtung. Der Eigenanteil der Familien liegt bei einem Euro täglich.
  • Tatsächlich anfallende Kosten für Tagesausflüge in Schule und Kita.
  • Lernförderung bekommen Schülerinnen und Schüler, die das Lernziel nicht erreichen oder de­ren Versetzung gefährdet ist. Übernommen werden Kosten, die sich an den ortsüblichen Preisen für Lernförderung orientieren.
  • Die Kosten für die Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule werden entweder insge­samt übernommen oder es gibt, wenn die Karte auch für andere Fahrten genutzt werden kann, einen Zuschuss. Voraussetzung ist, dass die Beförderung zur nächsten Schule notwendig ist und die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden.“

(http://www.bildungspaket.bmas.de/das-bildungspaket/fragen-und-antworten.html) 

Nach Information des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gilt: „Für Arbeitslosengeld II und Sozialgeldbezieher setzen die Kommunen das Bildungspaket im Jobcenter um. In die­sen Fällen erhalten Familien alle Leistungen des Bildungspakets aus einer Hand. Für Fami­lien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten, sind die Jobcenter nicht zuständig.  Die Kommune (z.B. Rathaus oder Bürgeramt) nennt diesen Familien den zustän­digen An­sprechpartner für das Bildungspaket. Die Leistungen des Bildungspakets werden überwiegend als Sach- bzw. Dienstleistungen gewährt. So kommen sie direkt und zielgenau den Kindern zu­gute. Mit der Bezahlung haben die Familien in der Regel nichts zu tun.“

(http://www.bildungspaket.bmas.de/das-bildungspaket/fragen-und-antworten.html) 

In diesem Zusammenhang fragen wir die Verwaltung:

Gibt es konkrete Pläne und Vorstellungen, wie die Stadt Nauen das Bildungspaket umsetzen will?

Wenn ja, wie sehen diese Pläne und Vorstellungen aus?

Welche personellen und finanziellen Auswirkungen hat die Umsetzung des Bildungspaketes durch die Stadt Nauen?


Sachverhalt:     

Der Bundesrat hat am 25.02.11 der Neuregelung der Regelsätze im SGB II und der Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets zugestimmt.

Die Neuregelungen werden erst nach der Verkündung des Gesetzes wirksam.

Die neuen Regelsätze gelten dann rückwirkend zum 1. Januar 2011 und werden erstmals  Anfang April ausgezahlt.

Das Bildungspaket für bedürftige Kinder wird ebenfalls rückwirkend zum 1. Januar 2011 gewährt. Eine Erstattung bereits in Anspruch genommener Leistungen ist möglich.

 

Anfrage:             

1. Gibt es konkrete Pläne und Vorstellungen, wie die Stadt Nauen das Bildungspaket umsetzen will? Wenn ja, wie sehen diese Pläne und Vorstellungen aus?

2. Welche personellen und finanziellen Auswirkungen hat die Umsetzung des Bildungspaketes durch die Stadt Nauen?

In einer umfassenden Information des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurde die Öffentlichkeit über die Inhalte und Zuständigkeiten der gesetzlichen Neuregelungen informiert.

In der Anlage übergebe ich Ihnen Auszüge zur Neuregelung des SGB II (Quelle: www.bmas.de)

Zu 1.:     Es ist klar geregelt, dass für Arbeitslosengeld II-Bezieher die Umsetzung des „Bildungspaket“ durch die örtlichen Jobcenter erfolgt.

Der örtliche Jobcenter für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Nauen ist der „Jobcenter Integrations- und Leistungszentrum Havelland – JC ILZ HVL“ im Waldemardamm 3.

Die Antragsvordrucke werden auf der Internetseite des „Jobcenter Integrations- und Leistungszentrum Havelland“ unter www.ilz-havelland.de zum Download bereitgestellt.

In dieser Behörde sowie in den Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland sind die Antragsformulare ebenfalls erhältlich.

Für Familien, die Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten, sind die Jobcenter nicht zuständig.

Es bedarf einer landesgesetzlichen Regelung, wer in Brandenburg für diesen Personenkreis zuständig ist.

Ich empfehle diesem Personenkreis, sich mit einem formlosen Antrag auf Anerkennung des „Bildungspakets“ ebenfalls an den „Jobcenter Integrations- und Leistungszentrum Havelland – JC ILZ HVL“, die Stadt Nauen oder den Landkreis Havelland zu wenden. Die Anträge werden dann an die zukünftig zuständige Behörde weitergeleitet.

Zu 2.: Die Umsetzung des „Bildungspakets“ für Arbeitslosengeld II-Bezieher durch den „Jobcenter Integrations- und Leistungszentrum Havelland“ hat für die Stadt Nauen keine personellen und finanziellen Auswirkungen.

Um diesbezüglichen Aussagen für die Bearbeitung von Anträgen für Familien, die Wohngeld oder den Kinderzuschlag machen zu können, bedarf es einer dringenden Zuständigkeitsentscheidung.

Fallzahlen sind der Stadt Nauen bisher nicht bekannt.

 

gez.: D. Fleischmann (Bürgermeister) 

Anschaffung von Feuerwehrtechnik (18.04.2011)

Der Fernsehsender RBB berichtete am 07.04.2011 auf seiner Homepage und am 15.04.2011 in seiner Sendung „Brandenburg aktuell“ über folgenden Sachverhalt

„Auch Brandenburgs Feuerwehren sind offensichtlich dem Kartell dreier Hersteller von Feuerwehrtechnik zum Opfer gefallen.

Wie das Innenministerium dem RBB bestätigte, hat das Land im Auftrag der Kommunen seit Ende 2007 159 Fahrzeuge für 40 Millionen Euro gekauft. 95 Fahrzeuge stammten von den am Kartell beteiligten Firmen. Schadenersatzforderungen würden aber nicht gestellt, weil sich der Städte- und Gemeindebund um eine außergerichtliche Regelung bemühe.

Das Bundeskartellamt hatte nach Aufdeckung illegaler Preisabsprachen gegen die drei Löschfahrzeug-Produzenten Ziegler, Schlingmann und Rosenbauer Bußgelder in Höhe von 20,5 Millionen Euro verhängt.“ (rbb-online.de)

Wir fragen die Verwaltung: 

1.      Ist die Anschaffung von Feuerwehrtechnik durch die  Stadt Nauen von diesen Preisabsprachen betroffen? 

2.      Wenn ja, welche Konsequenzen wird die Verwaltung daraus ziehen?

 


Zu 1.)

Aufgrund von nachgewiesenen Preisabsprachen haben drei Hersteller von Feuerwehrfahrzeugen Bußgeldbescheide des Bundeskartellamtes erhalten. Hierbei handelt es sich um die Firmen Rosenbauer-Gruppe, Albert Ziegler GmbH & Co.KG und Schlingmann GmbH & Co.KG. Ein weiteres Verfahren ist noch gegen die Firma Iveco Magirus anhängig.

Den Unternehmen werden Preisabsprachen in der Zeit von 2001-2009 zur Last gelegt.

In dieser Zeit sind von der Stadt Nauen direkt die Fahrzeuge

 

· 2005              LF 10/6 Löschgruppenfahrzeug Firmen Rosenbauer-Gruppe

· 2006              TSF Tragkraftspritzenfahrzeug Albert Ziegler GmbH & Co.KG

· 2006              TSF-W Tragkraftspritzenfahrzeug Wasser Albert Ziegler GmbH & Co.KG

· 2009              HLF 20/16 Hilfeleistungslöschfahrzeug Firmen Rosenbauer-Gruppe

beschafft worden.

Ob die Beschaffungen von den Preisabsprachen tatsächlich betroffen waren und hierdurch der Stadt Nauen ein Schaden tatsächlich entstanden ist, ist noch nicht geklärt.

Zu 2.)

Für die von der Stadt Nauen beschafften Fahrzeuge wurden nationale und eine europaweite Ausschreibung durchgeführt, in dessen Ergebnis die Hersteller mit dem wirtschaftlichsten Angebot den Zuschlag erhielten.

Der Städte- und Gemeindebund nimmt für die Gemeinden das Akteneinsichtsrecht wahr und plant einen Gutachter zur Ermittlung der Schadenshöhe zu beauftragen, der auf der Grundlage einer Vergleichsmarktmethode jeweils fiktive Marktpreise ermittelt.

Jede Gemeinde muss aber ihren Schadenersatzanspruch, soweit ein solcher tatsächlich hergeleitet werden kann, individuell geltend machen.

Zur Vereinfachung künftiger Schadensersatzansprüche wird die Verwaltung ab sofort in die Vergabebedingungen pauschalierte Schadenersatzklauseln einarbeiten, wonach dann, wenn aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen wurde, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, ein Schadenersatz in Höhe von ca. 15 % der Abrechnungssumme an den Auftraggeber zu zahlen ist, es sei denn, dass ein höherer oder geringerer Schaden konkret nachgewiesen werden kann.

Unterstützung Führerscheinausbildung für Feuerwehrleute (13.04.2011)

Im Rahmen des Haushaltes für das Jahr 2011 hat der Kreistag im März eine „Anteilige Finanzierung der Führerscheinausbildung für Feuerwehrleute (Kosten für den Landkreis je Jahr 24.000 Euro; Bereitstellung jedoch vorerst nur für 2011)“ beschlossen.

Dieser Beschluss sieht vor:

Die Kosten für die Ausbildung sollten in einer Drittelregelung auf die Bevorteilten aufge­teilt werden:

  • 1/3 Stadt/Gemeinde/Amt Träger des Brandschutzes (TdB)
  • 1/3 Landkreis untere Katastrophenschutzbehörde (ukb)
  • 1/3 Feuerwehrmann/-frau* Individualinteressent

*(bei ALG2-/Hartz IV-Empfängern - Prüfung, ob Erstattung über ILZ, TdB, ukb möglich)

Das Geld soll nach Beratung mit dem Kreisbrandmeister und seinen Stellvertretern dem jeweiligen Träger des Brandschutzes als Unterstützung zugewiesen werden. Der Träger des Brandschutzes hat die langfristige Besetzung der Fahrzeuge der Brand- und Katastrophenschutzeinheit nachzuweisen. (Beschlussvorlage Kreistag 21.03.2011)

In diesem Zusammenhang fragen wir die Verwaltung:

Gibt es in der Stadt Nauen einen Bedarf zur Ausbildung von Kraftfahrern für Fahr­zeuge über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht (GG), die die Führerscheinklasse C/CE erfordern?

Beabsichtigt die Verwaltung, entsprechende Mittel zu beantragen?


Zu1.)

Für die Stadt Nauen besteht zurzeit ein Bedarf von 9 Kraftfahrern für Fahrzeuge über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Bedarf gliedert sich wie folgt auf:

 

Feuerwehreinheit

Bedarf

Fahrzeuge über 7,5 t GG

Bemerkung

Börnicke

3

LF 10/6

Dekon P

Löschgruppenfahrzeug

Dekontaminationsfahrzeug Personen Gefahrstoffeinheit LK HVL/ Bundesfahrzeug

Klein Behnitz

2

LF 16/12

Löschgruppenfahrzeug

Nauen

3

TLF 20/50

LF 16/12

HLF 20/16

TLK 23/12

GW-G2

Tanklöschfahrzeug

Löschgruppenfahrzeug

Hilfeleistungslöschfahrzeug

Hubrettungsfahrzeug

Gerätewagen Gefahrgut

(Gefahrstoffeinheit LK HVL)

Wachow

2

LF 16-TS

(Brandschutzeinheit LK HVL/Bundesfahrzeug)

 

Zu 2.)

Die Verwaltung schlägt vor, Mittel für die Führerscheinausbildung wie folgt zu beantragen:

                2011      2 Ausbildungsplätze

                2012      3 Ausbildungsplätze

                2013      3 Ausbildungsplätze

                2014      2 Ausbildungsplätze

Ein entsprechender Beschlussvorschlag wird vom Fachbereich 30 für die Stadtverordnetenversammlung am 27.06.2011 vorbereitet.

Feuerwehrsatzung (25.05.2011)

Anfang Februar dieses Jahres hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) die Berliner Feuerwehrgebührensatzung als teilweise rechtswidrig verworfen. Insbesondere kritisierte das OVG die pauschalisierten Stundensätze für erbrachte Leistungen. Da die Feuerwehr die Länge ihrer Einsätze minutengenau erfasst, ist es nicht in Ordnung, die erbrachte Leistung pauschal nach Stundensätzen abzurechnen. Das OVG fordert daher eine minutengenaue Abrechnung. In der Stadtverordnetenversammlung Rathenow wurde daraufhin auf Antrag der Fraktion DIE LINKE am 20.04.2011 beschlossen, …“die Feuerwehrsatzung der Stadt Rathenow im Zusammenhang mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg zur minutengenauen Abrechnung von erbrachten Leistungen zu prüfen und gegebenenfalls entsprechende Änderungen vorzunehmen, um die Satzung rechtskonform zu gestalten…“.

In diesem Zusammenhang fragen wir die Stadtverwaltung:

Ist eine Überarbeitung der Nauener Feuerwehrsatzung notwendig?

Wenn ja, in welchem zeitlichen Rahmen soll dies geschehen?

zu 1) Ja

zu 2) Es wird eine Satzungsänderung dem AOSV am 24.08.2011 zur Beratung vorgelegt.

 

Umsetzung Beschluss DS 062/2009 Motto der Stadt Nauen „Nauen - Die Funkstadt mit Herz“ (23.05.2011)

In Der Stadtverordnetenversammlung vom 21.09.2009 haben die Stadtverordneten in der Drucksache DS 062/2009 ein neues Motto für die Stadt Nauen beschlossen.

Die Umsetzung dieses Mottos „Nauen - Die Funkstadt mit Herz“ sollte laut Begründung im weiteren Verfahren „mit einer Werbefirma diskutiert werden“.

Wir fragen in diesem Zusammenhang die Stadtverwaltung:

Wie ist der aktuelle Arbeitsstand?

Zur Umsetzung des Mottos wurden in Auftrag gegeben:

  • die Gestaltung eines LOGO’s
  • die Gestaltung eines neuen Kopfbogens in Farbe
  • die Gestaltung eines neuen Kopfbogens in schwarz/weiß
  • die Gestaltung eines Schmuckbogens
  • die Gestaltung einer Visitenkarte
  • der Entwurf für die Gestaltung eines Messestandes mit Teilnehmen „Hochzeit“, „Wirtschaft“ und  „Ausbildung“

Die Ergebnisse sind in den Anlagen sichtbar. (Die Anlagen wurden den Mitgliedern der StVV vorgelegt.)

Auf Grund des Wechsels des Betriebssystems von Office 2003 auf Office 2010 treten seit Wochen Probleme beim Einsatz des Kopfbogens auf. Wenn diese ausgeräumt sind, wird das LOGO breit angewendet.

Ergebnisse der Stadtentwicklungskonferenz 2009 (05.09.2011)

Am 28. Februar 2009 führte die Stadt Nauen eine Stadtentwicklungskonferenz durch, an der „Stadtverordnete, Ortsbürgermeister, die Mitglieder der Stadtentwicklungsgruppe sowie Schul- und Kitaleiterinnen bzw. –leiter“ teilnahmen.

Im Verlauf der Tagung wurden Prioritäten diskutiert und in Gruppen entsprechende Handlungsmöglichkeiten erörtert. Teilnehmer der Konferenz erklärten sich bereit, „als Unterstützer und Ansprechpartner für die Umsetzung der erarbeiteten Ideen“ tätig zu werden.

Im Ergebnisbericht heißt es:

„Die Zukunftskonferenz war nur ein erster Schritt auf unserem Weg zur Bewältigung der Herausforderungen des demografischen Wandels. Nichtsdestotrotz war dies ein wichtiger Schritt und ein schwieriger zugleich. …Die guten Ideen, die in der Stadtentwicklungskonferenz entwickelt wurden, sollen konsequent weiterverfolgt werden.

In den fünf Hauptfeldern „Wirtschaft“, „Bildung“, „ÖPNV“, „Sozialräume“ und „Wir-Gefühl“ werden die Partner, die sich bereits in der Stadtentwicklungskonferenz gefunden haben und diejenigen, die sich neu einbringen wollen, die Ideen vertiefen und fortentwickeln. Manche Punkte werden zu untermauern, andere kritisch zu hinterfragen sein, doch das gemeinsame Ziel eines lebenswerten Nauens steht. Gezielt werden wir auch die Stadtverordneten, die Träger und die Ortsbeiräte ansprechen, um tragfähige und beschlussfähige Konzepte auszuarbeiten. Selbstverständlich sind auch die Bürgerinnen und Bürger gefragt, sich einzubringen….

Schon im April wird die konkrete Arbeit beginnen. Sie wird das ganze Jahr durch, auch neben regulären Sitzungsterminen, fortgesetzt. Im nächsten Jahr überprüfen wir gemeinsam, wie weit wir auf dem Weg vorangekommen sind und wo wir uns ggf. noch mehr engagieren müssen.“

In diesem Zusammenhang fragen wir die Verwaltung:

Wie bewertet sie den Stand der Umsetzung der Beschlüsse der Stadtentwicklungskonferenz vom Februar 2009?


Der Bürgermeister der Stadt Nauen hat die Ergebnisse der Stadtentwicklungskonferenz während der StVV am 19.09.2011 in einer PowerPoint-Präsentation vorgestellt. Freundlicherweise stellte er diese für unsere Homepage zur Verfügung. Danke!

Ergebnisse Stadtentwicklungskonferenz

Umsetzung des Brandenburgischen „Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen“ (05.09.2011)

Am 31.08.2011 hat der Brandenburgische Landtag auf Initiative der rot-roten Landesregierung das Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen verabschiedet.

Der Beschlussantrag der rot-roten Landesregierung formuliert als Ziel dieses Gesetzes: „Die Beschäftigung zu Löhnen, die durch Sozialleistungen aufgestockt werden müssen, soll nicht durch den Zuschlag bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gefördert werden. Mit dem Brandenburgischen Vergabegesetz werden die Vergabestellen verpflichtet, in den Verträgen zur Deckung des Bedarfs der öffentlichen Auftragnehmer Mindestanforderungen für die Bezahlung der Arbeitnehmer der Vertragspartner zu vereinbaren. Im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs wird statt einer fixierten Mindestvergütung eine weitergehende Tariftreueregelung getroffen.“

Für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung bedeutet die Umsetzung dieses Gesetzes, so formuliert es der Beschlussantrag: „Als betroffene Arbeitnehmer profitieren die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar von einer höheren Vergütung ihrer Arbeitsleistung.

Die Wirtschaftsteilnehmer werden, auch soweit höhere Vergütungen vereinbart sind und deren Einhaltung kontrolliert wird, als rechtstreue Arbeitgeber bei öffentlichen Aufträgen gegenüber einer Konkurrenz geschützt, die, ggf. im Vertrauen auf fehlende Kontrollen, bestehende Verpflichtungen nicht einhalten würde.

Eine höhere Vergütung wird über die Preise bei gleichzeitigem Ausschluss von unberechtigten Angeboten zum durchlaufenden Posten.

Bei der Verwaltung ist mit einer Mehrbelastung durch höhere Preise der Leistungen und im Einzelfall höherem Prüfaufwand zu rechnen. Die vollzugsbedingte Mehrbelastung der Kommunen wird durch das Land erstattet. Die Einhaltung der Pflicht zur nichtdiskriminierenden Auftragsvergabe und der Pflichten der Auftraggeber als Marktteilnehmer auf der Nachfrageseite wird erleichtert, indem das Vergabegesetz die Grundlage zur Vorlage und Kontrolle von Lohnnachweisen beim Auftraggeber schafft.“

Wir fragen in diesem Zusammenhang die Verwaltung:

  1. Welche Vorstellungen zur Umsetzung dieses Gesetzes gibt es in der Stadtverwaltung?

  2. Mit welchen personellen und finanziellen Aufwendungen ist zu rechnen?

Das „Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen“ ist die Grundlage zur Vorlage und Kontrolle von Lohnnachweisen bei Bietern, die sich an Vergabeverfahren der Stadt Nauen beteiligen.

Bestandteil des Vergabeverfahrens wird daher die Offenlegung des Kalkulationsmittellohnes werden. Alle Bieter haben die Pflicht, mit einem einheitlich auszufüllenden Formblatt den Kalkulationsmittellohn nachvollziehbar darzulegen (das gilt auch für alle beteiligten Nachunternehmer).

Nur eine schlüssige, der Mindestanforderung des Gesetzes entsprechende Kalkulation ist die Grundlage für die weitere Berücksichtigung des Angebotes.

Nach aktuellem Erkenntnisstand ist folgender Mehraufwand für die Bauverwaltung zu bewältigen:

Mehraufwand bei der Prüfung der Angebote im Vergabeverfahren, der genaue Mehraufwand kann aktuell nicht beziffert werden. Die Bauverwaltung wird nach entsprechenden Erfahrungen darüber berichten.

SGL

Raakow

Interkommunale Zusammenarbeit

Der demografische Wandel stellt die brandenburgischen Kommunen und damit auch die havelländischen Kommunen vor die Herausforderung, ihre kommunalen Aufgaben bei zurückgehenden Einwohnerzahlen zu erfüllen.

Eine höhere Effizienz in der Verwaltung sowie eine bessere Wirtschaftlichkeit lassen sich durch eine intensivere interkommunale Zusammenarbeit erreichen.

Das Land Brandenburg unterstützt diesen Prozess der Intensivierung der interkommunalen Zusammenarbeit mit 10 Mio. Euro.

In diesem Zusammenhang fragen wir die Verwaltung:

  1. Mit welchen Kommunen sieht die Verwaltung Möglichkeiten einer interkommunalen Zusammenarbeit?
  2. In welchen Bereichen sieht die Verwaltung Möglichkeiten einer interkommunalen Zusammenarbeit?

Antwort der Stadtverwaltung

Erhöhung der Schlüsselzuweisungen im Brandenburgischen Landeshaushalt 2012 (03.01.2012)

Der Landtag des Landes Brandenburg hat am 16.12.2011 in dritter Lesung den Haushalt für das Jahr 2012 verabschiedet. Durch die Haushaltspolitik der rot-roten Landesregierung sind die Schlüsselzuweisungen, die 2012 an die Kommunen gehen, höher ausgefallen, als ursprünglich geplant.

In einer Erklärung des Finanzministers Helmuth Markov (LINKE) heißt es:

„Mit Blick auf die finanzielle Lage der Kommunen unterstrich er, dass die schwarz-gelbe Bundesregierung auch zu verantworten habe, wenn Kommunen auf ihren Kosten sitzen blieben. Brandenburg versuche, mit einem fairen, solidarischen Ausgleich den Kommunen in dieser Lage zu helfen. Zugleich sei im Haushalt 2012 vorgesehen, dass von den prognostizierten rund 137 Millionen Euro Mehreinnahmen aus der November-Steuerschätzung fast die Hälfte (66,6 Millionen Euro) an die Kommunen weiter fließen.“

Wir fragen in diesem Zusammenhang die Verwaltung:

Welche Auswirkungen hat das auf den städtischen Haushalt 2012?

 

Antwort der Stadtverwaltung


Umsetzung des Beschlusses des ASKBS vom 22.02.2012 zur Aufnahmezügigkeit der Nauener Grundschulen (MV 174/2012) (10.04.2012)

In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bildung, Kultur und Sport am 22.02.2012 wurden den Ausschussmitgliedern die Anmeldezahlen für die Eingangsklassen im Schuljahr 2012/13 vorgestellt.

In ihrer MV kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis:

1. Es werden insgesamt 5 x 1. Klassen für das Schuljahr gemäß Schulbezirkssatzung ausreichen. Die Ergebnisse der Förderausschussverfahren (II. Quartal) sind dabei noch nicht berücksichtigt!

2. Auf der Grundlage der durch die Schulbezirkssatzung vorgegebenen Aufnahmekapazität zum Schuljahr 2012/13 und der tatsächlichen Anmeldungen (Elternwunsch):

 

Kapazität

Anmeldungen

 Differenz

 

(Plätze)

(Kinder)

(Plätze)

> Käthe-Kollwitz-Grundschule (VHG)

50

44

-6

> Grundschule am Lindenplatz

50

27

-23

> Arco-Oberschule mit Grundschulteil (VHG)

25

42

17

 

müssten auf der Grundlage des § 106 BbgSchulG 17 Kinder, welche sich für die Arco-Oberschule mit Grundschulteil und ASB-Hort entschieden haben, der Grundschule am Lindenplatz bzw. der Käthe-Kollwitz-Grundschule (VHG) zugewiesen werden. Die Auswahl richtet sich wiederum gem. § 106 BbgSchulG. nach der Nähe der Wohnung zur Schule und nach dem Vorliegen eines wichtigen Grundes.

3. Die Eltern der noch nicht angemeldeten Kinder werden durch die Grundschule am Lindenplatz schriftlich aufgefordert, bis zum 07.02.2012 ihrer Anmeldepflicht nach zu kommen. Die Unterlagen derjenigen Elternhäuser, die dieser schulischen Aufforderung nicht nachkommen, werden dem zuständigen staatlichen Schulamt zur weiteren Bearbeitung übergeben.

4. Alle Anträge auf den Besuch der örtlich nicht zuständigen Grundschule (Pkt. 1.6) werden durch das StSchA genehmigt. Die Stadt wird hierzu ihre Befürwortung geben.

Ein Entscheidungsvorschlag der Verwaltung empfahl die folgende Vorgehensweise:

Im Interesse des Anmeldeverhaltens der Eltern wird die Verwaltung beauftragt unter Mitwirkung:

> der Grundschule am Lindenplatz,

> der Arco-Oberschule mit Grundschulteil (VHG) und

> des staatlichen Schulamtes

zu prüfen, die bestehende Schulbezirkssatzung für das Schuljahr 2012/13 – ggf. auch im Zuge einer Eilentscheidung - wie folgt zu ändern:

Anzahl der zu errichtenden Eingangsklassen für das Schuljahr 2012/13:

> der Grundschule am Lindenplatz: statt 2>1 (oder 2)

> der Arco-Oberschule mit Grundschulteil (VHG): statt 1>2.

Dieser Änderungsvorschlag basiert auf der Grundlage des Anmeldeverhaltens (Stand: 17.01.12), ohne Ergebnisse der Förderausschussverfahren.  Sollten sich im Ergebnis der Förderausschussverfahren die Eröffnung einer weiteren Klasse erforderlich machen, sollte diese an der Grundschule am Lindenplatz eingerichtet werden.

Der Fachausschuss folgte der Empfehlung.

Wir fragen die Verwaltung:

Wie sieht der aktuelle Arbeitsstand zur Umsetzung dieses Beschlusses aus?

Antwort der Verwaltung

 

Auszug des OSZ aus dem Schulkomplex Kreuztaler Straße (10.04.2012)

Am 22.10.2011 tagte ein „Runder Tisch“ der Stadt Nauen zur Zukunft der Bildungslandschaft in der Stadt Nauen. Dieser „Runde Tisch“, an dem Stadtverordnete, die Rektoren der betroffenen Nauener Schulen, das Staatliche Schulamt Brandenburg/Havel, die Stadtverwaltung aber leider kein Vertreter des Landkreises Havelland teilnahmen, empfahl unter anderem wegen der Raumsituation an der Arco-Oberschule mit Grundschulteil einen Auszug des OSZ aus den dort angemieteten Räumen.

In einer Veranstaltung der havelländischen Bündnisgrünen am 15.03.2012 in Nauen erklärte der Vorsitzende der Stadtfraktion der SPD, Oliver Kratzsch, dass das OSZ aus dem Gebäude der Arco-Oberschule mit Grundschulteil auszieht.

Die Fraktion DIE LINKE im havelländischen Kreistag, hat dazu in der Kreistagssitzung am 26.03.2012, den Landrat, Herrn Dr. Burkhard Schröder (SPD), befragt. Der bestätigte in seiner Antwort zwar die Empfehlung des Nauener Runden Tisches und erklärte, dass das OSZ im Schuljahr 2012/13 drei Räume an die Arco-Oberschule mit Grundschulteil abgeben werde. Ein Auszug, Planungen dazu oder Verhandlungen mit der Stadt Nauen wurden jedoch nicht erwähnt.

Wir fragen die Stadtverwaltung:

Wie gestalten sich die Vertragsverhandlungen zwischen der Stadt Nauen und dem Landkreis Havelland aktuell?

„Funkstadt“ Nauen (28.02.2013)

Am 27.02.2013 hat der Landtag des Landes Brandenburg das Gesetz über die Verleihung von Gemeinde- und Landkreisbezeichnungen verabschiedet.

In diesem Gesetz wird die Kommunalverfassung dahingehend geändert, dass es nunmehr heißt:

Die Gemeinde kann auch eine zusätzliche Bezeichnung, die auf die Historie, die Eigenart oder die Bedeutung der Gemeinde hinweist, führen. Die Gemeindevertretung kann mit einer Mehrheit von drei Vierteln der gesetzlichen Anzahl ihrer Mitglieder diese Bezeichnung bestimmen oder ändern. Die Bestimmung oder Änderung der Bezeichnung ist dem für Inneres zuständigen Ministerium anzuzeigen und gilt als verliehen, wenn nicht von diesem innerhalb eines Monats nach Eingang schriftlich der Gemeinde gegenüber Bedenken erhoben werden.

Wir fragen in diesem Zusammenhang die Verwaltung:

Gibt es Bestrebungen der Verwaltung, einen entsprechenden Antrag in die StVV einzubringen?

 


Nein, es gibt keine Bestrebungen, da die Kosten für die Stadt und den Bürger nicht abzusehen sind. (mündliche Antwort des Bürgermeisters)

 

Ü7-Verfahren in der Stadt Nauen/Übergang Grundschule/weiterführende Schule (28.02.2013)

Ende Februar ging das Ü7-Verfahren für das Schuljahr 2013/14 in seine abschließende Phase, erfolgte die Anmeldung an den weiterführenden Schulen.

In diesem Zusammenhang fragen wir die Verwaltung:

1. Wie haben sich die Anmeldezahlen in den letzten fünf Jahren entwickelt?

  • Wie viele Schüler aus den städtischen Grundschulen (aufgeschlüsselt nach den einzelnen Schulen) haben sich an den weiterführenden Schulen der Stadt Nauen angemeldet?
  • Welche Schlüsse lassen sich aus den Anmeldezahlen ziehen?

Da es sich bei dem Ü7-Verfahren (Übergang von den Grundschulen an eine weiterführende Schule) um eine sogenannte „innere Schulangelegenheit“ handelt, liegen der Verwaltung keine Daten vor.

Zur Beantwortung der Anfrage wurde das Zahlenmaterial (soweit vorhanden) von den weiterführenden Schulen zu Verfügung gestellt (siehe Anlage).

In der Arbeitsberatung mit den RektorInnen der Schulen in städtischer Trägerschaft zur weiteren Vorbereitung des Schuljahres 2013/14 am 06.03.2013 erfolgte auch eine erste Auswertung des diesjährigen Anmeldeverfahrens.

Am Goethe-Gymnasium liegen 113 Anmeldungen vor. Davon müssen 5 Bewerber noch einen Probeunterricht absolvieren. Es liegt keine Anmeldung mit Förderbedarf vor.

An der Arco-Oberschule mit Grundschulteil liegen 49 Anmeldungen vor. Davon 6 Anmeldungen mit Förderbedarf.

Gegenwärtig laufen an den weiterführenden Schulen die Auswertungen des Anmeldeverfahrens. Am 30.05.2013 werden die Aufnahmebestätigungen (landeseinheitlicher Termin) versandt.

Nach den vorliegenden Anmeldezahlen gehe ich davon aus, dass am Goethe-Gymnasium 4 und an der Arco-Oberschule mit Grundschulteil 2 Klassen in der Jahrgangsstufe 7 eröffnet werden.

Auch in diesem Jahr organisierte die Stadt Nauen als Schulträger für Schüler und Eltern der 6. Jahrgangsstufen der Grundschulen in städtischer Trägerschaft wieder eine Informationsveranstaltung zum „Ü7-Verfahren“. Sie fand am 10. Dezember 2012 statt.

In ihr informierten Herr Dr. Beyer, Rektor der Arco-Oberschule mit Grundschulteil, Herr Breuer, Rektor des Goethe-Gymnasiums und Herr Vierjahn, Schulleiter des Oberstufenzentrums Havelland (Berufliches Gymnasium) sowohl über den Inhalt / Ablauf des Ü7-Verfahrens und die Bildungsgänge sowie möglichen Abschlüsse in den jeweiligen Schulformen.

In Abstimmung mit dem Landkreis Havelland als Träger der Schulentwicklunsplanung und im Einvernehmen mit den Rektoren der beiden städtischen weiterführenden Schulen hat die Verwaltung der Stadt Nauen für das Schuljahr 2013/14 die notwendigen räumlichen Voraussetzungen (insbesondere an der Arco-Oberschule mit Grundschulteil) geschaffen und die möglichen Aufnahmekapazitäten für die zukünftige Jahrgangsstufe 7:

> Arco-Oberschule: 3 Klassen,

> Goethe-Gymnasium: 4 Klassen

beim zuständigen staatlichen Schulamt beantragt.

Gründe für das jeweilige Wahlverhalten der SchülerInnen aus der Stadt Nauen sind sowohl den RektorInnen als auch der Verwaltung der Stadt Nauen nicht bekannt.

 Anlage


 Mit dieser Antwort sind wir ganz und gar nicht zufrieden.

Das Ü7-Verfahren ist ein "inneres" Verfahren, aber der zuständige Fachbereich sollte sich schon dafür interessieren, wo unsere Kinder bleiben, wenn sie die Grundschule verlassen. Dann wäre auch aufgefallen, dass die Zahlen der Grundschule am Lindenplatz relativ stabil sind. In der Käthe-Kollwitz-Schule dagegen wechseln in diesem Jahr 20 Schüler auf keine der beiden staatlichen weiterführenden Schulen. Das gleiche Ergebnis vor zwei Jahren. Warum? (Die Zahlen mussten wir uns mühsam selbst zusammenrechnen, da der zuständige Fachbereich die Zahl der Gesamtabgänger der jeweiligen Jahrgänge nicht zur Verfügung gestellt hat.)

Gründe für das Wahlverhalten sind nicht bekannt. Wir sind schon der Meinung, man sollte bei diesen Zahlen mal hinterfragen, und genau das sollte der Bildungsausschuss in seiner nächsten Sitzung tun.